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B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder) · Hoppegarten, Brandenburg

Aktenzeichen FF.321.03-08/2026veröffentlicht 16.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 200 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar/Preis50 %
  • Sprachkenntnis AN10 %
  • schriftliche Ausarbeitung20 %
  • Präsentationsgespräch20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph.1-6, Objektplanung Ingenieurbauwerk Stützwand, Lph. 1-6, Tragwerksplanung, Lph. 1-3 und 6

Beschreibung des Loses

Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar/Preis50 %
Sprachkenntnis AN10 %
schriftliche Ausarbeitung20 %
Präsentationsgespräch20 %
Preis
Honorar/PreisDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in EUR netto). Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Sprachkenntnis ANWeitere Erläuterung: - europäischer Referenzrahmen für deutsche und polnische Sprache mindestens C1 oder Muttersprachler Bei diesem Kriterium werden die Punkte wie folgt vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, wenn er nachweisen kann, dass ein im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzter Fachplaner das Kompetenzniveau C1 besitzt oder Muttersprachler in deutscher und polnischer Sprache ist. - 0 Punkte erhält der Bieter, wenn diese Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden können.
Qualität
schriftliche AusarbeitungWeitere Erläuterung: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot (max. 5 DIN-A 4-Seiten) Hierbei werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet: - Angaben zu projektspezifischen Besonderheiten/besondere Herausforderungen - Angaben zur Herangehensweise an die zu erbringende Aufgabe - Angaben zu den Arbeitsschwerpunkten im Zusammenhang mit dem Projekt - Angaben zur Organisation des Projektteams (kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan; Organigramm, in dem die vorgesehenen Mitarbeiter/Fachplaner incl. Stellvertreter und deren Position im Projektteam erkennbar sind) - Angaben zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter (z.B. Verfügbarkeit vor Ort, Stellvertreterregelung) Bei diesem Kriterium werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
Qualität
PräsentationsgesprächWeitere Erläuterung: Mündlicher Vortrag im Präsentationsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams Erwartet werden Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung durch die maßgeblichen Mitglieder des Projektteams (insbesondere projektspezifische Besonderheiten und Herausforderungen, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte). Der Einsatz einer Präsentation (z.B. PowerPoint) ist zulässig. Gewertet werden neben dem Inhalt des Vortrages insbesondere die Verständlichkeit, Schwerpunktsetzung, die Struktur des Vortrages sowie die inhaltliche Beantwortung von etwaigen Rückfragen des Auftraggebers. Das Kriterium 4 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten nach dem folgenden Punktesystem bewertet: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nicht überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nur sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nur sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellung nicht erwarten lässt. Mit Abgabe des Erstangebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben zu den Kriterien 2 und 3 vorzulegen. Des Weiteren muss, falls Sie beabsichtigen Ihre Präsentation mit einem Präsentationsprogramm zu unterstützen, die Präsentation 1 Woche vor dem Termin über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Die Gespräche finden voraussichtlich am....und/oder...statt. Sie werden gebeten, sich diese Termine vorzumerken. Eine Einladung mit den genauen zeitlichen und räumlichen Angaben so-wie Informationen zum Ablauf erhalten Sie separat rechtzeitig vor dem Gespräch.

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Angaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Ve … ganz lesenAngaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Eigenerklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben und Nachweise zu § 46 VgV - Eigenerklärung, über 3 Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Angaben und Nachweise zu § 45 VgV - Nachweis des Vorliegens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (S … ganz lesenAngaben und Nachweise zu § 45 VgV - Nachweis des Vorliegens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio EUR gegeben ist. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben und Nachweise zu § 45 VgV - Eigenerklärung, über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben und Nachweise zu § 46 VgV - Eigenerklärung , über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben und Nachweise zu § 46 VgV - Eigenerklärung, zu den Personen die die Leistung tatsächlich erbringen inkl. Studien- und Ausbildungsnachweise Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahme … ganz lesenMaßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind: Werden diese Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz 0,25 Mio Euro § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens: Beschäftigung von je 2 zur Leistungserbringung befähigten Fachplanern (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung. Die Fachplaner für Verkehrsanlagen und Ing.-Bauwerke können personenidentisch sein. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Je 2 Referenzobjekte der Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauwerksplanung an Landes- oder Bundesfernstraßen in der Bearbeitung der Lph. 3-6 Verkehrsanlagenplanung und Ingenieurbauwerk. Der Nachweis erfolgt über das HVA F-StB Formblatt Referenzbescheinigung. § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss mindestens: 5 Ingenieure (Fachplaner) beschäftigen. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Als Ergebnis der Eignungsprüfung werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zu den zu erbringenden Leistungen fähig sind und entsprechend der Punktebewertung am besten geeignet erscheinen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern, entscheidet das Los darüber, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende … ganz lesenMaßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl Jahre Berufserfahrung Planer Verkehrsanlagen (30) Anzahl Jahre Berufserfahrung Planer Ing.-Bauwerke (30) (die Bewertung erfolgt gemäß Anlage X.1)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): § 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl der Refere … ganz lesenMaßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): § 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl der Referenzen Verkehrsanlagen (15) Anzahl der Referenzen Ing.-BW (15) (die Bewertung erfolgt gemäß Anlage X.1)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl Fachplaner (die Bewertung erfolgt gemäß Anlage X.1)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklär … ganz lesenLeistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, es sei denn, es ist ausdrücklich anderweitig gefordert.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote / Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg oder webbasiert über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHFSC# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Die Vergabeplattform ist unter der Web … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHFSC# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Die Vergabeplattform ist unter der Web-Adresse https://vergabemarktplatz.brandenburg.de erreichbar. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen. Bitte fügen Sie den Teilnahmeantrag als pdf-Datei Ihren einzureichenden Unterlagen bei. Änderungen an dem Inhalt der weiteren word-Formblätter sind nicht zugelassen. Geänderte word-Formblätter können nicht gewertet / beachtet werden. Ebenso ist es keinesfalls gestattet im Teil B und C der jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder den Honorarermittlungen Änderungen vorzunehmen. Mit Verordnung (EU) 2022/576 hat die EU ihr sog. 5. Sanktionspaket als Reaktion auf die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine erlassen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen, die den Wettbewerb um öffentliche Aufträge betreffen (siehe Pressemitteilung der EU, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_2333). Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Erklärung (EU-Sanktionsblatt) ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.04.2026 auf 28.04.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a2211ad-2a61-435e-8f18-6321cdc565a6.