B312 Ermstalviadukt Gesamtplanung
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 43 - Konstruktiver Ingenieurbau · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen RPS-3944-1050/3cveröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 21 Monate
- 01.11.2026 – 31.07.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
- Ingenieurleistungen für Geotechnik nach Anlage 1 Nummer 1.3 HOAIVermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim · StuttgartFrist 04.12.2026
- Generalplanerleistungen für den Ausbau der Strohgäubahn zwischen Korntal und Ditzingen-HeimerdingenVerband Region Stuttgart · StuttgartFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 21 Monate01.11.2026 – 31.07.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70565, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Tagen
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Tragwerksplanung unter Anwendung der BIM-Methode für den Ersatzneubau des Ermstalviadukt i.Z.d. B312 bei Neckartenzlingen südlich von Stuttgart. Der Auftrag umfasst im wesentlichen die Leistungsphasen 1-4 und 6 nach HOAI. Umfassendere Informationen zum Projekt finden sich in der Leistungsbeschreibung Ingenieurbauwerke.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen V … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen. (Präklusion). Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworte … ganz lesenkürzer
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen. (Präklusion). Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung der Angebote erforderlich sind. Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bieter werden gebeten, Fragen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird. Mit Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer - einschließlich aller mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter sowie etwaiger Nachunternehmer und deren Mitarbeiter - zur Einhaltung der Pflichten gemäß dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942). Weitere Einzelheiten sind der unter Teil A beigefügten Niederschrift über die Verpflichtung ("E BW Niederschrift Verpflichtung_07-25.pdf") zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten | 13 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 43 - Konstruktiver Ingenieurbau
- Anschrift
- Industriestraße 5, 70565 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- B14BK-BW20-PI-Massiv17.10.2024
- B14BK-BW21-PI-Geotechnik16.10.2024
- B14BK-BW21-PI-Stahl14.10.2024
- OU Heimerdingen BW1 EÜ Strohgäubahn13.06.2024 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.09.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 04.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestFrist 08.12.2026
- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbHFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ElektroLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cd90058-8c54-4d9a-bd3b-53f8bd7468e0.