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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Ausschreibung Fahrpersonalausbildung

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD2-0309-2024veröffentlicht 10.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 911 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (im Folgenden "BVG" oder "AG") ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt sowie mit Aufgaben, die in technischem und wirtschaftlichem Zusammenhang dazu stehen. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Fahrpersonalausbildung durch die BVG. Die BVG verfügt über eine eigene Verkehrsakademie, in der Mitarbeiter*innen (im Folgenden "MA" oder "Fahrschüler*innen") der BVG theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Aufgrund hoher personeller Auslastung sucht die BVG mehrere Dienstleister/Auftragnehmer (im Folgenden "AN") für den praktischen Teil der Fahrpersonalausbildung, um eine kontinuierliche Ausbildung von Fahrpersonal sicherzustellen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen (Kooperationen) über den fahrpraktischen Teil der Ausbildung (inkl. Vorstellung zur Fahrprüfung) zum Erwerb der Führerscheinklasse D sowie des Fahrerqualifikationsnachweises (FQN - früher Schlüsselzahl 95).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Dem AG steht das einseitige Recht zu, die Rahmenvereinbarung (insgesamt fünf Mal) um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Höchstdauer der Rahmenvereinbarung beträgt 6 Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt ein offenes Verfahren durch. 2. Der Auftraggeber unterliegt u.a. dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen, der Sektorenverordnungund dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Der Auftraggeber weist darauf … ganz lesen1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt ein offenes Verfahren durch. 2. Der Auftraggeber unterliegt u.a. dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen, der Sektorenverordnungund dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren elektronisch über die Vergabekooperation.berlin und AI als Vergabeplattform. Es wird empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 5. Die verfügbaren Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. 6. Das maximale Ausbildungsvolumen an fahrpraktischer Ausbildung des Auftraggebers liegt - bei 196 Fahrschüler*innen (ca. 16025 Ausbildungsstunden) für 2024, - bei jährlich 158 Fahrschüler*innen (ca. 12968 Ausbildungsstunden) für den Zeitraum 2025 bis 2027 und - bei jährlich 115 Fahrschüler*innen (ca. 9.489 Ausbildungsstunden) für den Zeitraum 2028 bis 2029. Die Höchstabrufmenge an fahrpraktischer Ausbildung für die Rahmenvereinbarung ist die Summe der (vorgenannten) jährlichen maximalen Ausbildungsvolumina, also insgesamt 900 Fahrschüler*innen und max. 73.907 Ausbildungsstunden. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge/ eines bestimmten Mindestabnahmevolumens (Anzahl an auszubildenden Fahrschüler*innen/ Ausbildungsstunden), weder pro Jahr noch bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit. 7. Die Vergütung erfolgt für jeden Abruf nach Maßgabe der im Preisblatt festgelegten Preispositionen im Umfang der vom AN tatsächlich geleisteten Ausbildungsstunden. Es werden nur tatsächlich geleistete Ausbildungsstunden vergütet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd2@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

155vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 787deaf2-e2ae-4f0b-b786-7df157297baa.