Ausschreibung einheitliche Haltestellenausstattung im VGI
VGI AöR, Kommunalunternehmen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt · Ingolstadt, Bayern
Aktenzeichen VGI-einheitliche Haltestellenausstattungveröffentlicht 16.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ingolstadt85049, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der VGI als Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm sowie der Stadt Ingolstadt ab. Der VGI ist ausschreibende Stelle für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 2.100 Haltestellenausstattungen in Form von Haltestellenschildeinheiten bestehend aus Haltestellenmast, Bodenhülsen, Schild und Fahrplankästen. An ca. 50 Bestandsmasten sollen zudem jeweils zwei neue Haltestellenschilder angebracht werden.
Beschreibung des Loses
Der VGI als Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm sowie der Stadt Ingolstadt ab. Haltestellen sind das Aushängeschild des ÖPNV – klar erkennbare und einheitlich gestaltete Schilder tragen wesentlich zur Orientierung und Verkehrssicherheit bei. Zu diesem Zweck beabsichtigt der VGI den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 2.100 Haltestellenausstattungen in Form von Haltestellenschildeinheiten bestehend aus Haltestellenmast, Bodenhülsen, Schild und Fahrplankästen. An ca. 50 Bestandsmasten sollen zudem jeweils zwei neue Haltestellenschilder angebracht werden. Die Gestaltung der Schilder erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen des VGI für die einheitliche Gestaltung und Beschriftung von Haltestellenschildern. Die Schilder sollen ein optisch attraktives Erscheinungsbild haben sowie einen einfachen und schnellen Austausch der Beschilderungselemente ermöglichen Für den Haltestellentyp D „Maximalausstattung“ muss der Nachbau/Einbau von batterie- und solarbetriebenen Anzeigern vom Typ IBF2020-02 (LCD), IBF2040-02 (LCD) bzw. IPF1320-02 (E-Paper) des DFI-Herstellers Axentia Technologies AB in der Schildeinheit möglich sein. Technische Zeichnungen der Anzeigemodule, Batterien, Lautsprecher und Solarpanel, können auf Anfrage bei dem VGI vom Hersteller zugänglich gemacht werden. Batterien und Akkus, Lautsprecher und Kabel für die Anzeiger müssen in der Schildeinheit untergebracht werden können. Ein Solarpanel mit den Abmessungen 200x200 ist auf der Schildeinheit zu montieren. Der Bieter beschreibt sein Konzept für den Einbau. Ein einfacher Wechsel von Akkus und Batterien sowie Anzeigeeinheit muss gewährleistet sein. Der Rahmenvertrag soll über eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Die Höchstabnahmemenge beträgt 2.100 Haltestellenausstattungen. Hinzu kommen maximal 100 Schilder für bestehende Masten. Für die Haltestellenschildeinheiten ist zudem eine Ersatzteilverfügbarkeit von zehn Jahren sicherzustellen. Die Errichtung, Wartung und Reinigung der Haltestelleneinheiten ist nicht Gegenstand der Leistung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind für die Stadt Ingolstadt die INVGder VGI sowie folgende kreisangehörige Kommunen:
Landkreis Eichstätt
• Gemeinde Adelschlag • Markt Altmannstein • Stadt Beilngries • Gemeinde Böhmfeld • Gemeinde Buxheim • Gemeinde Denkendorf • Markt Dollnstein • Gemeinde Egweil • Große Kreisstadt Eichstätt • Gemeinde Eitensheim • Markt Gaimersheim • Gemeinde Großmehring • Gemeinde Hepberg • Gemeinde Hitzhofen • Markt Kinding • Markt Kipfenberg • Markt Kösching • Gemeinde Lenting • Gemeinde Mindelstetten • Markt Mörnsheim • Markt Nassenfels • Gemeinde Oberdolling • Markt Pförring • Gemeinde Pollenfeld • Gemeinde Schernfeld • Gemeinde Stammham • Markt Titting • Gemeinde Walting • Markt Wellheim • Gemeinde Wettstetten
Landkreis Neuburg - Schrobenhausen
• Gemeinde Aresing • Gemeinde Berg im Gau • Gemeinde Bergheim • Gemeinde Brunnen • Markt Burgheim • Gemeinde Ehekirchen • Gemeinde Gachenbach • Gemeinde Karlshuld • Gemeinde Karlskron • Gemeinde Königsmoos • Gemeinde Langenmosen • Gemeinde Oberhausen • Markt Rennertshofen • Gemeinde Rohrenfels • Stadt Schrobenhausen • Gemeinde Waidhofen • Gemeinde Weichering
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
• Gemeinde Baar-Ebenhausen • Gemeinde Ernsgaden • Stadt Geisenfeld • Gemeinde Gerolsbach • Gemeinde Hettenshausen • Markt Hohenwart • Gemeinde Ilmmünster • Gemeinde Jetzendorf • Markt Manching • Gemeinde Münchsmünster • Gemeinde Pörnbach • Gemeinde Reichertshausen • Markt Reichertshofen • Gemeinde Rohrbach a.d. Ilm • Gemeinde Scheyern • Gemeinde Schweitenkirchen • Stadt Vohburg • Markt Wolnzach
Gegenstand nach CPV
- 34928000StraßenmobiliarHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- • Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt Anlage 1)
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den anteiligen Jahresumsatz (in Euro) für die letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024), der ausschließlich mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung Haltestellenmasten und Schilder) erzielt worden ist
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000 EUR für Vermögensschäden oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
• Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungen mit Haltestellenmasten und Schilder aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen (Formblatt) in der Reihenfolge ihrer Überein … ganz lesenkürzer
• Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungen mit Haltestellenmasten und Schilder aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen (Formblatt) in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen: • Auftraggeber, • soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten) • Beschreibung der Leistung • Auftragswert • Zeitraum der Leistungserbringung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.08.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3. Dem Angebot ist e … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3. Dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen und eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes und des AEntG beizufügen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. 2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreib … ganz lesenkürzer
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. 2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. 3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. 4. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. 5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- VGI AöR, Kommunalunternehmen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt
- Anschrift
- Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe.hannover@
luther-lawfirm.com
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Südwestdeutsche Salzwerke AG25 Zuschläge
- Salinity Deutschland GmbH7 Zuschläge
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH4 Zuschläge
- Bremicker Verkehrstechnik GmbH3 Zuschläge
- Fehlings Narosch Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Feringastraße 6, 85774 Unterföhring3 Zuschläge
- JENOPTIK Robot GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f07cb1e-e421-42fd-a0a5-5040809b5152.