Ausschreibungspaket Süd A 2026
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau · Groß-Gerau, Hessen
Aktenzeichen Süd A 2026veröffentlicht 30.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 14.12.2025 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 49 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre14.12.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Groß-Gerau64521, Landkreis Groß-Gerau, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehre mit Kraftomnibussen als Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Linienbündel LGG Süd 1. Das Angebot ist in den RMV-Verbundraum integriert. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von rund fünf Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat am 14.12.2025 zu erfolgen. Der Betrieb endet in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel nach 5 Jahren zum 14.12.2030.
Beschreibung des Loses
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) beabsichtigt als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels "LGG Süd 1" gemäß dem Nahverkehrsplan Kreis Groß- Gerau. Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) die Verkehrsdienste auf allen Linien des Linienbündels "LGG Süd 1", die im ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1, C) beschrieben sind. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet im Linienbündel "LGG Süd 1" (siehe Steckbrief LGG Süd 1, Kap. 6) in dem unter Abschnitt II.2.3 genannten Gebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43, 44 PBefG). Der ÖDA wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den ÖDA bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Kapitel 1.1. im Steckbrief LGG Süd 1 verwiesen. Die feste Laufzeit des Auftrags beträgt 120 Monate. Die LNVG kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis lt. Ziffer 23 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Beschreibung
- Tabelle lässt sich hier nicht abbilden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.12.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, 64529 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter er … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| CityBus Mobil GmbH, Trebur | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Jahnstraße 1, 64521 Groß-Gerau
- Kontakt
- info@
lnvg-gg.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- PostdienstleistungenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 219ed433-12ab-4a6e-ac54-15bb95b07d28.