Zum Inhalt
Menü

Ausschreibung zum Aufbau eines Einheitlichen Digitalen Ökosystems für den ÖGD in Bayern und weiteren an den jeweiligen Rahmenvereinbarungen beteiligten Bundesländern

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen, Bayern

Aktenzeichen 2025MWI000003veröffentlicht 03.09.2025erstmals 03.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 333 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre17.02.2026 – 16.02.2030
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Erlangen91058, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis20 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an LGL K1
    vor 11 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.02.2030
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) baut ein einheitliches digitales Ökosystems für den Bayerischen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf. Dieses Ökosystem soll bestehende und neue digitale Anwendungen, Fachverfahren und Dienste integrieren, miteinander vernetzen und zukunftssicher betreiben. Ziel ist es, digitale Prozesse durchgängig zu gestalten, die Zusammenarbeit innerhalb des ÖGD sowie mit Partnern (z. B. weiteren Akteuren im Gesundheitswesen, Landesbehörden, Bundesinstitutionen) zu stärken und eine hohe Nutzerzentrierung zu gewährleisten.

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Multiprojekt und Portfoliomanagement, Strategieentwicklung

Multiprojekt und Portfoliomanagement sowie Strategieentwicklung. Details siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
2
Los 2 - Technische Beratung zu IT-Sicherheit

Technische Beratung zu IT-Sicherheit. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
3
Los 3 - IT-Projekt und Anforderungsmanagement, Beratung und Unterstützung zu IT-Betrieb und Migration

IT-Projekt und Anforderungsmanagement, Beratung und Unterstützung zu IT-Betrieb und Migration. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
4
Los 4 - Schwerpunktprojekt gesundheitsamt.bayern - IT-Projekt- und Anforderungsmanagement sowie Beratung zum IT-Betrieb

Schwerpunktprojekt gesundheitsamt.bayern - IT-Projekt- und Anforderungsmanagement sowie Beratung zum IT-Betrieb. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
5
Los 5 - Implementierung - Rollout, Schulungen

Implementierung - Rollout, Schulungen. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
6
Los 6 - IT-nahe Rechtsberatung (Software-, Datenschutz- und Lizenzrecht)

IT-nahe Rechtsberatung (Software-, Datenschutz- und Lizenzrecht). Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–
7
Los 7 - Rechtsberatung Öffentliches Recht, Vergabe und Kooperationsstrukturen

Rechtsberatung Öffentliches Recht, Vergabe und Kooperationsstrukturen. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief.

4 Jahre–

Bedingungen6 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis20 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog80 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogQualität

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios inkl. Priorisierung, Ressourcenplanung und Risikomanagement; Aufbau und Weiterentwi … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios inkl. Priorisierung, Ressourcenplanung und Risikomanagement; Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios; Steuerung des groben Anforderungs- und Abnahmemanagements hinsichtlich Einhaltung von grundlegenden Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben; Prüfung und Erstellung von Entscheidungsvorlagen zur Freigabe von Rechnungen bzw. vom Entscheidungsvorlagen zur fachlichen Freigabe; Übernahme der vertretungsweisen Teilprojektleitung für den Auftraggeber) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios inkl. Priorisierung, Ressourcenplanung und Risikomanagement; Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios; Steuerung des groben Anforderungs- und Abnahmemanagements hinsichtlich Einhaltung von grundlegenden Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben; Prüfung und Erstellung von Entscheidungsvorlagen zur Freigabe von Rechnungen bzw. von Entscheidungsvorlagen zur fachlichen Freigabe; Übernahme der vertretungsweisen Teilprojektleitung für den Auftraggeber) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht • Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Kriterien der Referenzprojekte Punkte vergeben werden: 1. Vorschläge zum Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios inkl. Priorisierung, Ressourcenplanung und Risikomanagement 2. Aufbau und Weiterentwicklung des Projektportfolios 3. Steuerung des groben Anforderungs- und Abnahmemanagements hinsichtlich Einhaltung von grundlegenden Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben 4. Prüfung und Erstellung von Entscheidungsvorlagen zur Freigabe von Rechnungen bzw. von Entscheidungsvorlagen zur fachlichen Freigabe 5. Übernahme der vertretungsweisen Teilprojektleitung für den Auftraggeber Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das … ganz lesenKeine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Interessen hat, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und diese Interessen die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. • Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen, sind insbesondere solche, die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen oder ein gesellschaftsrechtlich in Verbindung stehendes Unternehmen eine Softwarelösung entwickelt, zu der im Rahmen des zu vergebenden Auftrags beraten werden soll. • Diese Softwarelösungen sind das ÖGD-Bürgerportal gesundheitsamt.bayern, ÖGDigital, WAFA (Einheitliche Wasser-Fachanwendung für Bayern und Thüringen) oder WinS (Wasser- und Infektionsschutzmanagement). • Diese Softwarelösungen entwickeln die Unternehmen Accenture GmbH und HBSN GmbH. • Diese Erklärung ist für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeden Eignungsentleiher abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis20 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog80 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogQualität

