AWNF - Entsorgung von Restabfall und Restsperrmüll
Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH · Husum, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1098/2024veröffentlicht 13.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2035
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Rückbauprojekt GalvanoSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- RV Übernahme best.Touren mit 1 besetzten Abfallsammelfzg für Abh.u.Transport von gem.Siedlungsabf.Zweckverband Ostholstein · SierksdorfFrist 12.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.01.2026 – 31.12.2035
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Husum25813, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2035
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von 1.) Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstigen Einrichtungen aufgeteilt auf zwei Mengenlose und 2.) die Entsorgung von Sperrmüll als drittes Los.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Restabfall-Mengenlos Die Abfälle stammen sowohl aus der Abfuhr als auch aus der Selbstanlieferung an Entsorgungsanlagen. Gegenstand der Ausschreibung ist nur die Beseitigung/Verwertung; der Transport zur Behandlungsanlage des Bieters wird vom Auftraggeber (AG) oder von ihm beauftragten Dritten durchgeführt. Der AG behält sich vor, die Prognosemenge gleitend der abfallwirtschaftlichen Entwicklung anzupassen (§ 3 Entsorgungsvertrag). Ein Bieter kann für eines oder mehrere Lose ein Angebot abgeben und Rabatte auf die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose einräumen. Die den Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen entstehenden Kosten für CO2-Emissionsrechte werden dem Auftragnehmer (AN) nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen erstattet, sind also nicht in den Behandlungspreis einzukalkulieren. Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die feste Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre plus Verlängerungsoptionen; siehe § 12 Entsorgungsvertrag. | 10 Jahre | – |
| 3 | Restabfall-Mengenlos Die Abfälle stammen sowohl aus der Abfuhr als auch aus der Selbstanlieferung an Entsorgungsanlagen. Gegenstand der Ausschreibung ist nur die Beseitigung/Verwertung; der Transport zur Behandlungsanlage des Bieters wird vom Auftraggeber (AG) oder von ihm beauftragten Dritten durchgeführt. Der AG behält sich vor, die Prognosemenge gleitend der abfallwirtschaftlichen Entwicklung anzupassen (§ 3 Entsorgungsvertrag). Ein Bieter kann für eines oder mehrere Lose ein Angebot abgeben und Rabatte auf die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose einräumen. Die den Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen entstehenden Kosten für CO2-Emissionsrechte werden dem Auftragnehmer (AN) nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen erstattet, sind also nicht in den Behandlungspreis einzukalkulieren. Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die feste Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre plus Verlängerungsoptionen; siehe § 12 Entsorgungsvertrag. | 10 Jahre | – |
| 4 | Sperrmüll Die Abfälle stammen sowohl aus der Abfuhr als auch aus der Selbstanlieferung an Entsorgungsanlagen. Gegenstand der Ausschreibung ist nur die Beseitigung/Verwertung; der Transport zur Behandlungsanlage des Bieters wird vom Auftraggeber (AG) oder von ihm beauftragten Dritten durchgeführt. Der AG behält sich vor, die Prognosemenge gleitend der abfallwirtschaftlichen Entwicklung anzupassen (§ 3 Entsorgungsvertrag). Ein Bieter kann für eines oder mehrere Lose ein Angebot abgeben und Rabatte auf die gleichzeitige Vergabe mehrerer Lose einräumen. Die den Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen entstehenden Kosten für CO2-Emissionsrechte werden dem Auftragnehmer (AN) nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen erstattet, sind also nicht in den Behandlungspreis einzukalkulieren. Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die feste Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre plus Verlängerungsoptionen; siehe § 12 Entsorgungsvertrag. | 10 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. vorzulegen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, vorzulegen.
- Kriterium
- Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.3 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Gesamtumsatz für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben.
- Kriterium
- Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.3 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben. Vergleichbare Leistungen sind Behandlung von vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage.
- Kriterium
- Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind nachstehende Angaben (in t/a) zu machen. - Name der Behandlungsanlage(n) - genehmigte Kapazität - Jahresdurchsatz 2021 - Jahresdurchsatz 2022 - Jahresdurchsatz 2023 - fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum bis 2030 (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)
- Kriterium
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen si … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen sind alle entstehenden Behandlungsfraktionen mit ihrem jeweils erwarteten prozentualen Anteil aufzuführen und deren weitere Entsorgung darzustellen.- Kriterium
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist darzustellen, wenn die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Noti … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist darzustellen, wenn die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA). Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen zu beurteilen, dass die Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausgeräumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen. Der AG behält sich hierzu Rückfragen und Aufklärung vor.- Kriterium
- Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung bezufügen, welche Vorkehrungen für Revisionszeiten oder andere Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
- Kriterium
- Sofern der Bieter in LU 1-2 bzw. LU 2-2 des Angebotsformulars Übergabepunkte eingetragen hat, welche von den Behandlungsanlagen abweichen, ist eine kurze Beschreibung des vorgesehenen Übergabepunktes und der Genehmigungssituation vorzulegen.
- Kriterium
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen, soweit es sich um Verbrennungsanlagen handelt, sind nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01 oder 19 12 1 … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen, soweit es sich um Verbrennungsanlagen handelt, sind nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01 oder 19 12 10) oder Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind.- Kriterium
- Für die in LU 1-1, LU 1-3 oder LU 2-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen, sofern es sich um mechanische Behandlungsanlagen bzw. Sortieranlagen handelt, sind nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01 oder 20 03 07)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2035
- Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, sofern er nicht gekündigt wird. Zur Kündigung zum 31.12.2035 ist nur der AG berechtigt. Zu einer Kündigung zum 31.12.2040 und 31.12.2045 sind beide Parteien berechtigt. In beiden Fällen ist eine Frist von 18 Monaten einzuhalten. Das Recht der außero … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, sofern er nicht gekündigt wird. Zur Kündigung zum 31.12.2035 ist nur der AG berechtigt. Zu einer Kündigung zum 31.12.2040 und 31.12.2045 sind beide Parteien berechtigt. In beiden Fällen ist eine Frist von 18 Monaten einzuhalten. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2050, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.07.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJHNLD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH
- Anschrift
- Hohle Gasse 3, 25813 Husum
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Grundinstandsetzung Wehr Geesthacht - Kampfmittel- und Baugrunderkundung Verladestelle / MontageplatzWasserstraßen-Neubauamt HannoverFrist 10.11.2026
- Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum LauenburgZweckverband Bioabfallverwertung SüdholsteinFrist 16.11.2026
- Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen 2030 bis 2049Kreis SteinburgFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2fb98b0e-d552-443c-bb32-b673d81001f4.