Ausschreibung eines Rahmenvertrags Dienstradleasing für die Mitarbeitenden des Landesverbands Lippe einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute
Landesverband Lippe · Lemgo, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LVL P&O 2025-003veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Lippe.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 27 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Lemgo32657, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungspreis (netto)50 %
- Leistungskonzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Ausschreibung eines einheitlichen Rahmenvertrags "Dienstradleasing" für die Mitarbeitenden des Landesverbands Lippe (LVL) einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute. Grundlage für die Ausschreibung sind die Maßgaben des sog. TV-Fahrradleasing in Gestalt von § 19b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, jeweils in der Fassung des aktuellen Änderungstarifvertrages (derzeit Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 9. Dezember 2023).
Beschreibung des Loses
Der Landesverband Lippe (LVL) beabsichtigt, den tariflich beschäftigten Mitarbeitenden sowie den Beamten des öffentlichen Dienstes im Landesverband Lippe - mit Ausnahme des in § 19b Abs. 2 TV-L definierten Personenkreises - durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich damit verbundener Versicherungs- und Serviceleistungen nach dem "TV-L NRW Fahrradleasing" anzubieten. Zu diesem Zweck schließt LVL mit dem Auftragnehmer auf der Basis der Leistungsbeschreibung sowie der übrigen Vergabeunterlagen eine Leasingrahmenvereinbarung. Diese Leasingrahmenvereinbarung soll zu den gleichen Bedingungen auch für die Mitarbeitenden aller zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute des LVL gelten. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Bereitstellung der Fahrräder bestimmte Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur sowie Versicherungsleistungen) und soll die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen. Für LVL sollen keinerlei Kosten entstehen. LVL schließt auf Basis des Leasingrahmenvertrages für jedes von einem/r Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer und sodann einen Überlassungsvertrag mit dem/der betreffenden Mitarbeitenden. Anzubieten sind nur neue Fahrräder und Elektrofahrräder zum Höchstwert je Fahrrad einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000,- EUR brutto (vgl. § 19b TV-L). LVL beschäftigen (einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute) insgesamt ca. 180 Mitarbeitende, die grundsätzlich für das Leasing von Dienstfahrrädern nach den Voraussetzungen der Ausschreibung in Betracht kommen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahres- oder Mindestabnahmemenge. Die geschätzte Abnahmemenge über die vorgesehene Laufzeit beträgt ca. 60 Fahrräder. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 120 Fahrrädern; für etwaige über diese Höchstabnahmemenge hinausgehende Abrufe verliert der Vertrag ab Erreichen der verbindlichen Höchstabnahmemenge automatisch seine Wirksamkeit. Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungspreis (netto)Bewertet wurde der Wertungspreis (netto) gemäß Preisblatt LVL Dienstradleasing.
- Qualität
- LeistungskonzeptBewertet wurde das Leistungskonzept der Bieter mit den Bestandteilen gemäß Ziff. V.3. des Verfahrensbriefs 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt. Weiterhin endet der Vertrag mit dem Erreichen der vertraglich festgelegten Höchstmengen. Nähere Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
- Optionen
Aufgrund des praktisch nicht konkret abschätzbaren Bedarfs / Interesses seitens der Mitarbeitenden an dem Modell des Dienstradleasings im LVL ist eine Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um max. 60 Stück vorgesehen, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit. Der Vertra … ganz lesenkürzer
Aufgrund des praktisch nicht konkret abschätzbaren Bedarfs / Interesses seitens der Mitarbeitenden an dem Modell des Dienstradleasings im LVL ist eine Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um max. 60 Stück vorgesehen, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit. Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziffer 5.1.4. dieser EU-Bekanntmachung). Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zu Ziff. 6 bzw. Ziff. 6.1: Der maßgebliche EU-Schwellenwert ist mit Blick auf den Gesamtwert der für dieses Vorhaben vorgesehenen Leistungen erreicht bzw. überschritten. Die geschätzte Abnahmemenge über die vorgesehene Laufzeit beträgt ca. 60 Fahrräder. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 120 Fahrrädern.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYBWDVJZ# Zur Angabe des Schätzwerts bzw. des Höchstwerts der Rahmenvereinbarung: Der seinerzeit maßgebliche EU-Schwellenwert ist mit Blick auf den Gesamtwert der für dieses Vorhaben vorgesehenen Leistungen erreicht bzw. überschritten. LVL hat insoweit Schätz- bzw. Maximalm … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYBWDVJZ# Zur Angabe des Schätzwerts bzw. des Höchstwerts der Rahmenvereinbarung: Der seinerzeit maßgebliche EU-Schwellenwert ist mit Blick auf den Gesamtwert der für dieses Vorhaben vorgesehenen Leistungen erreicht bzw. überschritten. LVL hat insoweit Schätz- bzw. Maximalmengen transparent bekanntgemacht: Die geschätzte Abnahmemenge über die vorgesehene Laufzeit beträgt ca. 60 Fahrräder. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 120.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BiGe Lease a Bike Deutschland GmbH, Cloppenburg | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossstr. 18, 32657 Lemgo
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bike Mobility Services GmbH8 Zuschläge
- Mein Dienstrad GmbH6 Zuschläge
- GEFA BANK GmbH - KC Industriegüter3 Zuschläge
- Ride Mobility GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42291bd7-4c7f-47dd-ad48-a053da1716a9.