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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Ausstellungsagentur zum Lernort Landshut

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 12.17 - 0284/26/VV : 1veröffentlicht 27.09.2026erstmals 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 17 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,1 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wertung der Leistungskriterien70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 41 Tagen
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 17 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 17 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Ausstellungsagentur für den Lernort Landshut

Beschreibung des Loses

Kernelemente dieser Ausschreibung sind die Aufgaben der Planung, die Gestaltung und Produktion der öffentlich zugänglichen Räume am Lernort "Landshut" sowie der zugehörigen Ausstellung in Friedrichshafen. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Ausstellungsagentur (hier vorliegend) Los 2: Technischer Dienstleister

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertung der Leistungskriterien70 %
Preis30 %
Qualität
Wertung der Leistungskriterien(Leistungskennzahl Ihres Angebotes) / (maximal erreichbare Leistungskennzahl) * 70
Preis
(Summe der Einzelpreise der Datei Leistungsverzeichnis des günstigsten Angebots) / (Summe der Einzelpreise der Datei Leistungsverzeichnis Ihres Angebots) * 30

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referen … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung). ● Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Mindestens eine der drei eingereichten Referenzen: o Nachweis der Gestaltung und Produktion von Foyer bzw. Eingangsbereichen in Museen und ähnlichen Institutionen. Es sollen multifunktionale Nutzung (Nutzung als Eingangs-, Veranstaltungs-, Aufenthaltsbereich), Aufenthaltsqualität und Funktionalität (z. B. durch Sitzgelegenheiten, Gruppensammelstelle) nachgewiesen werden. Alle drei eingereichten Referenzen: o Gestaltung und Produktion einer Ausstellung zu politisch-gesellschaftlich relevanten Themen, mit interaktivem Charakter, die Beteiligungsmöglichkeiten von Besuchenden ermöglicht und im Erscheinungsbild barrierearm ist. o Auftragswert: mind. 300.000, - € (netto) o Laufzeit der Ausstellung von mindestens drei Monaten Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bitte geben Sie die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für eine Eignung müssen Sie über mindestens drei Fachkräfte mit Berufserfahrung (jeweils mind. zwei Ausstellungsprojekte mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und einer Ausste … ganz lesenBitte geben Sie die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für eine Eignung müssen Sie über mindestens drei Fachkräfte mit Berufserfahrung (jeweils mind. zwei Ausstellungsprojekte mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und einer Ausstellungsfläche von mind. 100 qm) verfügen. Die Expertisen können auch durch extern eingebundene Honorarkräfte, die für die Umsetzung des Projektes beauftragt werden, nachgewiesen werden. Die Nennung erfolgt in anonymisierter Form (Benennung mit Mitarbeiter/in 1 usw.). Es ist möglich, dass eine Person Qualifikationen in den verschiedenen Bereichen abdeckt, jedoch muss jede Fachkraft mindestens eine Anforderung erfüllen. Die drei Fachkräfte müssen kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: ● Erfahrungen im Bereich Barrierefreiheit bzw. inklusive Vermittlung in Ausstellungen. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Entwicklung oder Begleitung barrierefreier bzw. inklusiver Ausstellungslösungen, insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit, Orientierung, medialer Vermittlung oder Nutzer/-innenfreundlichkeit. ● Erfahrungen in Ausstellungsdramaturgie, Szenografie oder Ausstellungsdesign. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen. Hierzu zählen insbesondere räumliche Gestaltung, Besucher/-innenführung, Szenografie, grafische Gestaltung sowie die Entwicklung von Vermittlungsformaten. ● Einschlägige Berufserfahrung (mindestens zwei Projekte) in der Projektleitung für Ausstellungsgestaltungen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (Versicherungsnachweis) Bitte weisen Sie nach, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in Höhe von mindestens: ● 5.000.000,- € für Personen und Sachschäden pro Einzelperson bzw. Einzelfall ● 500.000,- € für Vermögensschäden pro Einzelfall haftet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Als Beleg für die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit, wird die Vorlage einer Bankerklärung verlangt. Damit die Eignung für dieses Verfahren gegeben ist, muss die Bankerklärung die Bonität des Bieters bestätigen und damit die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit nachweisen. Sofern Sie aus be … ganz lesenAls Beleg für die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit, wird die Vorlage einer Bankerklärung verlangt. Damit die Eignung für dieses Verfahren gegeben ist, muss die Bankerklärung die Bonität des Bieters bestätigen und damit die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit nachweisen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
21.10.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.10.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 07.10.2026 auf 21.10.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04e8e4f3-be3e-4330-98e9-5f36b6e31744.