Ausschreibung zur Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware und Beschaffung von Diktiergeräten
Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf · Arnsdorf, Sachsen
Aktenzeichen VG20240626veröffentlicht 26.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Arnsdorf01477, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 07:00 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 25 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 48314000SpracherkennungssoftwarepaketHauptgegenstand
- 32332100Diktiergeräte
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware Eine gemeinsame Einführung einer digitalen Spracherkennungssoftware als On-Premises-Lösung gemäß Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) der drei Landeskrankenhäuser Sachsen (SKH). Die Beschaffung erfolgt gemeinsam, anschließend soll die digitale Spracherkennung für alle drei SKH implementiert werden. Die Kommunikation mit dem KIS (SKHAL: i.s.h.med/ Cerner; SKHAR & SKHRO: Dedalus Orbis) als Primärsystem zur Datenübernahme, Vermeidung von Doppeleingaben und zur automatisierten Rücküberführung von Daten sicherzustellen. Im Weiteren dürfen durch die Einführung der Lösung die internen Organisationsprozesse für medizinisches Personal, das diese nicht nutzen (kann), nicht beeinträchtigt werden. | – | – |
| 2 | Beschaffung von Diktiergeräten Beschaffung von 125 Diktiergeräten der Art Philips SpeechMike Premium LFH 3500 , welche vor Ort eingesetzt werden. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 1 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 50 % für Los 1 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des je Los einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. 𝑺𝒁 = 𝒁 𝒙 𝟏𝟎. 𝟎𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. 𝒁 =𝑳/𝑷 Die qualitativen Zuschlagskriterien sind für Los 1 mit 50 % gewichtet. Hier können die Bieter insgesamt 1.000 Leistungspunkte erzielen. Hiervon entfallen - 400 Leistungspunkte auf die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale und Funktionalitäten, - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Konzeptbeschreibung und - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Produktpräsentation. Von den insgesamt zu erzielenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote insgesamt mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die weniger als insgesamt 500 Leistungspunkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Inwieweit die Mindestpunktzahl über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsmerkmale und Funktionalitäten, über die Wertung der Konzeptbeschreibung oder die Wertung der Produktpräsentation erzielt werden, ist unerheblich. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Die Eignung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus.
- Kriterium
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche … ganz lesenkürzer
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Spracherkennungssoftware (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) für Los 1 bzw. im Bereich Diktiergeräte (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung) für Los 2 in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehm … ganz lesenkürzer
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 20 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Die Referenzprojekte für Los 1 müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolumen – vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: ▪ Bereitstellung einer erfolgreich eingeführten Spracherkennungssoftware oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen. ▪ Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Eigenerklärung gemäß Formblatt Unternehmenseignung (7a) und Formblatt Referenzen (7b).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.07.2024, 07:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenkürzer
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für Los 2 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des niedrigsten Preises insofern alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Anforderungen mit “Ja” erfüllt wurden. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der angebotene Preis. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis mit 100% für Los 2 gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Die Eignung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus.
- Kriterium
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche … ganz lesenkürzer
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Spracherkennungssoftware (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) für Los 1 bzw. im Bereich Diktiergeräte (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung) für Los 2 in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehm … ganz lesenkürzer
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt für Los 1 und Los 2 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie für Los 1 Eigenerklärungen zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 20 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Die Referenzprojekte für Los 1 müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolumen – vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: ▪ Bereitstellung einer erfolgreich eingeführten Spracherkennungssoftware oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen. ▪ Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Eigenerklärung gemäß Formblatt Unternehmenseignung (7a) und Formblatt Referenzen (7b).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.07.2024, 06:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenkürzer
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hufelandstraße 15, 01477 Arnsdorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019053bf-d614-49a8-8e47-4bea3e9ca83f.