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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Ausschreibung einheitliche Haltestellenausstattung im VGI

VGI AöR, Kommunalunternehmen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt · Ingolstadt, Bayern

Aktenzeichen VGI-einheitliche Haltestellenausstattungveröffentlicht 24.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Ingolstadt85049, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der VGI als Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm sowie der Stadt Ingolstadt ab. Der VGI ist ausschreibende Stelle für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 2.100 Haltestellenausstattungen in Form von Haltestellenschildeinheiten bestehend aus Haltestellenmast, Bodenhülsen, Schild und Fahrplankästen. An ca. 50 Bestandsmasten sollen zudem jeweils zwei neue Haltestellenschilder angebracht werden.

Beschreibung des Loses

Der VGI als Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm sowie der Stadt Ingolstadt ab. Haltestellen sind das Aushängeschild des ÖPNV – klar erkennbare und einheitlich gestaltete Schilder tragen wesentlich zur Orientierung und Verkehrssicherheit bei. Zu diesem Zweck beabsichtigt der VGI den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 2.100 Haltestellenausstattungen in Form von Haltestellenschildeinheiten bestehend aus Haltestellenmast, Bodenhülsen, Schild und Fahrplankästen. An ca. 50 Bestandsmasten sollen zudem jeweils zwei neue Haltestellenschilder angebracht werden. Die Gestaltung der Schilder erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen des VGI für die einheitliche Gestaltung und Beschriftung von Haltestellenschildern. Die Schilder sollen ein optisch attraktives Erscheinungsbild haben sowie einen einfachen und schnellen Austausch der Beschilderungselemente ermöglichen Für den Haltestellentyp D „Maximalausstattung“ muss der Nachbau/Einbau von batterie- und solarbetriebenen Anzeigern vom Typ IBF2020-02 (LCD), IBF2040-02 (LCD) bzw. IPF1320-02 (E-Paper) des DFI-Herstellers Axentia Technologies AB in der Schildeinheit möglich sein. Technische Zeichnungen der Anzeigemodule, Batterien, Lautsprecher und Solarpanel, können auf Anfrage bei dem VGI vom Hersteller zugänglich gemacht werden. Batterien und Akkus, Lautsprecher und Kabel für die Anzeiger müssen in der Schildeinheit untergebracht werden können. Ein Solarpanel mit den Abmessungen 200x200 ist auf der Schildeinheit zu montieren. Der Bieter beschreibt sein Konzept für den Einbau. Ein einfacher Wechsel von Akkus und Batterien sowie Anzeigeeinheit muss gewährleistet sein. Der Rahmenvertrag soll über eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Die Höchstabnahmemenge beträgt 2.100 Haltestellenausstattungen. Hinzu kommen maximal 100 Schilder für bestehende Masten. Für die Haltestellenschildeinheiten ist zudem eine Ersatzteilverfügbarkeit von zehn Jahren sicherzustellen. Die Errichtung, Wartung und Reinigung der Haltestelleneinheiten ist nicht Gegenstand der Leistung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind für die Stadt Ingolstadt die INVGder VGI sowie folgende kreisangehörige Kommunen:

Landkreis Eichstätt

• Gemeinde Adelschlag • Markt Altmannstein • Stadt Beilngries • Gemeinde Böhmfeld • Gemeinde Buxheim • Gemeinde Denkendorf • Markt Dollnstein • Gemeinde Egweil • Große Kreisstadt Eichstätt • Gemeinde Eitensheim • Markt Gaimersheim • Gemeinde Großmehring • Gemeinde Hepberg • Gemeinde Hitzhofen • Markt Kinding • Markt Kipfenberg • Markt Kösching • Gemeinde Lenting • Gemeinde Mindelstetten • Markt Mörnsheim • Markt Nassenfels • Gemeinde Oberdolling • Markt Pförring • Gemeinde Pollenfeld • Gemeinde Schernfeld • Gemeinde Stammham • Markt Titting • Gemeinde Walting • Markt Wellheim • Gemeinde Wettstetten

Landkreis Neuburg - Schrobenhausen

• Gemeinde Aresing • Gemeinde Berg im Gau • Gemeinde Bergheim • Gemeinde Brunnen • Markt Burgheim • Gemeinde Ehekirchen • Gemeinde Gachenbach • Gemeinde Karlshuld • Gemeinde Karlskron • Gemeinde Königsmoos • Gemeinde Langenmosen • Gemeinde Oberhausen • Markt Rennertshofen • Gemeinde Rohrenfels • Stadt Schrobenhausen • Gemeinde Waidhofen • Gemeinde Weichering

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

• Gemeinde Baar-Ebenhausen • Gemeinde Ernsgaden • Stadt Geisenfeld • Gemeinde Gerolsbach • Gemeinde Hettenshausen • Markt Hohenwart • Gemeinde Ilmmünster • Gemeinde Jetzendorf • Markt Manching • Gemeinde Münchsmünster • Gemeinde Pörnbach • Gemeinde Reichertshausen • Markt Reichertshofen • Gemeinde Rohrbach a.d. Ilm • Gemeinde Scheyern • Gemeinde Schweitenkirchen • Stadt Vohburg • Markt Wolnzach

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MABEG Kreuschner GmbH & Co.KG, Soest2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
VGI AöR, Kommunalunternehmen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt
Anschrift
Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt
Kontakt
vergabe.hannover@luther-lawfirm.com

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

151vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
329.693 €Zuschlagswert im Median
216.300 € – 700.575 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5acb90bc-0672-4a05-9f9b-6d004a5873d0.