Ausstattung von Fachräumen am Schulzentrum Schönkirchen
Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · Heikendorf, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 73/26-41-2-Sveröffentlicht 08.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 07.12.2026 – 31.01.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Büromöbel für das Wolfgang-Borchert-Gymnasium, HalstenbekGemeinde Halstenbek · 25469 HalstenbekFrist 13.11.2026
- Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS Schule Containeranlage, LOS 8: Lieferung und Montage Inventar WerkräumeStadt Geesthacht · GeesthachtFrist 12.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate07.12.2026 – 31.01.2027
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heikendorf24226, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 5 MonatenAmt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
- Bindefrist endetvor 3 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 30 TagenLaufzeit bis 31.01.2027
Beschreibung
Lieferung und Montage von Schulmobiliar für das Schulzentrum in Schönkirchen
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sonstige Ausstattung GGS Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 1 geht es um die sonstige Ausstattung der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen. | 2 Monate | – |
| 2 | Möbel GGS Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 2 geht es um die Möbel der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen. | 2 Monate | – |
| 3 | Sonstige Ausstattung Förderzentrum Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 3 geht es um die sonstige Ausstattung des Förderzentrums Schönkirchen. | 2 Monate | – |
| 4 | Möbel Förderzentrum Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 4 geht es um die Möbel des Förderzentrums Schönkirchen. | 2 Monate | – |
| 5 | Musikraum GGS Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 5 geht es um den Musikraum der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen. | 1 Monat | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Vorlage der GS-Prüfkennzeichnung - Beachtung der technischen Vorbemerkung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.12.2026
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.05.2026, 10:00 Uhr. Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf. Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
- Website
- amt-schrevenborn.de
- Kontakt
- vergabe@
amt-schrevenborn.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Schleswig-Holstein (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Hugo Hamann GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH2 Zuschläge
- WEBA Schulausstattung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8bfe7de7-494b-4c02-9ed3-d9e9f1ec7770.