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B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 25 132veröffentlicht 09.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 335 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Erfassung Flora und Faune ohne Fledermäusein 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Erfassung Fledermäusein 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr20.01.2026 – 01.02.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23568, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.02.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung Flora und Faune ohne Fledermäuse

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.

1 Jahr–
2
Erfassung Fledermäuse

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.

14 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.01.2026
Vertragsende
01.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. _________________________________________________________________________________________________
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00adacff-1747-42f4-ba55-8e9a05293e41.