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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen

IT-Stelle der hessischen Justiz · Bad Vilbel, Hessen

Aktenzeichen IT-Stelle der hessischen Justiz u. Hessisches Ministerium der Justiz wg. Digitalisierung Justizsäleveröffentlicht 03.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 4 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bad Vilbel61118, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 4 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz ("Auftraggeberin"), beabsichtigt, die Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik auszustatten. Die hessische Justiz umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit mit insgesamt über 70 Gerichtsstandorten und 530 Sitzungssälen. Die hessische Justiz vollzieht derzeit einen umfassenden digitalen Wandel im Rahmen des eJustice-Programms Hessen. Videoverhandlungen haben sich als etabliertes Instrument der Verhandlungsführung entwickelt und werden in der hessischen Justiz fortlaufend ausgebaut. Die Sitzungssäle werden den Gerichten als Verhandlungsräume zur Dienstausübung zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Finanzierung der Ausstattung sämtlicher Sitzungssäle nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin kann derzeit nicht belastbar beziffern, in welchem Umfang und wie viele Sitzungssäle der Auftragnehmer ausstatten muss. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Mindestabnahmemenge vor. Die Auftraggeberin schätzt die Menge der auszustattenden Sitzungssäle auf 530. Die Höchstmenge der auszustattenden Sitzungssäle beträgt 580.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrages ist die medientechnische Ausstattung der Gerichtssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik. Die Auftraggeberin stattet die Sitzungssäle bedarfsgerecht und wahlweise in mehreren Stufen aus. Voraussichtlich Anfang 2027 werden in einer separaten Maßnahme zunächst in den Sitzungssälen moderne Medienwagen aufgestellt, die mit interaktiven Displays auf einem Rollwagen und 360°-Kameras ausgestattet sind. Diese Beschaffung ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer muss die Komponenten des Medienwagens konzeptionell berücksichtigen und in die darauf aufbauenden Stufen integrieren. Die auf den Medienwagen aufbauende Teilausstattung gestaltet sich wie folgt: Die Bedienkomfort-Ausstattung (Teilausstattung 1) umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Präsentationsbildschirme, in der Regel als Wandmontage, - funktionale Systemsteuerung (HW/SW), verortet auf einem oder mehreren Bedienpanels zur Steuerung aller im Sitzungssaal verorteten Quellen/Medien, - aktive Netzwerk- und Security-Komponenten und Internet-Access (Router), - Bereitstellung einer zentralen Managementumgebung für Administration, Monitoring, Inventarisierung und Zertifikatsverwaltung aller Systeme und Komponenten; In einer weiteren Stufe muss der Auftragnehmer die Zielbild-Ausstattung umsetzen. Diese Stufe baut entweder auf dem Medienwagen oder wahlweise auf der Bedienkomfort-Ausstattung auf. Die Zielbild-Ausstattung (Teilausstattung 2) umfasst insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Audio-Steuerungssoftware (inkl. Audio-Hub) mit Tischmikrofonen, Wandlautsprechern/Soundbars, - PTZ-Kameras, - Anschlussfelder aller Beteiligten, - Integration von Monitoren auf der Richterbank, - Medienhub, - Dokumentenkamera. Der Auftragnehmer muss ab Abnahme einer Ausstattungsstufe Service-Leistungen erbringen, bestehend insbesondere aus einem mehrstufigen Supportmodell (2nd/3rd-Level und Field Service durch den Auftragnehmer) mit SLAs, Incident-, Problem-, Change- und Release-Management, Ersatzteilvorhaltung und -austausch. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus das vorhandene Whiteboard als Bestandskomponente in Service nehmen. Alle Anwendungen zur Bedienung der Systeme für die Videoverhandlungen müssen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Design-Workshops, Konzepterstellung, Testphasen und die schrittweise Ausstattung und Inbetriebnahme der Medienausstattung. Der Auftragnehmer muss auf Abruf der Auftraggeberin die Leistungen der jeweiligen Ausstattungsstufe erbringen. Der Auftragnehmer ist für die sichere und dauerhafte Befestigung - u. a. von Displays, Halterungen und weiteren Komponenten - verantwortlich. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr die Bausubstanz in den Sitzungssälen nicht abschließend bekannt ist. Der Auftragnehmer muss im Rahmen einer Standortbegehung prüfen, ob für die Befestigung der Komponenten Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich sind und diese - falls erforderlich und nach Abruf der Auftraggeberin - vornehmen. Die Auftraggeberin stellt die passive Infrastruktur und den Internetzugang je Standort für das Mediennetz bereit. Die Auftraggeberin nutzt als Konferenzplattform derzeit und vorwiegend Cisco Webex. Die Auftraggeberin verfolgt eine strikte "Bring Your Own Meeting"-Strategie, um auch künftig technologisch unabhängig zu sein. Die Auftraggeberin stellt für die Einwahl/Steuerung/Verwaltung der Konferenzplattform die notwendigen Laptops sowie Dockingstations zum Anschließen der neuen Medientechnik bereit. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Hard- und Software muss plattformunabhängig funktionieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Auftraggeberin wertet neben den monetären Kriterien auch leistungsbezogene Kriterien. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Preise für die Hard- und Softwarekomponenten voraussichtlich über Rabattsätze auf die offenzulegende Herstellerpreisliste abgefragt und gewertet werden. Entscheidend für die Wertung sind die je Warengruppe anzubietenden Rabattsätze nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Einheitspreise ergeben sich rechnerisch aus dem jeweiligen Listenpreis abzüglich des vom Bieter angebotenen Abzugs und werden Vertragsbestandteil. Die mit dem Angebot vorzulegende Herstellerpreisliste wird als Anlage Vertragsbestandteil und soll möglichst für die Grundlaufzeit des Vertrages von vier Jahren gelten. Die angebotenen Rabattsätze gelten für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen. Die Einheitspreise werden ausschließlich nach einem objektiven einheitlich vorgegebenen Preisindex angepasst. Weitere Preisanpassungsmechanismen, insbesondere aufgrund geänderter Herstellerpreislisten, sind ausgeschlossen. Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Qualität
