Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF3-0160-2026veröffentlicht 28.07.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 29.01.2027 – 31.01.2029
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre29.01.2027 – 31.01.2029, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
Beschreibung
Lieferung und Montage von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) von U-Bahn-Fahrzeugen an den Betriebswerkstätten Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, der Probebetrieb sowie die Endabnahme von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) für U-Bahn-Fahrzeuge der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Die Anlagen sind an den Liegenschaften Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg zu errichten und in die dort geplanten Hallenneubauten zu integrieren. Die bauseitige Grundstruktur der Hallen ist vorgegeben. Die Anlagen sind in die vorhandene Infrastruktur einzupassen. Auf den Liegenschaften Britz-Süd und Friedrichsfelde werden ausschließlich Großprofilfahrzeuge, auf der Liegenschaft Machandelweg ausschließlich Kleinprofilfahrzeuge gereinigt.
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen und Peripheriesysteme, insbesondere die automatisierte Reinigung des Unterflurbereichs mittels Druckluft/Robotertechnik, die Abdichtung des Unterflurbereichs gegenüber der Halle, die Absaugung anfallender Stäube durch geeignete Entstaubungsanlagen sowie die zugehörigen Stahlkonstruktionen für Bahnsteigebenen und Laufwege.
Die Anlagen sind modular auszulegen. Ein Modul dient der Reinigung einer 2-Wagen-Einheit. Die Gesamtanlagen bestehen in Britz-Süd und Friedrichsfelde aus jeweils drei Modulen, in Machandelweg aus zwei Modulen, jeweils mit übergeordneter Steuerung, separater Drucklufterzeugung und eigenständigem Bedienstand. Die Anlagen sind CE-konform, nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und harmonisierten Normen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Optional ausgeschrieben werden Wartungsleistungen während und nach der Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowie ein Ersatz- und Verschleißteilpaket.
Gegenstand nach CPV
- 42995000ReinigungsmaschinenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis (netto) gemäß Preisblatt
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Gültiger Nachweis der schweißtechnischen Eignung gemäß DIN EN 1090-2, mindestens Ausführungsklasse EXC2, ausgestellt durch eine hierfür anerkannte Stelle, oder ein gleichwertiges Zertifikat. Werden die schweißtechnischen Leistungen durch ein anderes Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe) erbrac … ganz lesenkürzer
Gültiger Nachweis der schweißtechnischen Eignung gemäß DIN EN 1090-2, mindestens Ausführungsklasse EXC2, ausgestellt durch eine hierfür anerkannte Stelle, oder ein gleichwertiges Zertifikat. Werden die schweißtechnischen Leistungen durch ein anderes Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe) erbracht, ist dessen Zertifikat vorzulegen. Vorzulegen mit dem Angebot. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.4).- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme komplexer Industrieanlagen über mehrere Gewerke) mit Endabnahme innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der T … ganz lesenkürzer
Mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme komplexer Industrieanlagen über mehrere Gewerke) mit Endabnahme innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist und einem Auftragswert von jeweils mindestens 2.500.000,00 EUR netto. Mindestens eine Referenz muss den Einsatz von Robotertechnik als integralen Bestandteil der Gesamtanlage umfasst haben. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.1).- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.2).
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Zertifikat einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle. Bei Gleichwertigkeit ist diese (zertifizierende Stelle, zugrunde liegender Standard, Geltungsbereich) in gesonderter Anlage zu erläutern. Vorzulegen mit dem Angebot. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 3.3).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr) sowie mindestens 2.500.000 EUR für Vermögensschäden; alternativ Erklärung, dass eine solche Versicherun … ganz lesenkürzer
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr) sowie mindestens 2.500.000 EUR für Vermögensschäden; alternativ Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen bzw. die bestehende Deckung entsprechend erhöht wird. Nachweis auf Verlangen, spätestens vor Vertragsschluss. (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 1.14).- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto, exkl. USt) von mindestens 16.000.000,00 EUR im arithmetischen Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 2.1).
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU", Ziffer 1). Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.01.2027
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Optionaler Wartungsvertrag für zunächst 24 Monate, mit Verlängerungsoption bis zu dreimal um jeweils 24 Monate. Maximale Gesamtlaufzeit 96 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenkürzer
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz i … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vo … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur ein …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.inf3@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 429 (Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- P&S Maschinenbau9 Zuschläge
- IWAM Instandhaltungsservice GmbH6 Zuschläge
- N-ERGIE AG4 Zuschläge
- db-matik AG3 Zuschläge
- TS-Auetal GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.08.2026 auf 12.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 682ffe08-1051-4a3f-8c1b-20cfcf3cf425.