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vergebenEU-weitDienstleistungen

Außenwerbung Chemnitz

Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 10/66/25/006veröffentlicht 08.12.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 506 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 182 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Jahre01.01.2026 – 31.12.2041
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Chemnitz09111, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (156 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks10 %
  • Preis90 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2041
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen (gewidmeten) und fiskalischen Flächen der Stadt Chemnitz (Stadt) sowie Flächen der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) in Verbindung mit Fahrgastunterständen (nachfolgend FGU). Die Stadt fungiert als Vergabestelle. Der spätere Konzessionsvertrag wird zwischen Stadt, CVAG sowie dem Konzessionär dreiseitig abgeschlossen. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen.

Beschreibung des Loses

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen (gewidmeten) und fiskalischen Flächen der Stadt Chemnitz (Stadt) sowie Flächen der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) in Verbindung mit Fahrgastunterständen (nachfolgend FGU). Die Stadt fungiert als Vergabestelle. Der spätere Konzessionsvertrag wird zwischen Stadt, CVAG sowie dem Konzessionär dreiseitig abgeschlossen.

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: Werbeträgerportfolio •Digitaler Groß-Screen (auf Monofuß) - bis zu 10 •Digitale Groß-Säule (bis zu 8/1, analog/digital) - bis zu 10 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:2) •Digitaler Klein-Screen - bis zu 30 (70'' bis 84'', hochkant, analog / digital) •City-Light-Board / Mega-Light (18/1 quer, Monofuß) - bis zu 35 (jeweils um Reduzierung einer geklebten Großfläche auf Monofuß im Verhältnis 1:1) •Großflächen (18/1, quer) - bis zu 140 •City-Light-Säule (8/1, auch drehend) - bis zu 20 •City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) - bis zu 500 •Litfaßsäulen - bis zu 150 •Uhren - bis zu 2 •Mastschilder -Unbegrenzt, entsprechend Nachfrage von Werbenden; Standorte nach Abstimmung mit der Stadt •Gewerbehinweissammelanlage -Unbegrenzt, entsprechend Nachfrage von Gewerbetreibenden; Standorte in Abstimmung mit der Stadt

Gegenstand ist zudem der Aufbau und Betrieb von mindestens 100 neuen, der Betrieb von bereits 532 bestehenden und von zusätzlich im Rahmen der Vertragslaufzeit bis zu 122 von der Stadt / CVAG selbst beschafften FGU, somit der Betrieb von insgesamt bis zu 754 FGU. Über die genauen Zahlen werden werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. 2.1.4 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die vorstehend aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks10 %
Preis90 %
Qualität
Akzeptanz des vorgegebenen VertragswerksEinzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Preis
Vergütung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2041
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von ze … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung d … ganz lesen1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen). 3. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Hinweis
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.06.2025 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, s … ganz lesen1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.06.2025 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Stadt behält ich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. 6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu. 7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen. 10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. 11. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DSM Deutsche Städte Medien GmbH, Frankfurt am Main1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fba66018-ce3c-4cdd-8a10-d3b1043a9dfa.