Die Auftraggeberin wertet neben den leistungsbezogenen Kriterien auch monetäre Kriterien. Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, dass er die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einhält; c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes); d) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören; e) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschri … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar (Ausstattung von Räumen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videotechnik) sind, vorlegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das Personal im Bereich der medientechnischen Ausstattung von Räumen vorlegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst Referenzprojekte einreichen, die in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist das Enddatum) erfolgreich abgeschlossen wurden oder bei denen das Auftragsverhältnis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Be … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst Referenzprojekte einreichen, die in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist das Enddatum) erfolgreich abgeschlossen wurden oder bei denen das Auftragsverhältnis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung seit mehr als einem Jahr besteht und die Umsetzung noch andauert. Die genannten Referenzen sollen in Art und Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Die Referenzen sind in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar, wenn der Bewerber je Referenzprojekt in mindestens 50 Räumen an mindestens 10 verschiedenen Standorten folgende Technik (kumulativ) verbaut hat: - Video-Technik, die Mehrfach-Kamera-Systeme und Steuerungssoftware umfasst, - Audio-Technik, die Multi-Kanal-Audio mit mindestens 10 Sprechstellen umfasst. Die Referenzen sollen möglichst folgende Angaben enthalten: Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten eines Ansprechpartners), Aufgabenstellung, Leistungsumfang, Größe des Projekts (Raumzahl, Anzahl der Standorte), Erbringungszeitraum, eingesetzte Produkte, Auftragssumme. Mit den Referenzen sollen die Bewerber insbesondere Erfahrung im Einbau von Videoraumsystemen in Räumen öffentlicher Auftraggeber, z. B. an Gerichtsstandorten, nachweisen. Darüber hinaus sollen die Bewerber Erfahrung mit Wandertüchtigungsarbeiten für die Installation von Medientechnik, z. B. Präsentationsbildschirme und Whiteboards, nachweisen. Die Auftraggeberin wird die Referenzen gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen. Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird die Auftraggeberin auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): a) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig; b) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwe … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): a) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig; b) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig; c) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertig; d) Nachweis einer Unternehmenszertifizierung nach Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet) möglichst eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber a) über 10 Beschäftigte mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Erfahrung in folgenden Bereichen verfügt: - Beschallung, Raum … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet) möglichst eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber a) über 10 Beschäftigte mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Erfahrung in folgenden Bereichen verfügt: - Beschallung, Raumakustik, Video-, Signal-, Konferenz-, Präsentationstechnik, - Aufbau, Konfiguration, Betrieb und Wartung von AV-Geräten und Verkabelung; b) über 10 Beschäftigte mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Erfahrung im Bereich Netzwerktechnik, IT-Systeme und Hardware-/Softwareintegration verfügt; c) über 10 Beschäftigte mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Erfahrung in folgenden Bereichen verfügt: - Beschallung, Raumakustik, Video-, Signal-, Konferenz-, Präsentationstechnik - Aufbau, Konfiguration, Betrieb und Wartung von AV-Geräten, Signaltechnik und Verkabelung Das Personal sollte über Zertifizierungen nach AVIXA CTS / CTS-I / CTS-D oder gleichwertig verfügen. Die Auftraggeberin bittet die Bewerber, die Zertifikate der Beschäftigten vorzulegen. d) über 10 Beschäftigte mit mindestens der Zertifizierungsstufe ITIL V3 Foundation oder gleichwertig oder neuer verfügt; e) über 10 Beschäftigte mit mindestens der Zertifizierungsstufe ITIL V3 Practitioner oder gleichwertig oder neuer verfügt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Laufe des Verf … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied) möglichst eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich auf Abruf des Auftraggebers um jeweils weitere 2 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Sa … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei der Auftraggeberin zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bewerber werden gebeten, Fragen ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeberin und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten a … ganz lesen1. Bewerber werden gebeten, Fragen ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeberin und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind unzulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. 6. Bewerber sollen die auf der in Ziff. 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch. 7. Die Auftraggebe …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMFRJ# Die Auftraggeberin wird mindestens 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Die Auftraggeberin wird zur Auswahl der Bewerb … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMFRJ# Die Auftraggeberin wird mindestens 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Die Auftraggeberin wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Die Auftraggeberin wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Sie behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird die Auftraggeberin wie folgt vorgehen: Die Auftraggeberin bewertet insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 513 (Installation von Kommunikationsgeräten) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca0422bb-1c26-4160-9b4b-470454c179ea.