Ausstattung für Neubau Arita-Kinderland der Stadt Meißen
Stadt Meißen · Meißen, Sachsen
Aktenzeichen öA 3/ 2026veröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Monat
- 01.07.2026 – 17.07.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Einbauküchen des Herstellers Häcker Küchen GmbH& Co. KGKlinikum Chemnitz gGmbH; c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH · ChemnitzFrist 04.12.2026
- Rahmenvereinbarung - Neuausstattung mit BüromöbelnStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 10.11.2026
- Umbau ehem. Kulturhaus zum Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda, Möbel VerwaltungStadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle · BischofswerdaFrist 17.11.2026
- Umbau ehemaliges Kulturhaus zum Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda, Los 90.1Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle · BischofswerdaFrist 17.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Monat01.07.2026 – 17.07.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Meißen01662, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 10:45 Uhrvor 10 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 10 MonatenMarkt 1 - 2. OG - Raum 218
- Bindefrist endetvor 7 Monaten70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 17.07.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Meißen schreibt die Aussattung für den Neubau der Arita-Kinderland aus.
Beschreibung des Loses
Die Ausstattung für die neue Kindertagesstätte Arita-Kinderland umfasst die Gruppen- und Schlafräume für die Kinder sowie Garderoben und Räumlichkeiten für die Erzieher.
Gegenstand nach CPV
- 39161000KindergartenmöbelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 17.07.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.01.2026, 11:00 Uhr. Markt 1 - 2. OG - Raum 218
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer muss fachkundig sein und die entsprechenden Kapazitäten für die Ausführung haben.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 K … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Enthalten die Bekanntmachmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendunge … ganz lesenkürzer
Enthalten die Bekanntmachmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 1. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für Ausarbeitung Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. 4. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellt. Mit Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. 5. Weitere Infos zum Verfahren können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom AG beantwortet, anonymisiert über Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. 6. AG weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bieter bis spätestens 6 Kalendertage (KT) vor Abgabefrist der Angebote einzureichen sind. Unter Beachtung der bevorstehenden Feiertage werden in dem Zeitraum 19.12.2025 bis 04.01.2026 keine Bieterfrage beantwortet. Wir werden eingehende Bieterfragen aus diesen Zeitraum unverzüglich beantworten. Die Antworten der Bieteranfragen inkl. deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bieter sind verpflichtet, Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinfos einzusehen (Holpflicht). 7. Bei den in Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt gewählte Form für alle Geschlechter. 8. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Meißen
- Anschrift
- Markt 1, 01662 Meißen
- Website
- stadt-meissen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-meissen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bürotec Thoss GmbH3 Zuschläge
- Leik Leipzig GmbH3 Zuschläge
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- jabe Vertriebs GmbH3 Zuschläge
- Büroland GmbH2 Zuschläge
- Dauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2a42e28-9744-4a85-8b62-5e456eaf4d38.