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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Ausschreibung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle der ElternMedienLotsen in Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L8-24-0873000-412 .04veröffentlicht 10.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 814 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität50 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 07:30 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 07:30 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

In Schleswig-Holstein soll ab 2025 für die Dauer von vier Jahren eine feste Anlauf- und Koordinierungsstelle für die in den vergangenen Jahren fortgebildeten und aktiven ca. 50 ElternMedienLotsen vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (im folgenden Jugendministerium) gefördert werden. ElternMedienLotsen sind pädagogisch engagierte Personen, die vom Jugendministerium zu allen Medienthemen junger Menschen fortgebildet werden, um auf Anforderung Elternabende für Schulen und Kindertagesstätten abzuhalten Die Anlauf- und Koordinierungsstelle soll als feste, bekannte Anlaufstelle dienen, an die sich Kindertagesstätten, Schulen und weitere Träger, wie Jugendhäuser oder Unternehmen, wenden, die Bedarf an einem Elternabend zu „Kinder, Jugendliche und Mediennutzung“ haben. Die Anlaufstelle soll die Anfragen an die ElternMedienLotsen herantragen und einen geeigneten ElternMedienLotsen für den spezifischen Elternabend nach nachvollziehbaren Kriterien auswählen. Die ElternMedienLotsen stellen danach selbst den Kontakt zur Schule her und besprechen die Details des Elternabends. Hierbei sollen sie von der Anlauf- und Koordinierungsstelle unterstützt werden, indem z. B. benötigte Technik und Materialien sowie aktuelles(digitales) Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Die ElternMedienLotsen sind von der Anlaufstelle kontinuierlich über Neuerungen im Medienverhalten junger Menschen auf dem Laufenden zu halten und Online-/ Kurzschulungen fortzubilden. Die am Ende der Fortbildung in einer Cloud zur Verfügung gestellte Materialsammlung ist bei Bedarf von der Koordinierungsstelle um aktuelles Material zu ergänzen. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, Werbematerialien für die Akquise von Elternabenden an Schulen, Kindertagesstätten und weiteren Trägern zur Verfügung zu stellen, mit denen einerseits für die ElternMedienLotsen geworben werden, die andererseits aber auch ein ElternMedienLotse für Direktwerbung für sich bei den Schulen und Kindertagesstätten in seinem Umkreis nutzen kann. Ziel des Jugendministeriums ist es angesichts der zunehmenden Mediatisierung immer früherer kindlicher Lebenswelten die Vermittlung von Medienkompetenz für Eltern bereits bei Eltern mit Kleinkindern zu beginnen. Die Koordinierungsstelle soll auch als feste Anlaufstation für die ElternMedienLotsen bei organisatorischen und inhaltlichen Fragestellungen in Bezug auf Medienkompetenz und Medienschutz zur Verfügung stehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Qualität50 %
Qualität20 %
Preis
Gesamtkosten pro Jahr
Qualität
Konzept zur Erbringung der Leistung
Qualität
Präsentation des Konzeptes gemäß Bewertungsmatrix

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Vereins- oder Verbandsregister, Handelsregister, Transparenzregister erfolgt ist oder aufgrund der Rechtsform nicht notwendig ist.
Kriterium
2. Eigenerklärung, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind. 3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Vereines, Verbandes, der gGmBH, Stiftung sowie Körperschaft des öffentlichen Rechts des letzten Jahres.
Kriterium
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Vereins, Verbandes, der gGmbH, der Stiftung oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsicht … ganz lesen4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Vereins, Verbandes, der gGmbH, der Stiftung oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 5. Darstellung der Erfahrungen bezüglich der im Leistungsprofil geforderten Konzepte für den Bereich Medienkompetenzvermittlung sowie der Zielgruppe Eltern. 6. Eigenerklärung, dass der Verein, Verband, die gGmbH, die Stiftung oder die Körperschaft des öffentlichen Rechts Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) erbringt, d. h. durch Leistungen unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt und keine gewinnorientierten Leistungen erbringt. 7. Eigenerklärung, dass die methodische Ausrichtung folgendes umfasst: Kompetenzen in der Medienkompetenzvermittlung an Eltern im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 8. Eigenerklärung des Vereins, Verband, die gGmbH, die Stiftung oder die Körperschaft des öffentlichen Rechts , dass Personal vorhanden ist oder eingestellt wird und im Auftragsfall zum Einsatz kommt, dass die Voraussetzung gemäß SGB III und die entsprechende Eignung erfüllt. Insbesondere Sicherstellung der persönlichen Eignung der Beschäftigten bzw dass diese nicht rechtskräftig wegen einer Straftat mit Kindeswohlbezug nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 201a Absatz 3, §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden sind.
Kriterium
9. Aussagekräftige Darstellung der Institution inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Organisatorischer Aufbau, Beschäftigte, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. 10. Eigenerklärung, dass die Bed … ganz lesen9. Aussagekräftige Darstellung der Institution inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Organisatorischer Aufbau, Beschäftigte, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. 10. Eigenerklärung, dass die Bedingungen, die in der Leistungsbeschreibung gefordert sind, erfüllt werden. 11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 12. Eigenerklärung, ob und auf welche Art Sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise bisher mit öffentlichen und privaten/privatgewerblichen Auftraggebern im Bereich der Medienkompe-tenzvermittlung zusammenarbeiten. 13. Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen, Vereinen und gGmbH’s etc. verbunden ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
78 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung8 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieser Text muss hier aufgeführt werden: Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www. … ganz lesenDieser Text muss hier aufgeführt werden: Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 400 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der KW 45 statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0dc6da6f-8404-4674-82cf-a8b918a30e37.