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Auswertung und Erstellung der Berichte zu den Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2025 und 2026 (an Hand der vom Auftragnehmer zu beschaffenden Betriebsbefragungen/Daten des IAB Betriebspanels sowie einer Aufstockung hierzu)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern

Aktenzeichen 2024AHE000019veröffentlicht 13.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 642 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
290 Tsd. €
Laufzeit
30 Monate01.04.2025 – 30.09.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Auftrag betrifft die Erstellung der Berichte „Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern“ für 2025 und 2026. Hierzu hat der Auftragnehmer insgesamt 1.200 Betriebsbefragungen auszuwerten. Die erforderlichen Daten für das Betriebspanel werden von einem Institut/Unternehmen (jeweils für 2025 und 2026) erhoben, welches vom IAB beauftragt wurde, der Auftragnehmer hat dasselbe Institut zu beauftragen. Wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, werden die Daten zum einen gewonnen aus 800 Betriebsbefragungen, die vom IAB beauftragt und finanziert werden (Basisstichprobe), und zum anderen aus 400 Betriebsbefragungen, die von dem Auftragnehmer selbst finanziert und von ihm im Auftrag zu geben sind. (Aufstockungsstichprobe). Teil dieses Auftrags ist somit auch, die Erhebung der Aufstockungsstichprobe (einschließlich der Befragungen) für die Jahre 2025 und 2026, wobei der Auftragnehmer hierfür das vom IAB (jeweils) mit der Datenerhebung für das Betriebspanel beauftragte Institut/Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen hat.

Darüber hinaus muss sich der Auftragnehmer die Daten der regionalen Basisdatensätze des Landes Bayern vom IAB im Austausch für die Daten aus der Aufstockungsstichprobe des Landes Bayern beschaffen. Dabei handelt der Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Auftraggeber ist dabei nicht Vertragspartei, er stellt insoweit auch keine Daten zur Verfügung. In beigefügter Anlage zur Leistungsbeschreibung sind die vertraglichen Beziehungen zwischen den einzelnen Akteuren skizziert.

Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Beschreibung
1. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl Y wird folgendes System verwendet. Der Bieter hat ein Konzept vorzulegen, in welchem die drei unten genannten Kriterien (a) aufgegriffen werden. Diese Kriterien werden jeweils mit dem genannten Gewichtungsfaktor gewichtet (multipliziert). Jedes Kriterium wird … ganz lesen1. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl Y wird folgendes System verwendet. Der Bieter hat ein Konzept vorzulegen, in welchem die drei unten genannten Kriterien (a) aufgegriffen werden. Diese Kriterien werden jeweils mit dem genannten Gewichtungsfaktor gewichtet (multipliziert). Jedes Kriterium wird mit Punkten bewertet. Der Punktewert erstreckt sich jeweils von 0 bis 5. Wie sich die Punktzahl bestimmt, kann der Beschreibung unter (b) entnommen werden. Die Punktzahl jedes Kriteriums wird mit deren Faktor multipliziert. Die jeweiligen Punkte werden addiert, um die Gesamtpunktzahl Y zu erreichen. Das vom Bieter vorzulegende Konzept darf eine Seitenzahl von 15 Seiten (exklusive Deckblatt, Gliederung und Finanzplan) nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Seiten (ab Seite 16) werden nicht bewertet.   (a) Kriterien Der Bieter hat im Konzept Folgendes auszuführen: (1) Darstellung, wie die bietende Partei die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung umsetzen will (Darstellung Umsetzung LB). Gewichtungsfaktor: 50 (2) Darstellung, welche Methoden und Prozesse der Bieter zur Umsetzung des Vorhabens als zielführend erachtet, dabei ist auf die notwendige Verzahnung der Einzelaufgaben einzugehen (Darstellung, Methoden). Gewichtungsfaktor: 35 (3) beispielhafte Gliederungsentwürfe für den kompakten, veröffentlichungsfähigen und barrierefreien Bericht (Gliederung).  Gewichtungsfaktor: 15 (b) Punktesystem Für das vorgelegte Konzept werden pro Kriterium bis zu maximal 5 Bewertungspunkte vergeben, die sich wie folgt erklären: 5 Punkte = Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen. 4 Punkte = Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen. 3 Punkte = Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen. 2 Punkte = Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten. 1 Punkt = Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten. 0 Punkte = Keine verwertbare Aussage.   2. Weiter fließt in die Formel nach UfAB 2018 als Preis „P“ die Summe der jeweils vom Bieter angebotene Gesamtpreis ein.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Angabe von mindestens zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzprojekten. Es wird neben der Angabe von Projektinhalt und -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht ni … ganz lesenAngabe von mindestens zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzprojekten. Es wird neben der Angabe von Projektinhalt und -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Unter Referenzprojekten sind in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template“ Referenzen.docx“ zu verwenden. Achten Sie darauf, dass Sie nur Referenzen angeben, bei denen Sie auch den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absat … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Auftragswert enthält auch die Kosten für die Erstellung der Aufstockungsstichprobe. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich nur aus den Vergabeunterlag … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert enthält auch die Kosten für die Erstellung der Aufstockungsstichprobe. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich nur aus den Vergabeunterlagen ergibt): -Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124 GWB), - Angabe zur Struktur der Bietenden, - Erforderliche Angaben zur Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs und Wettbewerbsregisterauszugs, -Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen, - ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer, - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, - Scientology-Schutzerklärung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung decd6032-5b4e-41b8-a9e0-c6092b43007e.