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Planung, Konzeption und Entwicklung von IT-Sicherheitsfunktionen und -maßnahmen nach etablierten Standards und Modellen; Umsetzung von … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Planung, Konzeption und Entwicklung von IT-Sicherheitsfunktionen und -maßnahmen nach etablierten Standards und Modellen; Umsetzung von Zero Trust Maßnahmen; Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten auf Basis des aktuellen Stands der Technik und einer Risikoanalyse; Beratung und Begleitung bei der Einführung von TOMs zur IT-Sicherheit beim Auftraggeber; Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentation) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Planung, Konzeption und Entwicklung von IT-Sicherheitsfunktionen und -maßnahmen nach etablierten Standards und Modellen; Umsetzung von Zero Trust Maßnahmen; Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten auf Basis des aktuellen Stands der Technik und einer Risikoanalyse; Beratung und Begleitung bei der Einführung von TOMs zur IT-Sicherheit beim Auftraggeber; Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentation) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht • Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt, (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Kriterien der Referenzprojekte Punkte vergeben werden: 1. Planung, Konzeption und Entwicklung von IT-Sicherheitsfunktionen und -maßnahmen nach etablierten Standards und Modellen 2. Umsetzung von Zero Trust Maßnahmen 3. Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten auf Basis des aktuellen Stands der Technik und einer Risikoanalyse 4. Beratung und Begleitung bei der Einführung von TOMs zur IT-Sicherheit beim Auftraggeber 5. Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentation Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das … ganz lesenKeine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Interessen hat, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und diese Interessen die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. • Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen, sind insbesondere solche, die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen oder ein gesellschaftsrechtlich in Verbindung stehendes Unternehmen eine Softwarelösung entwickelt, zu der im Rahmen des zu vergebenden Auftrags beraten werden soll. • Diese Softwarelösungen sind das ÖGD-Bürgerportal gesundheitsamt.bayern, ÖGDigital, WAFA (Einheitliche Wasser-Fachanwendung für Bayern und Thüringen) oder WinS (Wasser- und Infektionsschutzmanagement). • Diese Softwarelösungen entwickeln die Unternehmen Accenture GmbH und HBSN GmbH. • Diese Erklärung ist für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeden Eignungsentleiher abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis20 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog80 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogQualität

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (IT-Projektmanagement und Anforderungsmanagement (technische Projektleitung und Übernahme der Product Owner Rolle); Beratung und operat … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (IT-Projektmanagement und Anforderungsmanagement (technische Projektleitung und Übernahme der Product Owner Rolle); Beratung und operative Unterstützung für die Bereiche Service und Betrieb: Beratung zu Migration und Altdatenimport; Durchführung und Dokumentation von Qualitätssicherung, Softwaretesting (Quality Assucrance - QA)) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (IT-Projektmanagement und Anforderungsmanagement (technische Projektleitung und Übernahme der Product Owner Rolle); Beratung und operative Unterstützung für die Bereiche Service und Betrieb: Beratung zu Migration und Altdatenimport; Durchführung und Dokumentation von Qualitätssicherung, Softwaretesting (Quality Assucrance - QA)) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht. • MIndestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt, (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 6 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 6 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Kriterien der Referenzprojekte Punkte vergeben werden: 1. IT-Projektmanagement und Anforderungsmanagement (technische Projektleitung und Übernahme der Product Owner Rolle) 2. Beratung und operative Unterstützung für die Bereiche Service und Betrieb 3. Beratung zu Migration und Altdatenimport 4. Durchführung und Dokumentation von Qualitätssicherung, Softwaretesting (Quality Assucrance - QA) Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das … ganz lesenKeine mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehenden Interessen Das Unternehmen hat keine Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und welche die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Interessen hat, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen und diese Interessen die Leistungsfähigkeit in Bezug auf diesen Auftrag nachteilig beeinflussen könnten. • Interessen, die mit der Ausführung des zu vergebenden Auftrags im Widerspruch stehen, sind insbesondere solche, die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen oder ein gesellschaftsrechtlich in Verbindung stehendes Unternehmen eine Softwarelösung entwickelt, zu der im Rahmen des zu vergebenden Auftrags beraten werden soll. • Diese Softwarelösungen sind das ÖGD-Bürgerportal gesundheitsamt.bayern, ÖGDigital, WAFA (Einheitliche Wasser-Fachanwendung für Bayern und Thüringen) oder WinS (Wasser- und Infektionsschutzmanagement). • Diese Softwarelösungen entwickeln die Unternehmen Accenture GmbH und HBSN GmbH. • Diese Erklärung ist für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeden Eignungsentleiher abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis20 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog80 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogQualität

