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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Ausschreibung der Abfuhrlogistik

Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis · Meißner, Hessen

Aktenzeichen LOT-0001 ZVA-26veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 15 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
90 Monate01.07.2027 – 31.12.2034
Lose
2Angebot auf bis zu 2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Meißner37290, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Fragen bis 20:00 Uhr
    an Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
    vor 26 Tagen
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 16 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    entfällt
    vor 16 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 47 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 8 Monaten

Beschreibung

Sammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und E-Geräte im Gebiet des Zweckverbandes

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Ident- und Störstoffdetektionssystems (Bioabfallsammlung)

Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Ident- und Störstoffdetektionssystems bei der Bioabfallsammlung Restmüll: ca. 150.000 Leerungen/a, ca. 4.500 Mg/a Bioabfall: ca. 167.000 Leerungen/a, ca. 5.400 Mg/a PPK: ca. 250.000 Leerungen/a, ca. 3.400 Mg/a Andienden des PPK und Restmülls an den benannten Anlagen am Standort Weidenhausen Andienen des Bioabfalls an der Bioabfallvergärungsanlage in Lohfelden

90 Monate–
2
Abfallabfuhr von Sperrmüll und E-Altgeräte

Abfallabfuhr von Sperrmüll und E-Altgeräten Sperrmüll ca. 1.000 Mg/a E-Geräte ca. 270 Mg/a Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem, ca. 3.500 Anmeldungen/a 2 Abfuhren pro Jahr für E-Geräte per Straßensammlung

90 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Preis wird zu 100% gewertet.100 %
Preis
Der Preis wird zu 100% gewertet.Der Preis wird zu 100% gewertet

Eignung9 von 9 angegeben

Finanzkennzahlen
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alte … ganz lesenMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 … ganz lesenAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch … ganz lesenVorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB oder DU oder beides) entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen , dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 10.000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular R … ganz lesenNachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen, eine Eigenbestätigung des Anbieters des Identsystems oder eines Entsorgers (Auftragnehmer der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft) wird nicht als Nachweis anerkannt. (technische Leistungsfähigkeit)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Logistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfu … ganz lesenLogistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Lose 1+2.docx“ zu verwenden. Es müssen nur die Zeilen ausgefüllt werden, für die der Bieter ein Angebot unterbreitet. Bietet ein Bieter nur für Los 1, können infolgedessen die Zeilen „Sperrmüll Los 2“ bzw. „E-Altgeräte Los 2“ usw. unausgefüllt bleiben. (technische Leistungsfähigkeit)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nac … ganz lesenNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG von 2 Jahren
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
19.10.2026, 11:00 Uhr. entfällt. entfällt
Sicherheiten
verlangt: 5% des Gesamtauftragswerts

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Preis wird zu 100% gewertet.100 %
Preis
Der Preis wird zu 100% gewertet.Der Preis wird zu 100% gewertet

Eignung8 von 8 angegeben

Finanzkennzahlen
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alte … ganz lesenMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 … ganz lesenAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit). Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis unter den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Satz 2+3 VgV (berufliche Leistungsfähigkeit).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.3 Formular Referenzen sperrige Abfälle Los 2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Au … ganz lesenVorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.3 Formular Referenzen sperrige Abfälle Los 2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass analog Los 1 dieser Bekanntmachung der Bieter von einem Standort aus mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 1.000 Mg/a im Durchschnitt der genannten 3 Jahre über alle Referenzen hinweg abgefahren hat (berufliche Leistungsfähigkeit).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Logistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfu … ganz lesenLogistikkonzept Los 1+2: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot bezogen auf die Lose 1 und 2 darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Lose 1+2.docx“ zu verwenden. Es müssen nur die Zeilen ausgefüllt werden, für die der Bieter ein Angebot unterbreitet. Bietet ein Bieter nur für Los 2 können infolgedessen die Zeilen „RestmüllLos 1“, "Bioabfall (Los 1)" bzw. „PPK Los 1“ unausgefüllt bleiben. (technische Leistungsfähigkeit)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nac … ganz lesenNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG von 2 Jahren
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
19.10.2026, 11:00 Uhr. entfällt. entfällt
Sicherheiten
verlangt: 5% des Gesamtauftragswerts

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
Anschrift
Am Breitenberg 1, 37290 Meißner
Website
zva-wmk.de
Kontakt
info@zva-wmk.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0b23378-0ec3-4c3a-80c4-30fffc85b70d.