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vergebenEU-weitDienstleistungen

Ausschreibung Tierkörperbeseitigung

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 5400 E 09 2026veröffentlicht 08.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 144 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,45 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  5. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 2 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Für die Kalkulation des Angebotspreises haben die Bieterinnen und Bieter den Angebotsvordruck / Preisblatt (Anlage V 5) zu verwenden und für alle dort aufgeführten Leistungen einen Preis anzugeben. Die Anlage V 7 beinhaltet Hinweise zum Preisblatt. Grundlage der Kalkulation sind die Beseitigungsmengen der Jahre 2022 - 2025. Diese sind unter Nr. II der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2) sowie detailliert in der Anlage V 7 angegeben. Die Angebote sind als Festpreise zzgl. Umsatzsteuer anzugeben, wobei die Preise alle Nebenkosten einschließen. Nach § 3 Abs. 2 des AGTierNebG dient die Erhebung von Entgelten oder Gebühren der Deckung der Kosten der unschädlichen Beseitigung der tierischen Nebenproukte. Bei der Festsetzung sind neben den Kosten die Verwertungserlöse zu berücksichtigen. Anlage V 7 enthält einen entsprechenden Hinweis.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gewerbeerlaubnis Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über die für die Ausführung der Leistung erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis der Erlaubnis z … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gewerbeerlaubnis Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über die für die Ausführung der Leistung erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder jeweils niedergelassen sind, einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben als Nachweis mit dem Angebot eine gültige Gewerbeerlaubnis einzureichen. Mindestanforderung: Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine gültige gewerberechtliche Erlaubnis verfügen, die zur Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten berechtigt Handelsregisterauszug und / oder Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine aktuelle Eintragung im Handelsregister verfügen. Als Nachweis dieser Eintragung ist ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen (nicht älter als 6 Monate). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss rechtmäßig im jeweiligen Register eingetragen sein. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen ihre gewerbliche Zuverlässigkeit nachweisen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (für juristische Personen) einzureichen. Bietende aus dem Ausland müssen eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen, die den Anforderungen des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem sie ansässig sind. Diese Bescheinigung muss die gleiche Information wie eine Auskunft aus dem deutschen Gewerbezentralregister beinhalten und die Zuverlässigkeit des Bieters nachweisen. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Mindestanforderung: Im Gewerbezentralregister oder einem entsprechenden Register des EU-Ausland dürfen keine Eintragungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters / der Bieterin für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung infrage stellen. Insbesondere dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen arbeits- sozial- oder umweltrechtliche Vorschriften verzeichnet sein, die einen Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB rechtfertigen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Nachweis der erforderlichen Erfahrung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - geeignete Ref … ganz lesenErfahrung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Nachweis der erforderlichen Erfahrung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, der Gesamtbeseitigungsmengen, des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer. Mindestanforderung: Der vergleichbare Umfang der Referenzleistungen richtet sich nach den Beseitigungsmengen der Jahre 2022 bis 2025. Um auch im Falle von Tierseuchenausbrüchen (z.B. ASP) eine zuverlässige Beseitigung sicherzustellen, muss der Bieter / die Bieterin nachweisen, dass in mindestens einem der letzten drei Kalenderjahre eine Menge von mindestens 600 t beseitigt wurde. Dies belegt, dass der Bieter / die Bieterin über die notwendige Erfahrung im Umgang mit solchen Mengen verfügt. Der Nachweis gilt auch dann als erbracht, wenn die Beseitigungsmenge innerhalb eines Jahres durch Leistungen an mehreren Standorten erzielt wurde. System zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass spätestens zum Vertragsbeginn ein wirksames, den Anforderungen entsprechendes Qualitäts- und Hygienemanagementsystem eingerichtet ist. Dieses muss insbesondere die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 sowie ein Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP) gemäß Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 umfassen. Mindestanforderung Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Einhaltung dieser Anforderungen sichergestellt wird. Dabei ist anzugeben, ob ein entsprechendes Qualitäts- und Hygienemanagementsystem bereits besteht oder bis zum Vertragsbeginn eingerichtet bzw. zertifiziert wird. Das Qualitätsmanagementsystem muss mindestens die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erfüllen. Sofern bereits vorhanden, ist zum Nachweis über das Vorliegen eines wirksamen Eigenkontrollsystems ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle einzureichen (z. B. DIN EN ISO 9001). Andernfalls ist darzustellen, wie und bis wann welche Zertifizierung erlangt wird. In diesem Fall ist der Nachweis nach Zuschlagserteilung und spätestens zum Vertragsbeginn auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen.