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Planung und Umsetzung des Roll-Outs in mehreren Stufen (Rollout, Anpassungen, Regelbetrieb); Erstellung und Durchführung von Schulungs … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Planung und Umsetzung des Roll-Outs in mehreren Stufen (Rollout, Anpassungen, Regelbetrieb); Erstellung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Webinaren, eLearning-Inhalten und Dokumentationen; Unterstützung bei der Erstellung einer Kommunikationsstrategie (Behördenintern und Öffentlichkeit); Unterstützung beim Abgleich von SOLL- und IST-Prozessen und Begleitung der Einführung neuer SOLL-Prozesse) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (IT-Projektmanagement und Anforderungsmanagement (Planung und Umsetzung des Roll-Outs in mehreren Stufen (Rollout, Anpassungen, Regelbetrieb); Erstellung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Webinaren, eLearning-Inhalten und Dokumentationen; Unterstützung bei der Erstellung einer Kommunikationsstrategie (Behördenintern und Öffentlichkeit); Unterstützung beim Abgleich von SOLL- und IST-Prozessen und Begleitung der Einführung neuer SOLL-Prozesse) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht. • Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt, (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 6 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten dr … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 6 wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen, § 51 VgV. Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten drei übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Kriterien der Referenzprojekte Punkte vergeben werden: 1. Planung und Umsetzung des Roll-Outs in mehreren Stufen (Rollout, Anpassungen, Regelbetrieb) 2. Erstellung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Webinaren, eLearning-Inhalten und Dokumentationen 3. Unterstützung bei der Erstellung einer Kommunikationsstrategie (Behördenintern und Öffentlichkeit) 4. Unterstützung beim Abgleich von SOLL- und IST-Prozessen und Begleitung der Einführung neuer SOLL-Prozesse Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Beratung im IT- und Lizenzrecht; Beratung im Datenschutzrecht; Beratung in Marken-, Urheber- und Designrecht; Beratung in Arbeits- und … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Beratung im IT- und Lizenzrecht; Beratung im Datenschutzrecht; Beratung in Marken-, Urheber- und Designrecht; Beratung in Arbeits- und Mitbestimmungsrecht (z. B. Beteiligung Personalvertretung bei Systemeinführung) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Beratung im IT- und Lizenzrecht; Beratung im Datenschutzrecht; Beratung in Marken-, Urheber- und Designrecht; Beratung in Arbeits- und Mitbestimmungsrecht (z. B. Beteiligung Personalvertretung bei Systemeinführung) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht. • Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt, (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Anzahl der Führungskräfte
Der Bieter muss über mindestens drei Volljuristen verfügen, die im Auftragsfall für die Beratung zur Verfügung stehen: Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe der Zahl der Volljuristen (nur auf Anforderung: Einreichung Lebensläufe oder Zeugnisse). Hinweis zur Sprachform: Aus Gründen der besseren … ganz lesenDer Bieter muss über mindestens drei Volljuristen verfügen, die im Auftragsfall für die Beratung zur Verfügung stehen: Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe der Zahl der Volljuristen (nur auf Anforderung: Einreichung Lebensläufe oder Zeugnisse). Hinweis zur Sprachform: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht. Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des … ganz lesenDer Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht. Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abga-be eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: • Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheits-dienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bun-des mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. • Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Los 7

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Beratung im Verwaltungsrecht / Kooperationen; Vergaberechtliche Beratung; Haushalts-, Förder- und Zuwendungsrecht) entsprechen. Das U … ganz lesenDas Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Beratung im Verwaltungsrecht / Kooperationen; Vergaberechtliche Beratung; Haushalts-, Förder- und Zuwendungsrecht) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung wie folgt nach: Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: • Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück • Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Beratung im Verwaltungsrecht / Kooperationen; Vergaberechtliche Beratung; Haushalts-, Förder- und Zuwendungsrecht) • Mindestens eines der Referenzprojekte wurde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes erbracht. • Mindestens ein weiteres der Referenzprojekte wurde im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht, wozu auch der öffentliche Gesundheitsdienst zählt, (unabhängig von der Behördenebene) oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Anzahl der Führungskräfte
Der Bieter muss über mindestens drei Volljuristen verfügen, die im Auftragsfall für die Beratung zur Verfügung stehen: Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe der Zahl der Volljuristen (nur auf Anforderung: Einreichung Lebensläufe oder Zeugnisse). Hinweis zur Sprachform: Aus Gründen der besseren … ganz lesenDer Bieter muss über mindestens drei Volljuristen verfügen, die im Auftragsfall für die Beratung zur Verfügung stehen: Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe der Zahl der Volljuristen (nur auf Anforderung: Einreichung Lebensläufe oder Zeugnisse). Hinweis zur Sprachform: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht. Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des … ganz lesenDer Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht. Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema: 5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt alle Bereiche des Kriteriums umfassend. 4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums. 3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums. 2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden. 1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende: • Es erhält der Bewerber den Vorzug, dessen Referenz aus dem öffentlichen Gesundheits-dienst auf Ebene einer Oberbehörde/obersten Behörde eines Bundeslandes oder des Bundes mit Ablauf des 31.08.2025 mehr abgeleistete Personentage aufweisen kann. • Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
16.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bewerber-/Bieterfragen werden in einer öffentlichen Nachricht mit der anonymisierten Frage und der Antwort des Auftraggebers auf der Vergabeplattform beantwortet. Die Bewerber/Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  3. BekanntmachungFrist 06.10.2025
  4. 3. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 13.10.2025 auf 09.12.2025 verschoben
  5. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.10.2025
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.10.2025 auf 13.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ae95e5c-3aa1-4190-baa0-c306d94fdcaf.