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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

"Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen

GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Pyrmont · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 324-M856-2026/1veröffentlicht 25.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 11 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Braunschweig38102, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Projektabwicklung15 %
  • Mitarbeitende15 %
  • Honorarangebot20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Wettbewerbsbetreuer*in scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
    vor 24 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Angesichts struktureller, demografischer und klimatischer Veränderungen steht die Innenstadt Bad Pyrmonts vor einem umfassenden Transformationsprozess. Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände, Defizite im öffentlichen Raum sowie höhere Anforderungen an Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität erfordern eine integrierte Weiterentwicklung. Seit 2022 ist die Innenstadt daher in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" eingebunden. Grundlage des Wettbewerbs ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Leitbild "Gesundheitsstandort mit viel Geschichte". Ziel ist eine zukunftsfähige, lebendige und multifunktionale Innenstadt. Dazu gehören insbesondere die Stärkung als Wohn-, Versorgungs- und Gesundheitsstandort, die Weiterentwicklung des Tourismus, die Revitalisierung von Leerständen sowie die Ergänzung von Freizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten. Mit dem Wettbewerb sollen innovative und umsetzungsorientierte Konzepte für die frei- und stadträumliche Entwicklung gewonnen werden. Im Mittelpunkt stehen klimaangepasste Freiraumstrukturen, eine höhere Aufenthalts- und Nutzungsqualität, nachhaltige Mobilität, die Aktivierung der Innenstadt durch neue Nutzungen, temporäre Interventionen und flexible Nutzungskonzepte sowie die Berücksichtigung aller Generationen und Nutzergruppen. Aufbauend auf bereits umgesetzten Maßnahmen soll ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept entstehen, das kurzfristige Impulse setzt und die schrittweise Umsetzung der ISEK-Maßnahmen innerhalb der kommenden zehn Jahre ermöglicht.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1 - 3. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI (Honorarzone III): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1- 3.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 50Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium. (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Qualität
ProjektabwicklungGewichtung (Punkte, genau) 15Projektorganisation zur Qualitätssicherung (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Qualität
MitarbeitendeGewichtung (Punkte, genau) 15Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 20Honorar (Hinweis: Hier sind die Zuschlagskriterien gemeint, nicht die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs.)

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) (z.B. Architekt*in, … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) (z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in oder Ingenieur*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein*e teilnahmeberechtigte*r Landschaftsarchitekt*in und Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber*in (Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger*innen je Disziplin (Landschaftsarchitekt*innen o. Ingenieur*innen, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur/Verkehrsplanung).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für den/die federführende/n Landschaftsarchitekt*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis); für den/die Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur*in (Bachelor-/Master-/Diplomurkunde);
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefül … ganz lesenNachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / mind. LPH 2-5 § 39 HOAI / Abschluss der LPH 5 nach dem 01.01.2016 / Planung und Neu-/Umbau innerstädtische, öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Freifläche. b) Nachweis einer Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen mit den folgenden Mindestanforderungen: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / mind. LPH 2-5 § 47 HOAI / Abschluss der LPH 5 nach dem 01.01.2016 / Planung und Neu-/Umbau innerstädtische, öffentliche Verkehrsanlage.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, I … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Qualität der Verkehrsräume; Funktionale Qualität; Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz; Realisierbar … ganz lesenDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Qualität der Verkehrsräume; Funktionale Qualität; Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. _________________________________________________________________ Im Falle der Umsetzung des Projekts verpflichtet sich die Ausloberin, eine*n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien sind der EU-Bekanntmachung unter 5.1.10 zu entnehmen _________________________________________________________________ Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. _________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.10.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 27.11.2026; Einführungskolloquium: 16.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.02.2027; Preisgerichtssitzung: 21.04.2027; Verhandlungsgespräche anschließend
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMV3F# Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 101.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.000 Euro; 2. Preis: 25.000 Euro; 3. Preis: 16.500 Euro; Zwei Anerkennungen à … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMV3F# Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 101.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.000 Euro; 2. Preis: 25.000 Euro; 3. Preis: 16.500 Euro; Zwei Anerkennungen à: 7.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Mitglieder der Jury: Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover/Höxter; Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn; N.N., Landschaftsarchitekt; Hans-Rainer Runge, Verkehrsplaner, Düsseldorf; N.N., Bürgermeister/in Stadt Bad Pyrmont; N.N., Vorsitzende/r Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz; Melanie Forster-Nel, Baudezernentin Stadt Bad Pyrmont *Erfolgt die Nennung des Verkehrsplaners / der Verkehrsplanerin erst nach Auswahl und Prüfung zur Teilnahme am Wettbewerb, sind der entsprechende Nachweis zum geforderten Berufsstand sowie das Referenzprojekt Verkehrsplanung ebenso nachzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Pyrmont
Anschrift
Steinbrecherstraße 31a, 38102 Braunschweig
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Wettbewerbsbetreuer*in scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f85c3a8-9c6c-48f8-94e0-c1db21c664c6.