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Außenwerbung in der Landeshauptstadt Mainz

Landeshauptstadt Mainz, Amt 20, Abt. Vergabe und Einkauf · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 13.009/2025-20 // Amt 80veröffentlicht 28.06.2025Dienstleistungen

Teilnahmefristseit 466 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
15 Jahre01.01.2026 – 31.12.2040
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Landeshauptstadt Mainz, Amt 20, Abt. Vergabe und Einkauf
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2040
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen (gewidmeten) und fiskalischen Flächen der Landeshauptstadt Mainz. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Beschreibung des Loses

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: • bis zu 15 Digitale Groß-Screens • bis zu 40 Digitale Klein-Screens • bis zu 15 Digitale Groß-Säulen • bis zu 13 City-Light-Boards/Mega-Lights • bis zu 30 Geklebte Großflächen • bis zu 10 City-Light-Säulen • bis zu 170 City-Light-Poster Vitrinen • bis zu 150 Litfaßsäulen • bis zu 150 Gewerbehinweissammelanlagen • bis zu 52 Klapprahmen Gegenstand ist zudem der Aufbau und Betrieb von mindestens 160 FGU. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. 2.1.4 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die vorstehend aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Landeshauptstadt Mainz im Verfahren noch ändern. Zudem wird es eine Überleitung von Werbeträgern und Bus-Wartehallen vom Alt- auf etwaigen Neukonzessionär in entsprechend feststehenden Verträgen zu feststehenden Konditionen geben. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Landeshauptstadt Mainz noch geändert werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen g … ganz lesenDer Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Spezifischer Jahresumsatz
WL2 -Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Beschei … ganz lesenWL2 -Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder k … ganz lesenTL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen. Mindestens eine der Referenzen muss zudem den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2040
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen im Verhandlungsverfahren.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbu … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen). 3. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Hinweis
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 18.07.2025, 12:00 Uhr an die Landeshauptstadt Mainz über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. D … ganz lesen1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 18.07.2025, 12:00 Uhr an die Landeshauptstadt Mainz über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Landeshauptstadt Mainz behält ich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Landeshauptstadt Mainz kann Ausnahmen zulassen. 6. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu. 7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Landeshauptstadt Mainz werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Landeshauptstadt Mainz ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen. 10. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. 11. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Landeshauptstadt Mainz behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeshauptstadt Mainz, Amt 20, Abt. Vergabe und Einkauf
Anschrift
Große Bleiche 46, 55116 Mainz
Website
mainz.de
Kontakt
vergabe-einkauf@stadt.mainz.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cee089f-d5d6-4859-aad8-463960f61d07.