Ausschreibung zur Beschaffung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
ARBERLANDKliniken Kommunalunternehmen · Zwiesel, Bayern
Aktenzeichen '-veröffentlicht 19.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Biplanares AngiographiesystemBG Klinikum Murnau gGmbH · MurnauFrist 07.12.2026
- Geräte medizinischKlinikum Main-Spessart · Lohr am MainFrist 14.12.2026
- Wagen - Behandlung - Pflege - Narkose etc.Klinikum Main-Spessart · Lohr am MainFrist 14.12.2026
- Chirurgische Bildverstärker LV.377.6Klinikum Fürth · FürthFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Zwiesel94227, Landkreis Regen, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die ARBERLANDKliniken sind ein selbständiges Kommunalunternehmen im Bayerischen Wald. Mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach wird die Grund-, Regel so-wie Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und Umland sichergestellt. Derzeit beschäftigt der Auftraggeber ca. 1.100 Mitarbeitende. Für die Bevölkerung in der Region bieten die Standorte des Auftraggebers eine innovative und umfassende medizinische Versorgung. Die ARBERLANDKlinik Zwiesel ist von der Allgemeinen Ortskrankenkasse Regen bereits 1929 in Betrieb gegangen, wobei im Jahr 1964 der Landkreis Regen die Verantwortung für den Klinikstandort übernahm. Die ARBERLANDKlinik Viechtach wurde 1984 neu er-baut. Seit 2013 steht eine Grundsanierung in mehreren Bauabschnitten an. Im Juli 2017 konnte bereits der zweite Bauabschnitt mit dem 600 Quadratmeter großen Anbau für die internistische Funktionsdiagnostik mit EKG, Endoskopie und Ultraschall fertiggestellt werden. Der dritte Bauabschnitt mit der Sanierung des OP-Bereichs, Röntgen, Verwaltung und Eingangshalle ist nahezu fertig gestellt. Im März 2023 wurde mit dem vierten Bauabschnitt, welcher die Modernisierung der Pflegestationen sowie Physiotherapie, Küche, Technik und Logistik umfasst, begonnen.
Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung Installation und Inbetriebnahme von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen ausgeschrieben. Dabei sollen derzeit in den Klinikstandorten vorhandenen Geräte durch neue Geräte ersetzt werden sowie einzelne Stationen neu ausgestattet werden. Ziel ist es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten durch moderne und zuverlässige Geräte zur Erfassung und Überwachung zentraler Vitalparameter weiter zu optimieren. Gefordert wird ein ganzheitliches Monitoringkonzept mit einheitlicher, intuitiver Bedienung, Möglichkeit zur zentralen Patientenüberwachung, welches überwachungspflichtige Patienten über die gesamte Verweildauer begleitet.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die nachfolgenden wesentlichen Leistungsgegenstände, wobei die Monitore flexibel einsetzbar und eine einfache, schnelle und präzise Mes-sung gewährleisten sollen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen des Auftragnehmers zählen u.a.: • Lieferung der Monitoring-Systeme nebst Zubehör • Installation sowie Inbetriebnahme der Monitoringsysteme nebst Zubehör an den Klinikstandorten und auf den jeweiligen Stationen • Service- und Wartungsleistungen Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte kann der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) entnommen werden.
Für den Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung gelten für den abrufberechtigten Auftraggeber die im Leistungsverzeichnis hinterlegten Höchst- und Mindestabnahmemengen.
Gegenstand nach CPV
- 33100000Medizinische GeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich b … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ih …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022); (2) Nachweis - nicht älter als 12 Monate - einer gültigen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice) bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Angebotsunterlagen als Anlage beizufügen. Die Mindestdeckungssummen müssen mindestens EUR 2 Mio für Personen- Sach- und Vermögensschäden und bei einer 2-fachen Maximierung umfassen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Ans … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon und E-Mail), die Art des Auftraggebers, der zuständige Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, Gesamtvolumen in EUR (brutto) sowie der Erbringungszeitraum. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte erfüllt werden (Mindestanforderungen): • Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von mindestens 35 Patientenmonitoring-Systemen und Zentralen in einem privaten, öffentlichen, kirchlichen oder freigemeinnützigen Krankenhaus mit mindestens 120 Betten • Erbringung von Serviceleistungen Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2025 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. (2) Der Bewerber benennt nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV einen verantwortlichen Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation des Hauptansprechpartners wird dabei erbracht durch • Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren in Form eines Kurzlebenslaufs sowie • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit. Der Hauptansprechpartner muss über mindestens fünf Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Beschreibung: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden s … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Beschreibung: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Information eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Im Einzelnen (a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. (aa) Anzahl an Referenzen für Referenzprojekte (bb) Erfassung der Bettenanzahl (b) Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 12 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Ortsbegehung durch die Bewerber: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass aufgrund der gegebenen örtlichen Besonderheiten eine Ortsbegehung vor Einreichung des Teilnahmeantrags (Bewerbung) erforderlich ist. Begehungstermine können über die nachfolgende E-Mail-Adresse beim Auftraggeber vereinbart werd … ganz lesenkürzer
Ortsbegehung durch die Bewerber: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass aufgrund der gegebenen örtlichen Besonderheiten eine Ortsbegehung vor Einreichung des Teilnahmeantrags (Bewerbung) erforderlich ist. Begehungstermine können über die nachfolgende E-Mail-Adresse beim Auftraggeber vereinbart werden, nämlich mt@arberlandkliniken.de Während der Vor-Ort-Besichtigung werden keine Auskünfte zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen erteilt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 94227 Zwiesel
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG18 Zuschläge
- Siemens Healthineers AG14 Zuschläge
- Intuitive Surgical Deutschland GmbH7 Zuschläge
- Philips GmbH7 Zuschläge
- Stiegelmeyer GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Chirurgische Bildverstärker LV.377.6Klinikum FürthFrist 01.12.2026
- Mobiliar medizinischKlinikum Main-SpessartFrist 07.12.2026
- Akutdialysegeräte - Hämofiltration, Verbrauchsmaterialien und ServiceKlinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU Klinikum)Frist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dab98627-a07e-49ca-b225-59ea6d6626b8.