Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel
Gemeinde Barsbüttel · Barsbüttel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 220-2026veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Gebäude- und Inhaltsversicherungen für die Liegenschaften des Amtes Eidertal 2027 - 2029Amt Eidertal · FlintbekFrist 16.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Barsbüttel22885, Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Tagennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
Beschreibung
Die Gemeinde Barsbüttel schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist die Gewährung umfassenden Versicherungsschutzes für den gemeindlichen Gebäude- und Inventarbestand. Der Versicherungsschutz umfasst in der Gebäudeversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Vandalismus.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) Gegenstand der Ausschreibung ist der Einkauf von Versicherungsschutz. Bieter kann unabhängig von seiner Rechtsform nu … ganz lesenkürzer
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) Gegenstand der Ausschreibung ist der Einkauf von Versicherungsschutz. Bieter kann unabhängig von seiner Rechtsform nur ein Versicherungsunternehmen sein, das zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland berechtigt ist. Erforderlich ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 8 VAG oder bei einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG. Für das Versicherungsunternehmen kann ein Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG das Angebot abgeben, sofern er im Namen und mit Abschlussvollmacht des Versicherungsunternehmens handelt und die Vollmacht mit dem Angebot vorgelegt wird. Eine Teilnahme als Versicherungsmakler im eigenen Namen (§ 59 Abs. 3 VVG, § 34d Abs. 1 GewO) ist nicht möglich. Nachweis: Mit dem Angebot ist ein geeigneter Nachweis über die Erlaubnis gemäß § 8 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat über die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen und den entsprechenden Nachweis erbringen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen. Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Mitversicherungsgemeinschaft die Mindestanforderung nicht, ist die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nicht nachgewiesen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt. Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Vergleichbare Referenzprojekte Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens … ganz lesenkürzer
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Vergleichbare Referenzprojekte Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Sachversicherung nachzuweisen, die nach Art, Größe, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss einen Gebäudeversicherungsvertrag für mindestens 40 Liegenschaften umfassen, der mindestens die Gefahren Feuer (F), Leitungswasser (LW) und Sturm/Hagel (St/H) abdeckt. Mindestens eine Referenz muss einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB betreffen. Beide Mindestanforderungen müssen nicht durch dieselbe Referenz erfüllt werden. Als aktuell gelten Referenzen, bei denen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein wirksamer Versicherungsvertrag mit dem Referenzauftraggeber bestanden hat und tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Fortbestehende Verträge werden berücksichtigt, sofern sie bereits innerhalb dieses Zeitraums begonnen haben. Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften können die Referenzanforderungen gemeinschaftlich durch Referenzen ihrer Mitglieder erfüllen; die Referenzen werden der Gemeinschaft insgesamt zugerechnet. Nicht vergleichbare oder nicht aktuelle Referenzen werden nicht berücksichtigt. Werden nicht mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzen nachgewiesen oder die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die geforderte berufliche und technische Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen. 2. Risikomanagementsystem Der Bieter muss über ein wirksames Risikomanagementsystem gemäß § 26 VAG einschließlich einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung gemäß § 27 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands nach den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Sitzstaates verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung gemäß Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zum Risikomanagementsystem“. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen. Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise oder Erläuterungen zum Governance- und Risikomanagementsystem anfordern. Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderung nicht, ist die geforderte Eignung nicht nachgewiesen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt. Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die v … ganz lesenkürzer
