Ausschreibung zur Erhebung der Sanierungsaktivität in Deutschland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen
Aktenzeichen Z23 / BfEE 26-02veröffentlicht 22.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 220 Tsd. €
- Laufzeit
- 33 Monate
- 01.06.2026 – 28.02.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 220 Tsd. €
- Laufzeit
- 33 Monate01.06.2026 – 28.02.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 28.02.2029
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln. Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs): • AP 1: Festlegung der Methodik • AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024 • AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025 • AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026 • AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend. Folgende Zuschlagskriterien werden zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots festgestellt: 𝐏𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 : Preispunktzahl (35 %) 𝐋𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 : Leistungspunktzahl (65 %) Die Gesamtpunktzahl 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 eines Angebots wird somit wie folgt ermittelt: 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 =𝟎,𝟑𝟓∗ 𝐏𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 +𝟎,𝟔𝟓∗𝐋𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 erteilt.
- Beschreibung
- Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerpl. 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Na … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de.elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unt … ganz lesenkürzer
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de.elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.deInformationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V., Gräfelfing | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn
- Website
- bafa.de
- Kontakt
- beschaffung@
bafa.bund.de
Bei uns erfasst
- Leistungsschau im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche16.10.2026
- Markterkundung im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche16.10.2026
- Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche08.10.2026
- Webinar im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche08.10.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 602500e5-192e-4688-acd0-257da10ed4d1.