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Frist abgelaufenEU-weitBeratung1 Berichtigung

Ausschreibung über die wissenschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes

Bürgerschaftskanzlei - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 20542-24veröffentlicht 21.06.2024erstmals 21.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 832 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20095, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • 5050 %
  • Umsetzungsskizze50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beabsichtigt die Aufarbeitung des NSU-Komplexes im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Vergabe eines Gutachtenauftrages. Das Gutachten soll den Mord an Süleyman Tasköprü wissenschaftlich aufarbeiten. Die Aufarbeitung umfasst die Prüfung aller Datenbestände bei der FHH, insbesondere im Landesamt für Verfassungsschutz sowie eine zeitgeschichtliche Umfeldanalyse einschließlich der Befragung beteiligter Personen. Das Projekt sollte nach Zuschlagserteilung binnen drei Jahren abgeschlossen sein. Weitere Informationen werden hier bereit gestellt :(https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83435/aufarbeitung_des_nsu_komplexes_im_rahmen_einer_wissenschaftlichen_studie_sowie_dauerhafte_sicherung_aller_unterlagen_aus_hamburg.pdf)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

5050 %
Umsetzungsskizze50 %
Preis
50Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
Qualität
UmsetzungsskizzeIII. Zuschlagskriterium Qualität: Die Leistung wird auf der Basis einer Umsetzungsskizze bewertet. Für die Skizze können die Bietenden maximal 10 Punkte erhalten. Die Bietenden müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Umsetzungsskizzen auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Umsetzungsskizze die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. Ausführungen werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen der Bietenden enthalten. Stellen die Bietenden z.B. in ihren Umsetzungsskizzen Leistungen unverbindlich in Aussicht, ohne sich zur Ausführung zu verpflichten, werden diese Leistungen bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Umsetzungsskizze: Ziel ist, dass die Bietenden darlegen, welche Anforderungen sie an die Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung erkannt haben und wie sie die wissenschaftliche, interdisziplinäre Aufarbeitung durch die Beteiligung von Mitarbeitenden mehrerer wissenschaftlicher Fachrichtungen umzusetzen gedenken. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung relevant. Die Sicherheitsanforderungen für die Einsichtnahme der Akten, Dokumente und Datenbestände sind für die Ausarbeitungen zu beachten. In die Bewertung fließen insbesondere die im Folgenden näher dargestellten Aspekte ein. Hierbei handelt es sich nicht um Unterkriterien der Leistungsbewertung, sondern um eine von Auftraggeberseite gewünschte inhaltliche Konkretisierungen der Umsetzungsskizze: - Zutreffende Beschreibung der Ausgangslage und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Evaluationsgegenstand; - Darstellung und schlüssige Begründung der ausgewählten wissenschaftlichen Methoden und Vorgehensweisen zur Bestimmung der interdisziplinären Aufarbeitung. Für die Umsetzungsskizze erfolgt die Wertung mit prozentualen Erfüllungsgraden. Der von den Bietenden erreichte Erfüllungsgrad wird mit der für das Konzept maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert. 0 % ungenügend: Ausführungen fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 0 Punkten. 20 % mangelhaft: Ausführungen zur Umsetzungsskizze leiden aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln, höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 2 Punkten. 40 % ausreichend: Ausführungen leiden an kleineren Mängeln. Insgesamt trotz ihrer Mängel aber durchschnittlichen Anforderungen noch genügend. Die prozentuale Bewertung entspricht 4 Punkten. 60 % befriedigend: Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen. Die prozentuale Bewertung entspricht 6 Punkten. 80 % gut: Überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. Die prozentuale Bewertung entspricht 8 Punkten. 100 % sehr gut: Sehr überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen. Die prozentuale Bewertung entspricht 10 Punkten.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Für den Fall, dass die Bewerbenden beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend … ganz lesenFür den Fall, dass die Bewerbenden beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Teilnahmeformular einschließlich aller erforderlichen Anlagen; - Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Zudem ist dort ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft zu benennen.
Kriterium
1) Angabe der festangestellten Mitarbeiterzahl. 2) Nachweis über einer ausreichenden Versicherungsschutz mit marktüblichen und für den Auftrag angemessenen Deckungssummen. Sofern die Bewerbenden über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass … ganz lesen1) Angabe der festangestellten Mitarbeiterzahl. 2) Nachweis über einer ausreichenden Versicherungsschutz mit marktüblichen und für den Auftrag angemessenen Deckungssummen. Sofern die Bewerbenden über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der/die Bewerber/in im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. -- Nachweis (sofern nicht anders gekennzeichnet) über Eigenerklärung durch Ausfüllen und Abschicken der elektronischen Teilnahme- und Angebotsunterlagen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Eignung für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft nachweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise nachzufordern.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind drei Referenzen über Leistungen anzugeben, die in den letzten zehn Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitra … ganz lesenAls Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind drei Referenzen über Leistungen anzugeben, die in den letzten zehn Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung. Vergleichbar sind Referenzen, die einen Aufträge zu wissenschaftlich, politisch sensiblen, zeitgeschichtlichen Vorgängen zum Gegenstand haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im auf dem Vergabeportal hinterlegten Teilnahmeformular. Anzugeben sind je Referenzprojekt: - Projektbezeichnung, - Auftraggeber/in mit Ansprechpartner/in und Telefonnummer, - Auftragszeitraum, - Auftragsvolumen, - kurze Projektbeschreibung. Die Angaben sind im Teilnahmeformular zu tätigen. Sofern die im Formular verfügbaren Felder für die Referenzangaben nicht ausreichen, können diese auf gesonderten Blättern als Anlage angefügt und hochgeladen werden. Sämtliche Angaben werden von der Vergabestelle vertraulich behandelt. -- Nachweis (sofern nicht anders gekennzeichnet) über Eigenerklärung durch Ausfüllen und Abschicken der elektronischen Teilnahme- und Angebotsunterlagen. Bietergemeinschaften müssen die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise nachzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, den Vertrag bei Bedarf um sich während der Ausarbeitung ergebende Sachverhalte erweitern zu können. Nachträge zum Auftrag, die sich aus der Untersuchung der Materialien entwickeln, sollen möglich sein. Auch diese Aufträge sollte/n die Auftragnehmer:innen nach den genannten Rahmenbedingungen übernehmen können.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen in der Angebotsphase, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerbenden/Bietenden sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB laute … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerbenden/Bietenden sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Für die Auftragsdurchführung ist eine Sicherheitsüberprüfung nach Stufe Ü3 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 HambSÜG des eingesetzten Personals erforderlich. Die Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine Zustimmung zur Miterwirkung dieser erklären.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURHZ0Z Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbenden: Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerbende über geeignete Referenzen verfügen, erhält jede/r geeignete Bewerber/in für die Gesamtheit der von ihm/ihr angegebenen Referenzp … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YURHZ0Z Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbenden: Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerbende über geeignete Referenzen verfügen, erhält jede/r geeignete Bewerber/in für die Gesamtheit der von ihm/ihr angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbenden mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden. Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/in erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines/r Bieters/in aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, eine/n geeigneten Bieter/in vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin. Die Referenzprojekte sind mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie Aufträge zu wissenschaftlich, politisch sensiblen, zeitgeschichtlichen Vorgängen betreffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bürgerschaftskanzlei - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Anschrift
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Kontakt
sekretariat.schellenberg@heuking.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 22.07.2024
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 22.07.2024 auf 29.07.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a934702-d07b-48b6-a01d-a62184be8a78.