Zum Inhalt
Menü

Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000061554veröffentlicht 31.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 381 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Hessen (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Tagen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualität30 %
  • Angebotsvergleichspreis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen der Versicherungsnehmer berechtigt ist, seine Kraftfahrzeuge zur Haftpflichtversicherung (einschließlich Umweltschadenversicherung) sowie bei Bedarf zur Kaskoversicherung beim Versicherer anzumelden.

Beschreibung des Loses

Auszug Vertrag: Versicherte Wagnisse Versichert sind alle Fahrzeuge aus dem Teilbestand "allgemeiner Fuhrpark" des Versicherungsnehmers, die mit einer dauerhaft vom Versicherer zur Verfügung gestellten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen wurden, außerbetriebgesetzt sind, oder vom Versicherungsnehmer dem Versicherer gemeldet wurden. Sämtliche zu versichernde Kraftfahrzeuge werden dem Versicherer mit der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemeldet. Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges erfolgt jeweils mit Nachweis der Außerbetriebsetzung (Zulassungsbescheinigung Teil I). Risiken des Kfz-Handels und -Handwerks sind durch diesen Vertrag nicht versichert. Gesamtbestand aufgeteilt nach Fahrzeuggruppen Die zu versichernden Fahrzeuge sind bundesweit auf die einzelnen Standorte des Versicherungsnehmers verteilt und werden grundsätzlich vor Ort zugelassen. Zurzeit stellt sich der Fuhrpark des Versicherungsnehmers wie folgt dar: Fahrzeuggruppe Fahrzeuganzahl: PKW 145 LKW ungepanzert bis 3,5 t 18 LKW ungepanzert über 3,5 t 11 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t 0 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) über 3,5 t 13 Sonstige Arbeitsmaschinen (Kleintraktoren, Kehr-maschinen, versicherungspflichtige Gabelstapler) und dergleichen 18 Anhänger 10 Fahrzeuganzahl gesamt: 215 Stand: 27.03.2025 - (Mengen- und Standortänderungen sind jederzeit möglich). Übersicht Fahrzeug- und Prämienaufstellung Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer mit Rechnungsstellung sowie auf besondere Anforderung des Versicherungsnehmers Übersichten des versicherten Fahrzeugbestandes mit mindestens folgenden Angaben zur Verfügung: - amtl. Kennzeichen - Tag der Erstzulassung - Fahrzeuggruppe gem. Nr. 5 - Stückprämie - Kostenstelle (sofern möglich) Umfang des Versicherungsschutzes Für alle versicherten Kraftfahrzeuge gilt der Versicherungsumfang gemäß den vorliegenden vertraglichen Bestimmungen, der Anlage 2 Änderungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 17.04.2024, der Anlage 3 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 17.04.2024), der Anlage 4 Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden (EB Kfz-USV, Stand 19.05.2015) und des VVG. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (ohne Autoschutzbrief) Es wird folgende Versicherungssumme vereinbart: 100 Mio. EUR pauschal für Sach-/Personenschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. EUR je einzelner Person) je Kfz und Versicherungsjahr Umweltschadenversicherung Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme. Voll-/Teilkaskoversicherung Zur Kaskoversicherung werden bei Bedarf durch den Versicherungsnehmer PKW, LKW und Arbeitsmaschinen mit einem Wiederbeschaffungswert je Fahrzeug von je höchstens: - EUR 150.000,00 für PKW - EUR 150.000,00 für LKW bis zu 3,5 t - EUR 500.000,00 für LKW mehr als 3,5 t - EUR 100.000,00 für Arbeitsmaschinen angemeldet. Es gilt dann die Deckungsvariante "Voll- und Teilkasko mit jeweils EUR 250,00 Selbstbeteiligung" als vereinbart. Bei Bedarf kann der Versicherungsnehmer beim Versicherer eine kurzfristige Voll-/Teil-kaskoversicherung für einzelne Fahrzeuge abschließen. Diese nur für einen kurzen Zeitraum benötigte Voll-/Teilkaskoversicherung wird formlos per Mail beim Versicherer beantragt, der kurzfristig die Deckung zusagt. Gepanzerte Fahrzeuge werden nicht zur Voll-/Teilkaskoversicherung angemeldet. Bei der Reparatur von Kaskoschäden besteht freie Werkstattwahl durch den Versicherungsnehmer. Die Reparaturkosten für Schäden an der Fahrzeugverglasung, werden ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, wenn der Schaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Fahrzeugverglasung behoben wird. In der Kaskoversicherung darf der Versicherungsnehmer Reparaturen bei Schäden unterhalb von EUR 10.000,00 inkl. Umsatzsteuer direkt beauftragen. Sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 36 Monate (ab Tag der Erstzulassung) ist. Batterien von Elektrofahrzeugen werden beitragsfrei in die Kaskoversicherung aufgenommen. Kraftfahrtunfallversicherung und Autoschutzbrief Eine Kraftfahrtunfallversicherung oder ein Autoschutzbrief wird nicht vereinbart. Ausnahmegenehmigung Fahrten mit Ausnahmegenehmigung wie Bespielweise § 70 StVZO gelten mitversichert.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität30 %
Angebotsvergleichspreis70 %
Qualität
