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Ausschreibung zur Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware und Beschaffung von Diktiergeräten

Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf · Arnsdorf, Sachsen

Aktenzeichen VG20240626veröffentlicht 26.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 830 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Arnsdorf01477, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 07:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware

Eine gemeinsame Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware als On-Premises-Lösung gemäß Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) der drei Landeskrankenhäuser Sachsen (SKH). Die Beschaffung erfolgt gemeinsam, anschließend soll die digitale Spracherkennung für alle drei SKH implementiert werden. Die Kommunikation mit dem KIS (SKHAL: i.s.h.med/ Cerner; SKHAR & SKHRO: Dedalus Orbis) als Primärsystem zur Datenübernahme, Vermeidung von Doppeleingaben und zur automatisierten Rücküberführung von Daten sicherzustellen. Im Weiteren dürfen durch die Einführung der Lösung die internen Organisationsprozesse für medizinisches Personal, das diese nicht nutzen (kann), nicht beeinträchtigt werden.

––
2
Beschaffung von Diktiergeräten

Beschaffung von 125 Diktiergeräten der Art Philips SpeechMike Premium LFH 3500 , welche vor Ort eingesetzt werden.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 1 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 50 % für Los 1 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des je Los einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Die qualitativen Zuschlagskriterien sind für Los 1 mit 50 % gewichtet. Hier können die Bieter insgesamt 1.000 Leistungspunkte erzielen. Hiervon entfallen - 400 Leistungspunkte auf die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale und Funktionalitäten, - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Konzeptbeschreibung und - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Produktpräsentation. Von den insgesamt zu erzielenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote insgesamt mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die weniger als insgesamt 500 Leistungspunkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Inwieweit die Mindestpunktzahl über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsmerkmale und Funktionalitäten, über die Wertung der Konzeptbeschreibung oder die Wertung der Produktpräsentation erzielt werden, ist unerheblich. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Eignung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus.
Kriterium
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche … ganz lesenBestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Spracherkennungssoftware (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) für Los 1 bzw. im Bereich Diktiergeräte (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung) für Los 2 in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehm … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 20 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Die Referenzprojekte für Los 1 müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolumen – vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: ▪ Bereitstellung einer erfolgreich eingeführten Spracherkennungssoftware oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen. ▪ Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Eigenerklärung gemäß Formblatt Unternehmenseignung (7a) und Formblatt Referenzen (7b).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
30.07.2024, 07:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenDie Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 2 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des niedrigsten Preises insofern alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Anforderungen mit “Ja” erfüllt wurden. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der angebotene Preis. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 100% für Los 2 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Eignung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus.
Kriterium
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche … ganz lesenBestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Spracherkennungssoftware (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) für Los 1 bzw. im Bereich Diktiergeräte (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung) für Los 2 in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehm … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 20 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Die Referenzprojekte für Los 1 müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolumen – vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: ▪ Bereitstellung einer erfolgreich eingeführten Spracherkennungssoftware oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen. ▪ Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Eigenerklärung gemäß Formblatt Unternehmenseignung (7a) und Formblatt Referenzen (7b).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
30.07.2024, 06:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenDie Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hufelandstraße 15, 01477 Arnsdorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

25Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Für CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019053bf-d614-49a8-8e47-4bea3e9ca83f.