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die von ihm im Rahmen des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags übernommenen Risiken im Schadenfall vertragsgemäß zu tragen. Die Risikoabsicherung kann durch Eigenbehalt, Rückversicherung oder eine Kombination beider Instrumente erfolgen; die Wahl der Absicherungsform steht dem Bieter frei. Der Bieter hat in Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos“, anzugeben, in welcher Form und in welchem Umfang das übernommene Risiko im Eigenbehalt getragen bzw. rückversichert wird. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird ergänzend durch die gesondert geforderten Nachweise zur Bonität und Finanzkraft nachgewiesen. Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Struktur der Risikoabsicherung, insbesondere zum Rückversicherungsprogramm, anfordern. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften hat jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, die Angaben zur Absicherung seines Risikoanteils selbst zu erbringen. Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderung nicht, ist die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt. Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.- Finanzkennzahlen
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Bonität und Finanzkraft Der Bieter hat seine Bonität bzw. Finanzkraft nachzuweisen. Der Nachweis kann wahlwe … ganz lesenkürzer
Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Bonität und Finanzkraft Der Bieter hat seine Bonität bzw. Finanzkraft nachzuweisen. Der Nachweis kann wahlweise nach Variante A oder B erbracht werden; beide Varianten sind gleichwertig. Variante A – Bonitätsrating Nachweis eines aktuellen Finanzkraft- bzw. Emittentenratings von mindestens BBB– (S&P Global Ratings, Fitch Ratings, Scope Ratings), Baa3 (Moody's) oder einer gleichwertigen Ratingstufe. Anerkannt werden Ratings von Ratingagenturen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bei der ESMA registriert oder zertifiziert sind. Der Rating-Bericht (mindestens Titelseite bzw. Rating-Summary) ist mit dem Angebot vorzulegen und darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Variante B – Solvenzkennzahlen nach Solvency II Nachweis einer SCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % und einer MCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % aus dem zuletzt veröffentlichten Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR gemäß § 40 VAG bzw. entsprechender nationaler Umsetzung der Art. 51 ff. der Richtlinie 2009/138/EG). Maßgeblich ist die SCR-Bedeckungsquote ohne Übergangsmaßnahmen nach Art. 308c und 308d der Richtlinie 2009/138/EG; die Volatilitätsanpassung darf berücksichtigt werden. Ein Bonitätsrating ist bei Variante B nicht erforderlich. Vorzulegen ist der einschlägige SFCR-Auszug mit SCR- und MCR-Bedeckungsquote sowie maßgeblichem Stichtag. Ergänzend kann ein Wirtschaftsprüfertestat auf Grundlage der Solvency-II-Kennzahlen vorgelegt werden. Mit der Eigenerklärung nach Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Bonität und Finanzkraft“, bestätigt der Bieter zudem, dass keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wegen Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung (§§ 134 ff. VAG bzw. entsprechende Vorschriften des Aufsichtsstaates) anhängig sind und seit dem Stichtag des zugrunde gelegten SFCR keine wesentliche Verschlechterung der Solvenzlage eingetreten ist. Bietergemeinschaften / Mitversicherungsgemeinschaften Jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, muss die Mindestanforderung selbst erfüllen. Jedes dieser Unternehmen kann unabhängig zwischen Variante A und B wählen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder gemeinschaftliche Erfüllung ist ausgeschlossen. Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Bonität bzw. Solvenzlage, insbesondere vollständige Rating- oder SFCR-Berichte oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers, anfordern. Erfüllt der Bieter bzw. ein als Risikoträger vorgesehenes Mitglied die Mindestanforderungen der gewählten Variante nicht, ist die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 VgV, behandelt. Im Übrigen gelten die Regelungen und Nachweisanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B „Angebotsbedingungen“ und Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 14 Nr. 1 und § 15 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 14 Nr. 1 und § 15 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen für beide Vertragsparteien vier Monate zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Beitragsanpassungen richten sich nach der Vertragsfortschreibung gemäß § 16 der Versicherungsbedingungen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Teil D: Angebotsunterlagen Teil E: Versicherungsbedingungen Teil F: Objektdeklaration mit Preisblatt die von der Vergabestelle erteilten Bieterinformationen Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Touris-mus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stiefenhoferplatz 1, 22885 Barsbüttel
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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- Kommunale Gebäude- und InventarversicherungMain-Taunus-Kreis - Der KreisausschussFrist 11.11.2026
- Projektversicherung ETCS-Ausrüstung Belgien-Aachen-KölnDeutsche Bahn AGFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1810f629-41f8-4da3-8d32-f1e46cef80a4.