Die Qualität wird anhand der einzureichenden Antworten gemäß B1_Anlage_5_zum_Vertrag_Fragenkatalog_25-200061554 bewertet (Bewertung siehe A3_Wertungsmatrix_25-200061554). Die maximal erreichbare Punktzahl von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog wird inner-halb eines 1000 Punkte-Systems entsprechend der Gewichtung von 30% auf 300 Punkte umgerechnet. Insgesamt können bei Erreichen von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog demzufolge maximal 300 Punkte gemäß Wertungsmatrix erreicht werden. Beispielsweise können bei Erreichen einer Punktzahl von 30 Punkten gemäß Fragen-katalog eine umgerechnete Punktzahl von 180 Punkten gemäß Wertungsmatrix er-reicht werden. Bei Erreichen einer Punktzahl von 10 Punkten gemäß Fragenkatalog kann noch eine umgerechnete Punktzahl von 60 Punkten gemäß Wertungsmatrix erreicht werden. Fragen gemäß Fragenkatalog: F.1 - Allgemeine Angaben des Bieters/Versicherers zur Information F.1.1 - Bestand/besteht in/seit den letzten 24 Monaten eine Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bundesbank? Wenn ja, geben Sie bitte das Datum des Vertragsabschlusses, die Vertragsnummer und den zuständigen Ansprechpartner bei der Deutschen Bundesbank. Bewertungskriterium: Zur Information F.1.2 - Handelt es sich bei dem Bieter um einen Makler, einen Vermittler oder um eine Versicherung? Falls es sich um einen Makler oder Vermittler handelt: verfügt das Unternehmen über die nebenstehende Erlaubnis oder erfüllt es die nebenstehenden Voraussetzungen? Bewertungskriterium: Zur Information F.1.3 - Angaben über den Umsatz je Jahr der Leistungen des Versicherers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren A Bewertungskriterium: Zur Information F.1.4 - Angaben über den Gesamtumsatz je Jahr des Versicherers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bewertungskriterium: Zur Information F.2 Fragen zur Beurteilung von Leistung/Service als Teil der Zuschlagskriterien F.2.1 Allgemeine Fragen zur Leistung F.2.1.1 Bis zu welchem Zeitpunkt nach Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherer erfolgt eine Erstmitteilung an den Versicherungsnehmer? Bewertungskriterium bis 2 AT* = 5 Punkte, bis 4 AT* = 3 Punkte, bis 5 AT* = 2 Punkte, über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.1.2 Innerhalb welcher Frist nach Eingang alle relevanten Schadeninformationen / Schadenunteralgen wird ein Schadenfall i. d. R. abgeschlossen? Bewertungskriterium über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte bis 5 AT* = 5 Punkte F.2.2 Service F.2.2.1 Besteht eine Hotline (24 Stunden / 365 Tage) im Schadenfall? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.2 Erfolgt durch den Auftragnehmer eine Ausfertigung einer Versicherungspolice je versichertem Fahrzeug (Versicherungsvertrag)? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.3 Erfolgt die Schadenabwicklung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vollständig auf elektronischem Weg (Schadenmeldebögen, Originalrechnungen, Sachverständigengutachten, Schadenabrechnung zugehöriger Schriftverkehr) mit Ausnahme von Servicekarten und Internationalen Versicherungskarten (IVK), welche zusätzlich auch auf dem Postweg zu übermitteln sind? Bewertungskriterium vollständig elektronisch = 5 Punkte, nur Papierform bzw. keine Angabe= 0 Punkte F.2.2.7 Können Schadenmeldebögen unentgeltlich elektronisch zur Verfügung gestellt werden? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.8 Ist ein unentgeltlicher Online-Zugriff des Versicherungsnehmers auf die Vertragsdaten und Schadenakten beim Versicherer lesend möglich? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.9 Können jederzeit unentgeltlich Schadenquote, Schadenstatistiken und Beitragsstände durch den Versicherungsnehmer direkt beim Versicherer (und nicht vom Vermittler oder Makler) abgerufen werden? Bitte erläutern Sie den Abrufmodus näher. Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = …
Preis
AngebotsvergleichspreisDer Angebotsvergleichspreis (netto) errechnet sich wie folgt: - Summe aus Jahresprämie Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umwelt-schadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus - Summe aus Jahresprämie Vollkasko-/Teilkaskoversicherung gem. Nr. 7.3 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus - abzgl. der vom Versicherer gewährten Rückerstattung in % der gezahlten Jahresprämie, ohne Versicherungssteuer) plus - optionale Preisabfrage "LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t" für Leistungen gem. Ziffer 13.1 des Vertrags für Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umweltschadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags plus - Versicherungssteuer: (siehe C2_Anlage_4_zum_Vertrag_Preisangebot_25-2000061554). Der Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) errechnet sich wie folgt: Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) = niedrigster Angebotsvergleichspreis (netto) geteilt durch Angebotsvergleichspreis (netto) Bieter

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 5-mal: Der Vertrag beginnt am 01.01.2026, 00:00 Uhr und endet am 01.01.2027, 00:00 Uhr. Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres den Vertrag schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 01.01.2032, 00:00 Uhr. Am 01.01.2032, 00:00 Uhr endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MHXX# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MHXX# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen in Hessen (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02a5b42f-01e9-4e9a-bcb5-28ad0a16ed59.