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Ausschreibung von Projektsteuerleistungen für den "CampusHafenCity"

SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 21262-26veröffentlicht 20.08.2026erstmals 02.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 75 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate01.10.2026 – 31.07.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Teamkonzept70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 38 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Schulbau Hamburg (SBH) beschafft Beratungsleistungen im Bereich der Qualitätssicherung der LPH 8 für die KG 300 & 500 bei Generalunternehmerprojekten.

Beschreibung des Loses

Der Leistungsumfang erstreckt sich über folgende Punkte: - Baubegleitendes Controlling der Qualitätssicherung inkl. Mängelmanagement, Prüfung der Ausführungsplanung auf Vertragssoll und technische & vertraglichen Beratungsleistungen bzgl. Claim-Managment und Mängelabarbeitung im Vertragsverhältnis zum Generalunternehmer (AN). Der technische Berater der Qualitätssicherung soll dabei folgende Leistungsbereiche erbringen: Planungs- und baubegleitendes Controlling 1. Der technische Berater wirkt als Qualitätssicherung, in Bezug auf die gemäß FLB vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs- sowie der Ausführungsphasen bis hin zur erfolgreichen Übergabe an die Nutzer, die Inbetriebnahmen und Abnahme des Generalunternehmer. 2. Mängelmanagement inkl. Kommunikation zu Generalunternehmer während der Realisierung bis zur Abarbeitung aller Abnahmemängel. 3. Kommunikation mit der Vertretung vom AG der GMH, der Projektsteuerung und Projektleitung und den beauftragten Fachplanern (u.a. künstlerische Oberleitung der LPH 8) des Bauherrn (SBH). 4. Es gilt ergänzend die HOAI in der aktuell gültigen Fassung mit ihren Leistungsbildern für die Planprüfung und Objektüberwachung als Qualitätssicherung der Leistungsphasen 8. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Teamkonzept70 %
Preis
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Die Angebote werden zu 30 % nach dem Preis und zu 70 % nach der Leistung gewertet. Das Angebot mit den meisten Punkten aus Preis und Leistung erhält den Zuschlag. Bewertungsformel: Z= 30% * Punkte Preis + 70 % * Punkte Leistung. Die Rundung erfolgt stets kaufmännisch auf ganze Zahlen. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt. Für die Gesamtwertung (Wirtschaftlichkeitsprüfung) erfolgt eine Umrechnung der Euro-Wertungspreise in "Scoring-Punkte" ("Preispunkte"). Die Umrechnung erfolgt per einseitiger linearer Interpolation in folgender Form: - Das günstigste wertungsfähige Preisangebot erhält 100 Punkte. - Angebote, die doppelt so teuer oder teurer sind, erhalten 0 Punkte. - Für Angebote, die dazwischen liegen, wird für jedes % Euro-Preisabstand zum Bestpreisangebot ein entsprechender %-Anteil von den Höchstpunktzahl 100 Punkte abgezogen. Es wird auf ganze Prozentzahlen gerundet (Beispiel: Bestpreisangebot, das 100 Punkte erhält = EUR 100.000,-. Fiktives Doppeltes, das 0 Punkte erhält = EUR 200.000,-. Zu bewertendes Angebot = EUR 149.999,-. EUR 149.999,- sind 49,99%, also rund 50% teurer als EUR 100.000,-, daher erhält das Angebot auch 50% weniger Punkte, also 50 statt 100 Punkte).
Qualität
TeamkonzeptII. Zuschlagskriterium Leistung: Der Auftraggeber bewertet das leistungsbezogene Zuschlagskriterium L als Summe des Personalkonzepts, welche jeweils mit maximal 100 (Scoring-)Punkten bewertet werden kann. Das Personalkonzept soll einen Umfang von zwei bis drei Seiten (DIN A4) nicht überschreiten. Die Bieter müssen im Personalkonzept nachweisen, dass sie über ein leistungsfähiges Team für die Beratung im Bereich der Qualitätssicherung verfügen. Das Konzept muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Bei der Bewertung der Ausführungen des Konzepts kann ein Bieter insgesamt 100 Punkte erhalten. Folgendes wird bei der Bewertung durch den Auftraggeber berücksichtigt: Der Bieter muss mit dem Konzept nachweisen, dass es sich um ein leistungsfähiges Team für die technische Beratung handelt. Die Darlegungen werden auf auf Grundlage der Erfahrungen des Projektteams in vorangegangenen Projekten relevant. Diese muss der Bieter im Rahmen ausgewählter Referenzprojekte darstellen. Der Bieter muss in diesem Zusammenhang ebenfalls darstellen, wie sich das Projektteam - das für die Leistungserbringung vorgesehen ist - zusammensetzt. Hierzu zählen die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden (stellvertretender Projektleiter, sonstige Berater). Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter zu regeln gedenkt (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle). Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Für jedes Mitglied im Projektteam (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist im Rahmen des Angebots darzulegen, welche Referenzprojekte bearbeitet wurden. Dies ist für die einzelnen Personen separat darzulegen. Hierzu sind auch Angaben zum Auftraggeber zu machen. Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen. Das Personalkonzept wird - auch vergleichend zwischen den Angeboten - nach folgendem Notensystem bewertet, wobei sich die Punktzahl aus Erfüllungsgrad in % und Maximalpunktzahl (100 Punkte) ergibt: "Ungenügend" - 0 %: Die Ausführungen fehlen oder sind völlig unbrauchbar. "Mangelhaft" - 20 %: Die Ausführungen sind insgesamt mangelhaft, nur in Teilen brauchbar. "Ausreichend" - 40 %. Die Ausführungen genügen trotz kleinerer Mängel noch den für eine erfolgreiche Leistung durchschnittlich zu erwartenden Anforderungen. "Befriedigend" - 60 %: Die Ausführungen genügen den für eine erfolgreiche Leistung zu erwartenden durchschnittlichen Anforderungen in jeder Hinsicht. "Gut" - 80 %: Die Konzeptausführungen sind überdurchschnittlich überzeugend. "Sehr gut" - 100 %: Die Konzeptausführungen sind stark überdurchschnittlich, hervorragend. Die Bewertung des Konzepts erfolgt durch eine Wertungsjury.

