Ausschr. Radleasing NVBW
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/3700veröffentlicht 27.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70182, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- a) Leasingfaktor30 %
- b) Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherung10 %
- c) Preis-Leistungs-Verhältnis von Inspektionen10 %
- d) Händlernetz10 %
- e) Produktsortiment10 %
- f) Störfallmanagement20 %
- g) Funktionalität des Kundenportals des AN10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 21 Monatenan NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:05 Uhrvor 21 MonatenDie Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
- Bindefrist endetvor 20 Monaten6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
2.1 Ausgeschriebene Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwirklichung eines wirtschaftlich attraktiven und für die Praxis der NVBW tauglichen Radleasings im Wege der Entgeltumwandlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Teilnahmeberechtigte). Mit der Einführung soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Anreiz geschaffen werden, sich dienstlich und privat für das klimafreundliche und nachhaltige Verkehrsmittel Fahrrad zu entscheiden.
Beschreibung des Loses
siehe oben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Kosten
- a) Leasingfaktorsiehe Zuschlagskriterien
- Kosten
- b) Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungsiehe Zuschlagskriterien
- Kosten
- c) Preis-Leistungs-Verhältnis von Inspektionensiehe Zuschlagskriterien
- Qualität
- d) Händlernetzsiehe Zuschlagskriterien
- Qualität
- e) Produktsortimentsiehe Zuschlagskriterien
- Qualität
- f) Störfallmanagementsiehe Zuschlagskriterien
- Qualität
- g) Funktionalität des Kundenportals des ANsiehe Zuschlagskriterien
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter … ganz lesenkürzer
5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnend. 5.4 Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.- Kriterium
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch … ganz lesenkürzer
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. Es ist vorzulegen: 1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes. 2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. 3) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse 4) Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre 5) Angabe zur Kreditwürdigkeit (z. B. durch Hausbank) 6) Nachweis, dass der involvierte Leasinggeber von der BaFin zugelassen ist.- Kriterium
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen s … ganz lesenkürzer
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - Mindestens ein Referenzprojekt, vorzugsweise drei Referenzprojekte, der letzten fünf Jahre, in denen ein vergleichbares Leasing-Modell bereits erfolgreich implementiert wurde zum Nachweis, dass der Bieter in der Lage ist, das erwartete Leasingvolumen zu bearbeiten und zum Nachweis, dass er die erforderliche Fachkompetenz mitbringt. Die Referenzen müssen folgende Angaben und Informationen enthalten: o Unternehmen/Gesellschaften mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitern o Inhaltliche Beschreibung des Projekts o Technische Umsetzung des Leasing-Modells o Erbringungszeitpunkt o Anzahl der Nutzer o Auskunftsperson des AGs mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. - Kurzbeschreibung des Unternehmens einschließlich seiner Tätigkeitsfelder; Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter und seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: siehe Leistungsbeschreibung
- Optionen
- siehe Leistungsbeschreibung
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- 05.02.2025, 12:05 Uhr. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - der Rahmenvertrag (RV) (Anlage 1) - ein Muster des Einzelleasingvertrags (ELV) (Anlage 2) - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, mit den Anlagen: o die I … ganz lesenkürzer
Leistung: 2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - der Rahmenvertrag (RV) (Anlage 1) - ein Muster des Einzelleasingvertrags (ELV) (Anlage 2) - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, mit den Anlagen: o die Informationstechnische Beschreibung der Funktionen der Teilnahme-berechtigten am Portal des Dienstleisters (Anlage) o die Positivliste des leasingfähigen Zubehörs (Anlage) o der Katalog des sachlichen Umfangs der Inspektion (Anlage) - ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- siehe Leistungsbeschreibung
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB55ES 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 05.02.2025, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesel … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB55ES 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 05.02.2025, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 28.01.2025, 12:00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de unter angegebener Nummer eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe@
nvbw.de
Bei uns erfasst
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- Ausschreibung eines externen Dienstleisters für die Durchführung der Qualitätserfassung Ortsmitten in Baden-Württemberg 2026-2029 (Los 1) und den dazugehörigen IT-Support sowie die Betreuung der Ortsmitten-Erfassungs-App (Los 2).31.05.2026
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des ÖPNV-Zukunftskongresses 202723.05.2026
- Dienstleister für die Durchführung von Fußverkehrs-Checks in Baden-Württemberg ab 202630.04.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9686e727-b87c-4ac8-b258-913f90aed2fc.