Ausschreibung zur Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware und Beschaffung von Diktiergeräten
Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf · Arnsdorf, Sachsen
Aktenzeichen VG20240626veröffentlicht 13.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Arnsdorf01477, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 48314000SpracherkennungssoftwarepaketHauptgegenstand
- 32332100Diktiergeräte
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware Eine gemeinsame Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware als On-Premises-Lösung gemäß Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) der drei Landeskrankenhäuser Sachsen (SKH). Die Beschaffung erfolgt gemeinsam, anschließend soll die digitale Spracherkennung für alle drei SKH implementiert werden. Die Kommunikation mit dem KIS (SKHAL: i.s.h.med/ Cerner; SKHAR & SKHRO: Dedalus Orbis) als Primärsystem zur Datenübernahme, Vermeidung von Doppeleingaben und zur automatisierten Rücküberführung von Daten sicherzustellen. Im Weiteren dürfen durch die Einführung der Lösung die internen Organisationsprozesse für medizinisches Personal, das diese nicht nutzen (kann), nicht beeinträchtigt werden. | – | – |
| 2 | Beschaffung von Diktiergeräten Beschaffung von 125 Diktiergeräten der Art Philips SpeechMike Premium LFH 3500 , welche vor Ort eingesetzt werden. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 1 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 50 % für Los 1 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des je Los einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Die qualitativen Zuschlagskriterien sind für Los 1 mit 50 % gewichtet. Hier können die Bieter insgesamt 1.000 Leistungspunkte erzielen. Hiervon entfallen - 400 Leistungspunkte auf die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale und Funktionalitäten, - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Konzeptbeschreibung und - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Produktpräsentation. Von den insgesamt zu erzielenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote insgesamt mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die weniger als insgesamt 500 Leistungspunkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Inwieweit die Mindestpunktzahl über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsmerkmale und Funktionalitäten, über die Wertung der Konzeptbeschreibung oder die Wertung der Produktpräsentation erzielt werden, ist unerheblich. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenkürzer
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 2 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des niedrigsten Preises insofern alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Anforderungen mit “Ja” erfüllt wurden. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der angebotene Preis. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 100% für Los 2 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenkürzer
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 2 | DFC-SYSTEMS GmbH, München | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hufelandstraße 15, 01477 Arnsdorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0191bc19-5778-4949-89ae-2b654a08ee09.