Ausschreibung (Öko-)Strom- und Erdgasbelieferug der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
Stadtbetriebe Grevenbroich AöR - Neues Rathaus · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SG-105421-2025veröffentlicht 18.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- StromlieferungJobcenter Dortmund · DortmundFrist 03.12.2026
- ErdgasRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 · BonnFrist 24.11.2026
- Erdgaslieferung an Folkwang Universität der Künste LZ 01.01.27 bis 01.01.30Folkwang Universität der Künste vertreten durch EMP Energie GmbH · EssenFrist 23.11.2026
- BLB /Z / Standardhandelsprodukte ErdgasBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Grevenbroich41515, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)70 %
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)10 %
- Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte10 %
- Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.5 %
- Der Bieter sichert verbindlich zu, dass er einen der nachfolgenden Erfüllungsgrade erfüllt. Bei diesem Zuschlagskriterium können max. 50 Punkte vergeben werden. Bewertet werden insbesondere: Erfüllungsgrad 1 - Persönliche Ansprechbarkeit mit Terminmöglichkeit vor Ort oder virtuelles Beratungstool Erfüllungsgrad 2 - Feste Zuordnung einer Kontaktperson5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,6 Punkte |
| 25 % teurer | −19 Punkte |
| 50 % teurer | −31,7 Punkte |
| 100 % teurer | −47,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 12 Monaten51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
- 09120000Gasförmige Brennstoffe
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Strom Zur Abdeckung des Bedarfs an (Öko-)Strom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an (Öko-)strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 90 / Jahresverbrauch: 541.470 kWh (2024) Die Lieferung soll in einer der folgenden Energiequalitäten erfolgen: • Variante A: Konventioneller Strom (Graustrom) • Variante B: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Ökostrom gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu liefern: 1. Definition Ökostrom Der zu liefernder Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse) stammen und die Anforderungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder vergleichbaren Regelungen erfüllen. Strom aus fossilen Brennstoffen oder Atomkraft ist nicht zulässig. 2. Neuanlagenquote Mindestens 5% des gelieferten Ökostroms muss aus Neuanlagen stammen, die zum Lieferbeginn 01.01.2026 nicht älter als 6 Jahre sind. 3. Herkunftsnachweis Der Auftragnehmer muss durch geeignete Herkunftsnachweise (z.B. Herkunftszertifikate) nachweisen, dass der geforderte Anteil des Ökostroms aus Neuanlagen stammt. Diese Nachweise sind dem Auftraggeber jährlich unaufgefordert vorzulegen. 4. Qualitätskriterien • Der gelieferte Ökostrom muss den höchsten Standards für Nachhaltigkeit entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere den Ausschluss von Anlagen, die signifikante ökologische Schäden verursachen oder in ökologisch sensiblen Gebieten errichtet wurden. Preisabgabe und Bewertung: Alle Bieter sind verpflichtet, für beide Varianten jeweils ein vollständiges, verbindliches Preisangebot abzugeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt für beide Varianten getrennt anhand der in den Bewerbungsbedingungen definierten Zuschlagskriterien (Ziff. 11.1). Entscheidung zur Beauftragung: Die Entscheidung, welche Energiequalität beauftragt wird, trifft der Auftraggeber nach Abschluss der Bewertung und ausschließlich auf Basis z. B. haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Erdgas Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 100 (davon 3 RLM) / Jahresverbrauch: 16.874.206 kWh (2024) | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Kosten
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 700Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten
- Kosten
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 100Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten
- Kosten
- Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 100Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
- Kosten
- Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.Gewichtung (Punkte, genau) 50Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
- Qualität
- Der Bieter sichert verbindlich zu, dass er einen der nachfolgenden Erfüllungsgrade erfüllt. Bei diesem Zuschlagskriterium können max. 50 Punkte vergeben werden. Bewertet werden insbesondere: Erfüllungsgrad 1 - Persönliche Ansprechbarkeit mit Terminmöglichkeit vor Ort oder virtuelles Beratungstool Erfüllungsgrad 2 - Feste Zuordnung einer KontaktpersonGewichtung (Punkte, genau) 50Service- und Erreichbarkeitskonzept
Eignung6 von 6 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:Auszug (eine Kopie) aus d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:Auszug (eine Kopie) aus d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger (Strom und/oder Erdgas) mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Referenzen können sowohl für ein Los als auch kumulativ für mehrere Lose, soweit di … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger (Strom und/oder Erdgas) mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Referenzen können sowohl für ein Los als auch kumulativ für mehrere Lose, soweit dies den gleichen Energieträger betrifft, angegeben werden, sofern die erbrachten Leistungen in Summe den geforderten Umfang an Abnahmestellen oder Verbrauchsvolumen erreichen und vergleichbar sind.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Schwere Verfehlung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2028; 00.00 Uhr bis 31.12.2028; 24.00 Uhr Verlängerungsoption 2: 01.01.2029; 00:00 Uhr bis 31.12.2029; 24.00 Uhr
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.09.2025, 10:01 Uhr. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtbetriebe Grevenbroich AöR - Neues Rathaus
- Anschrift
- Ostwall 6, 41515 Grevenbroich
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- first energy GmbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH8 Zuschläge
- LSW Energie GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- enercity AG8 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH7 Zuschläge
- EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stromausschreibung Stadt Velbert 2027/2028/2029Stadt Velbert, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbHFrist 10.11.2026
- Bau Freiflächen PV Anlage FeltenbergKreis ViersenFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0198a86e-e415-4158-911d-8528b9290d39.