Versorgungssicherheit
Beseitigungskapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlage(n) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn mindestens eine geeignete Tierkörperbeseitigungsanlage mit ausreichenden Beseitigungskapazitäten zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist … ganz lesenBeseitigungskapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlage(n) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn mindestens eine geeignete Tierkörperbeseitigungsanlage mit ausreichenden Beseitigungskapazitäten zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die benötigten Beseitigungskapazitäten sichergestellt werden. Dabei ist anzugeben, ob bereits eine geeignete Anlage zur Verfügung steht oder ob diese bis zum Vertragsbeginn vertraglich gesichert bzw. anderweitig bereitgestellt wird. Im Detail sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe der vorgesehenen bzw. genutzten bestehenden Tierkörperbeseitigungsanlage, einschließlich Standort und Beschreibung der Art und Weise der Beseitigung bzw. Verwertung der tierischen Nebenprodukte in dieser Anlage - Nachweis der Zulassung gemäß Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 für die vorgesehene Anlage - Angabe der Gesamtkapazität (t/Jahr) der Anlage sowie des aktuellen Auslastungsgrades (Stichtag: 31.03.2026) und des durchschnittlichen Auslastungsgrades der letzten drei Jahre Falls die Tierkörperbeseitigungsanlage nicht vom Bieter selbst betrieben wird, ist darzulegen, wie die Nutzung der Anlage vertraglich gesichert wird (z. B. durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Betreiber der Anlage). Mindestanforderung Die Bieter müssen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweisen, dass die vorgesehene Tierkörperbeseitigungsanlage die geforderten Kapazitäten von mindestens 800 t jährlich erfüllt und die Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vorliegt. Diese Anforderung basiert auf der Entwicklung der Beseitigungsmengen seit 2022 (durchschnittlich 474,48 t), mit einem Anstieg auf 594,49 t im Jahr 2024 und 532,16 t im Jahr 2025. Unter Berücksichtigung dieses Trends sowie eines potenziell erhöhten Anfalls im Falle von Tierseuchen wird eine Kapazität von 800 t/Jahr als erforderlich angesehen. Sofern sich der Bieter mehrerer Tierkörperbeseitigungsanlagen bedient, ist es ausreichend, wenn diese zusammen eine Gesamtkapazität von 800 t/Jahr erreichen. Fuhrpark und technische Ausstattung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn ein für die Auftragsausführung ausreichender Fuhrpark einschließlich der erforderlichen technischen Ausrüstung zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Bereitstellung des Fuhrparks erfolgen soll. Dabei ist anzugeben, ob die Fahrzeuge und die technische Ausrüstung bereits vorhanden sind oder wie sie bis zum Vertragsbeginn beschafft bzw. anderweitig bereitgestellt werden sollen. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen: - Art und Anzahl der vorhandenen bzw. vorgesehenen Fahrzeuge - Beschreibung der vorhandenen bzw. vorgesehenen technischen Ausrüstung für reguläre Abholungen sowie für Sonder- und Einzelabholungen gemäß Position 1.4 des Preisblatts (ggf. unter Angabe einer bestehenden oder geplanten Registrierung nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) Ein Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit ist erst nach Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen. Sammelstelle Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn eine geeignete Sammelstelle im Berliner Stadtgebiet (Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) mit ausreichender Kapazität zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Bereitstellung der Sammelstelle erfolgen soll. Dabei ist anzugeben, ob bereits eine geeignete Sammelstelle zur Verfügung steht oder ob diese bis zum Vertragsbeginn eingerichtet bzw. vertraglich gesichert wird. Hierzu sind insbesondere folgende Angaben zu machen: - Standort der vorhandenen bzw. vorgesehenen Sammelstelle - Beschreibung des (bestehenden oder geplanten) Betriebs sowie der Kapazitäten - Angabe, ob eine Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ber …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Personalkapazitäten Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags ab Vertragsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die personelle Ausstattung sichergestellt wird. Dabei ist anzugeb … ganz lesenPersonalkapazitäten Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags ab Vertragsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die personelle Ausstattung sichergestellt wird. Dabei ist anzugeben, ob das erforderliche Personal bereits vollumfänglich vorhanden ist oder vorhandenes bis zum Vertragsbeginn erweitert wird. Zum Nachweis der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit ist zudem folgende Erklärung einzureichen: - Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren Weitergehende Nachweise zur tatsächlichen Personalverfügbarkeit können nach Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers verlangt werden. Versicherung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie über eine Umwelthaftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall 10.000.000 Euro, verfügen. Wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über ausreichend wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten für die Ausführung des Auftrages verfügen. Als Nachweis der Versicherung haben Bieter bzw. Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Versicherungspolice oder ein für die Dauer des Vergabeverfahrens geltendes Angebot einer Versicherungsgesellschaft, welches im Falle der Zuschlagserteilung anzunehmen ist Zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten sind mit dem Angebot außerdem folgende Erklärungen einzureichen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren - Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung der nach dem Recht des Mitgliedstaates, in denen die Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder ihren Firmensitz haben, zuständigen Stelle, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Diese Bescheinigung muss darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Falls eine aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist dem Angebot eine Bestätigung der zuständigen Behörde beizufügen, dass die Bescheinigung beantragt wurde und voraussichtlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen erteilt wird. Die Bescheinigung ist anschließend nachzureichen. - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Beleg, dass keine Steuerrückstände bestehen und kein Insolvenzverfahren beantragt ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Falls eine aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist dem Angebot eine Bestätigung der zuständigen Behörde beizufügen, dass die Bescheinigung beantragt wurde und voraussichtlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen erteilt wird. Die Bescheinigung ist anschließend nachzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit um ein Jahr, also bis zum 31.08.2030, zu verlängern (Optionsrecht). Die Verlängerung muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin spätestens bis zum 31.05.2029 schriftlich erklären.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
16.06.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angaben für Bietergemeinschaften / Nachauftragnehmereinsatz Falls zutreffend, sind die Bieter bzw. Bietergemeinschaften verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, die an der Erfüllung der Beseitigungspflichten beteiligt werden, sowie den jeweiligen Leistungsumfang darzulegen: - Bieter bzw. Bieterg … ganz lesenAngaben für Bietergemeinschaften / Nachauftragnehmereinsatz Falls zutreffend, sind die Bieter bzw. Bietergemeinschaften verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, die an der Erfüllung der Beseitigungspflichten beteiligt werden, sowie den jeweiligen Leistungsumfang darzulegen: - Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben die Unterauftragnehmer mit entsprechenden Auftragsteilen mit der Angebotsabgabe zu benennen
Hinweis
Datenschutz Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen ü … ganz lesenDatenschutz Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform) bedient.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Anschrift
Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin
Website
berlin.de
Kontakt
vergabestelle@senjv.berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6c87a23-6468-4eb4-8510-5d08dc5950dd.