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B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 25 132veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 335 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr20.01.2026 – 01.02.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23568, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.02.2027
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung Flora und Faune ohne Fledermäuse

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung. .

1 Jahr–
2
Erfassung Fledermäuse

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.

14 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung7 von 7 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Los 1: Mindestens jeweils eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von floristischen / faunistischen Erf … ganz lesenAusführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Los 1: Mindestens jeweils eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von floristischen / faunistischen Erfassungen der maßgeblichen Arten-/Artengruppen (Biotoptypen, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Brutvögel und Rastvögel) im Rahmen von Straßenbauvorhaben. Die jeweilige Referenz muss ein mindestens vergleichbares Straßenbauvorhaben abbilden (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße) Die jeweilige Referenz muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten. Los 2: Mindestens eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Fledermauserfassungen gem. „Fledermäuse und Straßenbau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein.“ LBV-SH (2020) im Rahmen von Straßenbauvorhaben. Die jeweilige Referenz muss ein mindestens vergleichbares Straßenbauvorhaben abbilden (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße). Die jeweilige Referenz muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Los 1 und Los 2: Der Bieter muss eine Person benennen, welche die Projektleitung (Koordinati … ganz lesenLeistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Los 1 und Los 2: Der Bieter muss eine Person benennen, welche die Projektleitung (Koordination der Gesamtmaßnahme) übernimmt. Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Biologie, Geographie, Ökologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Projektleitung muss mindestens eine in den letzten 8 Jahren durchgeführte Projektleitung für Kartierleistungen im Rahmen von Straßenbauvorhaben (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße) in Schleswig-Holstein nachweisen. Der Nachweis muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten. Der Bieter muss für die Kartierung der maßgeblichen Arten-/Artengruppen (Biotoptypen, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Brutvögel und Rastvögel) eine hauptverantwortliche Person benennen. Deren Befähigung ist durch ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Geographie, Ökologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Weiter ist mindestens eine in den letzten 5 Jahren durchgeführte Kartierung der jeweiligen Art-/Artengruppen, für welche die Fachkraft vorgesehen ist, nachzuweisen. Dieser Nachweis muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und die Benennung des Projektes beinhalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.01.2026
Vertragsende
01.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
08.12.2025, 10:00 Uhr. Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.. Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüf … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ae349c1-f147-4498-8567-004fe5362c65.