AWSH - Entsorgung von Restabfall
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH · Elmenhorst, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1106/24veröffentlicht 12.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2034
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Elmenhorst21493, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2034
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstige Einrichtungen sowie Sperrmüll, der über Anlieferungen auf den Recyclinghöfen in den beiden Kreisen erfasst wird, insgesamt somit 110.000 t/a Siedlungsabfälle. Die Leistung wird in folgende Regionallose aufgeteilt: Los 1: Entsorgung von ca. 63.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Stormarn Los 2: Entsorgung von ca. 47.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Restabfall und Sperrmüll Kreis Stormarn Die vertragsgegenständlichen Abfälle werden durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte an der Zielanlage angeliefert. Der AN führt die Behandlung in der oder den im Angebot benannten Behandlungsanlage(n) durch und entsorgt die anfallenden Behandlungsreste. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. | 8 Jahre | – |
| 2 | Restabfall und Sperrmüll Kreis Herzogtum Lauenburg Die vertragsgegenständlichen Abfälle werden durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte an der Zielanlage angeliefert. Der AN führt die Behandlung in der oder den im Angebot benannten Behandlungsanlage(n) durch und entsorgt die anfallenden Behandlungsreste. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. | 8 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- EntsorgungsentgeltPreis EUR/t für die Entsorgung
- Kosten
- CO2-EmissionsrechteDer Bieter hat im Preisblatt anzugeben, mit welchen Verbrennungsmengen/Abfallarten er rechnet, für welche der AG Emissionsrechte finanzieren muss. Für die Zwecke der Angebotsbewertung werden diese Abfälle mit den Standardfaktoren aus Anhang 2, Teil 5 der EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030) gewichtet, um den fossilen CO2-Ausstoß zu ermitteln. In der Angebotswertung werden die Kosten für CO2-Emissionsrechte mit netto 65 EUR pro Tonne CO2 angenommen.
- Kosten
- Kosten für Umschlag und TransportDer AG wird den Transport zur Behandlungsanlage außerhalb dieses Vertrags organisieren. Dessen Kosten sind gleichwohl bei der Angebotsbewertung zu berücksichtigen. Zur weiteren Erläuterung des Berechnungsverfahrens für die Transportkosten und die eingesetzten Parameter sowie die Möglichkeiten für einen Direkttransport, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Qualität
- umweltbezogene BewertungGegenstand der umweltbezogenen Bewertung ist die Erzeugung bzw. Vermeidung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Berücksichtigt werden dabei die CO2-Gutschriften aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus den vertragsgegenständlichen Abfällen.
Eignung12 von 12 angegeben
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistunge … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistunge … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Behandlung-/Verwertungsleistungen übernehmen sollen und die Behandlungsfraktion mehr als 20 % der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens aus der Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.- Kriterium
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Efb-Zertifikat für die Tätigk … ganz lesenkürzer
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels AVV 02 03 04, 18 01 04, 18 01 09, 19 12 12, 20 01 28, 20 03 01, 20 03 03, 20 03 07 Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind. oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff- Kriterium
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Efb-Zertifikat für die Tätigk … ganz lesenkürzer
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels AVV 02 03 04, 18 01 04, 18 01 09, 19 12 12, 20 01 28, 20 03 01, 20 03 03, 20 03 07 oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff- Kriterium
Sollte ein Bieter kein Referenz für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen Es ist mindestens eine Referenz nachz … ganz lesenkürzer
Sollte ein Bieter kein Referenz für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen über die Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03 mit Angabe von - Auftraggeber (inkl. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners) - Tätigkeit - Zeitraum - Umfang der Tätigkeit- Kriterium
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Hier sind nur dann Angaben zu … ganz lesenkürzer
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Hier sind nur dann Angaben zu machen, wenn eine separate Annahmestelle betrieben werden soll, die nicht identisch ist mit der primären Behandlungsanlage nach LU 1. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Lagern" oder "Befördern" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels AVV 02 03 04, 18 01 04, 18 01 09, 19 12 12, 20 01 28, 20 03 01, 20 03 03, 20 03 07 oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff- Kriterium
- Es sind für die unter LU1 und LU2 angegebenen Anlagen anzugeben (in t/a): - genehmigte Kapazität - Jahresdurchsatz 2021 - Jahresdurchsatz 2022 - Jahresdurchsatz 2023 - fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2034
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2038, sofern der AG nicht mit einer Frist von neun Monaten kündigt. Er verlängert sich längstens bis zum 31.12.2040, sofern nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von neun Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2040, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5YSB Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5YSB Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
- Anschrift
- Leineweberring 13, 21493 Elmenhorst
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.01.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.01.2025 auf 31.01.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5ff2b71-ef65-4349-9b17-9b05c48c088c.