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Auswahl Kooperationspartner/Lieferant für die Stromlieferung mittels Börsenprodukten

Stadt Achern · Achern, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24/183 Achernveröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 758 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Achern77855, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 16 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadtverwaltung Achern
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung sog. Tranchenvergaben (Stromlieferung von Börsenprodukten) für die Beschaffung von elektrischer Energie der Stadt Achern. Dabei ist der gesamte Bedarf an elektrischer Energie für die Stadt Achern zu liefern. Lieferaufnahme ist der 01.01.2025. Der Vertrag beginnt nach Zuschlagerteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Beginn des Beschaffungszeitraumes für den nachfolgenden Lieferzeitraum von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 endet am 30.06.2025. Wird der Vertrag bis dahin nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich der Beschaffungszeitraum und der Lieferzeitraum auf den 01.01. - 31.12. des jeweiligen Folgejahres. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028. Weitere Einzelheiten finden sich im Vertragstext, der seinerseits im Zuge des Verhandlungsverfahrens diskriminierungsfrei angepasst werden kann.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und Im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen der Nachweis der Selbstreinigung.
Kriterium
Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Kriterium
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Kriterium
(1) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. (2) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter al … ganz lesen(1) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. (2) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Eigenerklärung über die Umsätze für die Vorbereitung und Durchführung von Tranchenbeschaffungen in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) gem. Formula … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Eigenerklärung über die Umsätze für die Vorbereitung und Durchführung von Tranchenbeschaffungen in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) gem. Formularsammlung. Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) allein für die Vergütung der Tranchenbeschaffungen: 25.000 EUR netto pro Jahr. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Kriterium
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die anwaltliche Beratung mit einer Mindesthöhe für Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die Erbringung aller weiteren Vertragsleistungen mit einer Mindesthöhe für Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Die vor … ganz lesenNachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die anwaltliche Beratung mit einer Mindesthöhe für Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die Erbringung aller weiteren Vertragsleistungen mit einer Mindesthöhe für Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr jeweils mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigener-klärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Kriterium
Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2021 - August 2024 erbrachten oder derzeit durchgeführten vergleichbaren Leistungen. Eine Referenzliste ist nicht beizubringen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Vorbere … ganz lesenEigenerklärung über mindestens zwei Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2021 - August 2024 erbrachten oder derzeit durchgeführten vergleichbaren Leistungen. Eine Referenzliste ist nicht beizubringen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Vorbereitung und Durchführung einer Tranchenbeschaffung für elektrische Energie - mit einer Anzahl von mindestens 150 Abnahmestellen oder einem Volumen von mehr als 1,5 Mio. kWh pro Beauftragung - öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Referenzgeber beziehen. Für den Fall, dass die Referenzen sich nicht auf öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB beziehen, ist es ausreichend, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Tranchenbeschaffungen vergleichbar sind. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Kriterium
Erklärung, dass er Bewerber/Bieter über eine ausreichende personelle und technische Aus-stattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagerteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Beginn des Beschaffungszeitraumes für den nachfolgenden Lieferzeitraum von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028.
Optionen
Diese Auftragsvergabe ist auch geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEHPT8 __________1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMEHPT8 __________1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. ___________ 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. _________ 3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich._________ 4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.__________ 5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Illenauer Allee 73, 77855 Achern
Kontakt
vergabe@w2k.de
Auskünfte
Stadtverwaltung Achern

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dda6589a-8d7a-4367-834f-c9ec37aa40fa.