Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 33/2026veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür soll ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase). Dem Kriterienkatalog sind die einzelnen Bewertungskriterien sowie Unterkriterien und für das jeweilige Kriterium die maximale Punktzahl und Gewichtung mit entsprechenden Erläuterungen zur Bewertung zu entnehmen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere auch hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen, wird auf Punkt II.9.1 und Punkt III.1. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und den Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
- Preis
- Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus Punkt III.2. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase.
Eignung10 von 10 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Eigenerklärung zur Vertragspartnereigenschaft gemäß § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V (Anlage 12 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 2 Mio. EUR nachweisen können. Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen und es wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt. - Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind (hier: "Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
detaillierte Darstellung von Aufträgen (Referenzprojekte) innerhalb der letzten drei Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des An … ganz lesenkürzer
detaillierte Darstellung von Aufträgen (Referenzprojekte) innerhalb der letzten drei Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der detaillierten Beschreibung der Leistung mit Angaben zu den erbrachten Tätigkeiten (einschließlich der Angabe der Anzahl der eingebundenen Vertragsärzte sowie der Facharztgruppen, möglichst mit Angabe der Anzahl der Vertragsärzte je Gruppe), - der Angabe der Vertragsgrundlage (Vertrag nach § 140a SGB V), - der Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden bzw. (bei einer Laufzeit länger als 12 Monate) die durchschnittliche Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden pro Vertragsjahr sowie - des Leistungszeitraums unter Verwendung von Anlage 5 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Dabei betrachtet die Auftraggeberin das jeweilige Referenzprojekt nur dann in seinem Umfang als vergleichbar, wenn dieses ein Volumen bzw. durchschnittliches Volumen pro Vertragsjahr von mindestens 1.000 ärztlichen Videosprechstunden umfasst. Es sollen höchstens 5 Referenzprojekte eingereicht werden. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche durch mindestens zwei Referenzprojekte Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde einschließlich digitaler Terminvereinbarung und Einbindung zur kassenärztlichen Versorgung zugelassener Leistungserbringer nachweisen können und jeweils über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten ausgeführt worden sind und das Mindestvolumen umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss von einem Auftraggeber aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenkassen stammen und einen Vertrag nach § 140a SGB V zum Gegenstand haben. Hinweis: Anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung zur Anzahl der (festangestellten) Mitarbeiter gesamt und für die Mitarbeitertypen Projektleiter (deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), Entwickler sowie UX/UI-Designer (jeweils deutsche oder englische Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), gegliede … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Anzahl der (festangestellten) Mitarbeiter gesamt und für die Mitarbeitertypen Projektleiter (deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), Entwickler sowie UX/UI-Designer (jeweils deutsche oder englische Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), gegliedert nach festangestellten sowie freien Mitarbeitern, und Eigenerklärung zur Anzahl der vertraglich gebundenen Vertragsärzte gesamt und der jeweiligen Facharztgruppe unter Verwendung der Anlage 6 der Teilnahmebedingungen- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikation), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters (einschließlich der Darstellung der mehrjährigen, mindestens 2-jährigen Projekterfahru … ganz lesenkürzer
- Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikation), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters (einschließlich der Darstellung der mehrjährigen, mindestens 2-jährigen Projekterfahrung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Anwendungen und der Angabe des Sprachniveaus - deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)) unter Verwendung der Anlage 7 der Teilnahmebedingungen- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Angabe, ob der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit diese/-r die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt bzw. betreiben, über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt bzw. verfüg … ganz lesenkürzer
- Angabe, ob der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit diese/-r die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt bzw. betreiben, über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt bzw. verfügen (keine Mindestanforderung) unter Verwendung der Anlage 8 der Teilnahmebedingungen. Ein entsprechender Nachweis ist per Scan einzureichen. Hinweis: Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV ist nur dann möglich, wenn das eignungsverleihende Unternehmen im Falle der Zuschlagserteilung diese Leistung erbringt (d.h. die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer gehört zu den in § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V genannten Vertragspartnern und übernimmt insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V. Der Videodienstanbieter muss bei der Kassen … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer gehört zu den in § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V genannten Vertragspartnern und übernimmt insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V. Der Videodienstanbieter muss bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gelistet sein. Näheres in Bezug auf die Anforderungen an die technische Gesamtlösung ergibt sich aus Pkt. 4.4.1 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase). Die Abrechnung der Leistungen aus dieser besonderen Versorgung erfolgt per Datenträgeraustausch (DTA) entsprechend § 295 Abs. 1b SGB V. Bzgl. weiterer Einzelheiten wird insbesondere auf Pkt. 4.8 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) und den Anhang 3 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase verwiesen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMCZR# 1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahre … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMCZR# 1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen. 3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 9 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). 4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 11 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Teilnahmeunterlagen benannten Erklärungen (Anlagen 10-1 bis 10-3 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen. 6) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). Folgende Kriterien sind vorgesehen: 1. Referenzprojekte (maximal 60 Punkte) 2. Für den Auftrag vorgesehener Projektleiter (maximal 20 Punkte) 3. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (maximal 10 Punkte). Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die einzelnen Unterkriterien und die für das jeweilige Unterkriterium vorgesehene maximale Punktzahl sowie Gewichtung mit Erläuterungen zur Bewertung, sind der Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Teilnahmeanträge, die in der Summe aller Kriterien nicht wenigstens 40 Punkte erreichen, werden ausgeschlossen. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 11.09.2026.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46f1c5f2-045a-491c-bd08-9d49be815186.