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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Aussenanlagenpflege

Technische Universität München · München, Bayern

Aktenzeichen TUM CiOveröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 653 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate01.03.2025 – 31.12.2026
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (62 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Technische Universität München
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 20 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Technische Universität München Unterhaltspflege Außensportflächen TUM Campus im Olympiapark

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rasen-, Sportflächen- und Geländepflege

Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.

22 Monate–
2
Gehölzpflege

Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.

22 Monate–
3
Extensive Dachbegrünung

Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.

22 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen je Los.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Vorrangig vor den im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen gilt folgende Bekanntmachung: Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beim Bieter. Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder son … ganz lesenVorrangig vor den im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen gilt folgende Bekanntmachung: Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beim Bieter. Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung mit dem Angebot zwingend einzureichen: 1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), ob eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB Eigenerklärung, ob der Bieterseiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, ob - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine sc …
Kriterium
4. Referenzprojekte des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Eignungskriterium Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das … ganz lesen4. Referenzprojekte des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Eignungskriterium Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Als Eignungskriterium gefordert sind - je Los - zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn/sie beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden zwei Anforderungen erfüllen: a) Art der Leistung Die im Referenzprojekt durchgeführten Leistungen sind der Art nach mit den ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, vergleichbar. Vergleichbar sind: - hinsichtlich Los 1: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege von Rasen- und Wiesenflächen sowie von Sportplätzen - hinsichtlich Los 2: beauftragte und erbrachte Leistungen der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen - hinsichtlich Los 3: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege extensiver Dachbegrünung. b) Umfang der Leistung Die im Referenzprojekt beauftragten und erbrachten Leistungen sind - je Los - mit den ausgeschriebenen Arbeiten im Umfang vergleichbar, bezogen auf Auftragsvolumen und Inhalt. Vergleichbar sind folgende Leistungen: aa) Hinsichtlich der Pflege von Rasen- und Sportflächen (Los 1): - Regelmäßige Pflege von Rasen- und Wiesenflächen von mindestens 70.000 m2, wovon mindestens 50.000 m2 Sportrasenflächen sind und zusätzlich - Pflege von Sportplätzen (bspw. mit Tennenbelägen oder sonstiger Belag für Sportplätze) von mindestens 10.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Mähen, Kehren, Striegeln, Vertikutieren, Nachsäen und Düngen des Rasens sowie insbesondere das Entfernen von Grünbewuchs, das Abschleppen und Walzen von Tennenflächen und vergleichbare Leistungen. bb) Hinsichtlich der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen (Los 2): - Regelmäßige Pflege von mindestens 500 lfm Hecke oder 4.000 m2 Heckenfläche und - sonstige Gehölzpflege. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Schneiden, Hacken, Düngen, Mulchen und Wässern von Hecken sowie insbesondere das Mähen von Blumenwiesen, das Düngen und Wässern von Solitärgehölzen und vergleichbare Leistungen. cc) Hinsichtlich der Pflege extensiver Dachbegründung (Los 3): Regelmäßige Pflege einer Fläche extensiver Dachbegrünung von mindestens 20.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Entfernen unerwünschtem Fremdwuchses einschl. Wurzeln, säubern von Unrat und Laub, Rückschnitt abgestorbener Pflanzenteile und Mähen der Vegetationsfläche, Nachsaat, Düngen der Begrünung und vergleichbare Leistungen. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Refere …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Vorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung: Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027) zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.20 … ganz lesenVorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung: Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027) zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.2026 auszuüben. Der AG kann dieses Optionsrecht sodann ein weiteres Mal für 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2028 bis 31.12.2028) bis spätestens 30.06.2027 ausüben.
Optionen
Siehe Beschreibung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit oben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
23.01.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P55YY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Arcisstraße 21, 80333 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

266Bekanntmachungen
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
259.012 €Zuschlagswert im Median
91.308 € – 519.313 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e43d48d-685e-4bcb-964d-31efb4ba7e82.