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Ausschreibung (Öko-)Strom- und Erdgasbelieferug der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR

Stadtbetriebe Grevenbroich AöR - Neues Rathaus · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SG-105421-2025veröffentlicht 18.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 415 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Stromin 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Erdgasin 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.

  • Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)70 %
  • Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)10 %
  • Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte10 %
  • Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.5 %
  • Der Bieter sichert verbindlich zu, dass er einen der nachfolgenden Erfüllungsgrade erfüllt. Bei diesem Zuschlagskriterium können max. 50 Punkte vergeben werden. Bewertet werden insbesondere: Erfüllungsgrad 1 - Persönliche Ansprechbarkeit mit Terminmöglichkeit vor Ort oder virtuelles Beratungstool Erfüllungsgrad 2 - Feste Zuordnung einer Kontaktperson5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,6 Punkte
25 % teurer−19 Punkte
50 % teurer−31,7 Punkte
100 % teurer−47,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Strom

Zur Abdeckung des Bedarfs an (Öko-)Strom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an (Öko-)strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 90 / Jahresverbrauch: 541.470 kWh (2024) Die Lieferung soll in einer der folgenden Energiequalitäten erfolgen: • Variante A: Konventioneller Strom (Graustrom) • Variante B: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Ökostrom gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu liefern: 1. Definition Ökostrom Der zu liefernder Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse) stammen und die Anforderungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder vergleichbaren Regelungen erfüllen. Strom aus fossilen Brennstoffen oder Atomkraft ist nicht zulässig. 2. Neuanlagenquote Mindestens 5% des gelieferten Ökostroms muss aus Neuanlagen stammen, die zum Lieferbeginn 01.01.2026 nicht älter als 6 Jahre sind. 3. Herkunftsnachweis Der Auftragnehmer muss durch geeignete Herkunftsnachweise (z.B. Herkunftszertifikate) nachweisen, dass der geforderte Anteil des Ökostroms aus Neuanlagen stammt. Diese Nachweise sind dem Auftraggeber jährlich unaufgefordert vorzulegen. 4. Qualitätskriterien • Der gelieferte Ökostrom muss den höchsten Standards für Nachhaltigkeit entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere den Ausschluss von Anlagen, die signifikante ökologische Schäden verursachen oder in ökologisch sensiblen Gebieten errichtet wurden. Preisabgabe und Bewertung: Alle Bieter sind verpflichtet, für beide Varianten jeweils ein vollständiges, verbindliches Preisangebot abzugeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt für beide Varianten getrennt anhand der in den Bewerbungsbedingungen definierten Zuschlagskriterien (Ziff. 11.1). Entscheidung zur Beauftragung: Die Entscheidung, welche Energiequalität beauftragt wird, trifft der Auftraggeber nach Abschluss der Bewertung und ausschließlich auf Basis z. B. haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen.

2 Jahre–
2
Erdgas

Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 100 (davon 3 RLM) / Jahresverbrauch: 16.874.206 kWh (2024)

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 700Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten
Kosten
Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 100Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten
Kosten
Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 100Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
Kosten
Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.Gewichtung (Punkte, genau) 50Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
Qualität
Der Bieter sichert verbindlich zu, dass er einen der nachfolgenden Erfüllungsgrade erfüllt. Bei diesem Zuschlagskriterium können max. 50 Punkte vergeben werden. Bewertet werden insbesondere: Erfüllungsgrad 1 - Persönliche Ansprechbarkeit mit Terminmöglichkeit vor Ort oder virtuelles Beratungstool Erfüllungsgrad 2 - Feste Zuordnung einer KontaktpersonGewichtung (Punkte, genau) 50Service- und Erreichbarkeitskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2028; 00.00 Uhr bis 31.12.2028; 24.00 Uhr Verlängerungsoption 2: 01.01.2029; 00:00 Uhr bis 31.12.2029; 24.00 Uhr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Mönchengladbach1
2NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Mönchengladbach1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtbetriebe Grevenbroich AöR - Neues Rathaus
Anschrift
Ostwall 6, 41515 Grevenbroich
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
first energy GmbH

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (228 Lose mit Angabe)
1,92 Mio. €Zuschlagswert im Median
781.094 € – 5,6 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019a970e-fdb5-4409-82d1-aaeaf0edb27b.