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Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz in Mannheim

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 136-24-EK7veröffentlicht 04.11.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 781 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate25.11.2024 – 12.09.2025
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (96 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.09.2025
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief- und Straßenbauleistungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Karlsplatz in Mannheim-Rheinau, der resultierenden Verlegung und Vergrößerung der Wendeschleife sowie den Umbau des umgebenden Straßenverkehrsknotenpunktes.

Die Bieter haben Angebote für alle 3 Lose einzureichen. Sofern nicht alle 3 Lose durch den Bieter angeboten werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters von der Wertung, da alle 3 Lose an einen Bieter vergeben werden (Gesamtlosvergabe).

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
rnv

Los 1 beinhaltet gewerkeübergreifende Maßnahmen aller Beteiligten sowie die Leistungen der MV Mannheimer Verkehr GmbH. Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen: - Rückbau bestehender Verkehrsanlagen (Gleisanlagen, Bahnsteige, Fahrbahnen, Gehwege) - Rodung von Bäumen/Wurzelstöcken - Abbruch eines Betriebsgebäudes und eines öffentlichen WCs - Erdbau im Bereich der neu herzustellenden Verkehrsflächen - Neubau von Gleisanlagen für Straßenbahnen: Schottergleis sowie Feste Fahrbahn (System Rheda City oder gleichwertig) mit Asphalt- und Raseneindeckung - Herstellung von Fundamenten und Aufstellen von Fahrleitungsmasten - Herstellung von 3 Bahnsteigen (Stadtbahn) und 2 Bussteigen einschließlich Lehrrohrinfrastruktur - Herstellung von Leerrohrinfrastruktur einschließlich Kontrollschächten für Telekommunikationsleitungen sowie Rückbau und Anpassung bestehender Leerrohrinfrastruktur - Herstellung von Leitungsgräben und Schutzrohren für Anschlussleitungen, Straßenbeleuchtung und Versorgungsleitungen - Erneuerung/Anpassung der Straßen- und Gleisentwässerung einschließlich der zugehörigen Anschlussleitungen - Neubau eines Regenwasserkanals DN 400 aus Kunststoff inkl. Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal - Herstellung von Fundamenten für Haltestellenausstattung und Straßenbeleuchtung - Neubau von Straßenverkehrsflächen: Asphalt- und Pflasterarbeiten, Bordsteine, Rinnen - Versetzen eines Denkmals innerhalb des Baufeldes - Erdarbeiten Landschaftsbau: Vorbereitung Untergrund und Herstellung Baumgruben - Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen von Beschilderungen und Absperrungen für bauzeitliche Verkehrsführungen und Baustellensicherungen - Herstellung eines temporären Gleiswechsels bei der Hst. Friedrichstraße - Herstellung von temporären SEV-Haltestellen - Aufbringen der endgültigen Fahrbahnmarkierung und Anbringen der endgültigen StVO-Beschilderung Auftraggeber ist die MV Mannheimer Verkehr GmbH: MV Mannheimer Verkehr GmbH Rechnungswesen Möhlstraße 27 68165 Mannheim Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) handelt im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH. Die im Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH auszuführenden Leistungen werden daher in den Ausschreibungsunterlagen auch als rnv-Maßnahme bezeichnet.

10 Monate–
2
Stadt Mannheim (EB 76)

Das Los 2 beinhaltet Leistungen der Stadt Mannheim (Eigenbetrieb 76). Auftraggeber ist die Stadt Mannheim (EB76): Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim Abteilung 76.21 Verkehrsstraßen/Großprojekte Käfertaler Straße 248 68167 Mannheim Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen: - Rückbau von Fahrbahnen und Gehwegen - Asphaltarbeiten, Pflasterarbeiten, Entwässerungsarbeiten

10 Monate–
3
MVV Netze

Das Los 3 beinhaltet Leistungen der MVV Netze Auftraggeber ist MVV Netze GmbH: MVV Netze GmbH 68159 Mannheim Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen: - Leitungsgraben herstellen - Verwertung/Entsorgung von Aushubmaterial - Schutzrohrverlegung - Rückbau- und Wiederherstellung Gleiskörper bei Leitungsquerung

10 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.11.2024
Vertragsende
12.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

Lose 2, 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.11.2024
Vertragsende
12.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sax + Klee GmbH Bauunternehmung, Mannheim5
2Sax + Klee GmbH Bauunternehmung, Mannheim5
3Sax + Klee GmbH Bauunternehmung, Mannheim5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.09.2024 auf 16.09.2024 verschoben
  3. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.09.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.09.2024 auf 10.09.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.09.2024 auf 17.09.2024 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 09.09.2024
  7. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.09.2024
  8. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a767ba3d-bcb3-4500-8d0f-f3166122960e.