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), … ganz lesenAngaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Teilnahme- und Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente einzureichen: - Ausgefülltes Teilnahmeformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben der Bewerbenden. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen: mindestens EUR 3.000.000,00 je Schadensfall für Personenschäden, mindestens EUR 1.000.000,00 je Sachschaden und EUR 500.000 für Vermögensschäden (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)).
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1) Angabe der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bieters, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Beratungsleistungen der Qualitätssicherung betreffen, die der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen B … ganz lesen1) Angabe der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bieters, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Beratungsleistungen der Qualitätssicherung betreffen, die der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Beratung entsprechen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen. 2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen. ______________________________________________________________________ Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt 5.1.9) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender form- und fristgemäß eingehen, nimmt der Auftraggeber eine Bewertung anhand der eingereichten Referenzen vor. "Geeignet" - 4 Punkte erhalten grundsätzlich noch geeignete Bewerber. "Gut" - 5 bis 6 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. "Sehr gut" - 7 bis 8 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und gleichzeitig entweder eine größere Komplexität aufweisen, oder solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind. "Hervorragend" - 9 bis 10 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und eine größere Komplexität aufweisen und solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind. Innerhalb einer Notenkategorie ("Gut", "Sehr gut" oder "Hervorragend") entscheidet der direkte Vergleich der Bewerber. Besteht Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Die drei geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Der Auftraggeber wird maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen des Auftraggebers.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Architekt oder Ingenieur gem. § 75 VgV
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMUJX# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgab … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMUJX# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
349.190 €Zuschlagswert im Median
185.251 € – 791.739 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.08.2026 auf 24.08.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 20.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b225f226-3883-4d8e-9edc-96e0ae02c30e.