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Ausreichende Verkehrsbedienung auf dem Linienbündel "Stadtbusverkehr Hanau"

Hanau Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH · Hanau, Hessen

Aktenzeichen 307/26veröffentlicht 29.01.2026Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre01.06.2027 – 31.05.2042
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hanau63450, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
dtvp.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2042
    in 7 Monaten

Beschreibung

Die Stadt Hanau beabsichtigt, als zuständige Behörde gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.V.m. § 5 HessÖPNVG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu vergeben. Gegenstand ist die Erbringung sämtlicher Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs Hanau, einschließlich der Linien 1, 2, 4, 5, 6, 6S, 7-12, 20 sowie des On-Demand-Angebots "mainer". Der öDA umfasst die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linien- und Bedarfsverkehren auf Grundlage des Nahverkehrsplans 2025-2029. Die Umsetzung der ersten Stufe ist für den 13.12.2026 vorgesehen, die Laufzeit endet am 31.05.2042.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Hanau ist Aufgabenträger im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.V.m. § 5 Hes-sÖPNVG. Sie beabsichtigt, als zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Hanau im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu vergeben. Von der beabsichtigten Inhouse-Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs in Hanau erfasst. Der Stadtverkehr Hanau besteht derzeit aus den Linien 1, 2, 4, 5, 6, 6S, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 20 und den On-Demand-Verkehr mainer. Der öDA wird die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linien- und Bedarfsverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die Stadt Hanau hat beschlossen, ein kommunales Verkehrsunternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs in Hanau zu betrauen. Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung, siehe § 8a Abs. 4 Satz 2 PBefG. Sie umfasst die vorstehend benannten Linien auf Basis des Nahverkehrsplans 2025-2029. Die Umsetzung der Stufe 1 ist zum 13.12.2026 vorgesehen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 15 Jahren am 31.05.2042. Die Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die von der geplanten Inhouse-Beauftragung umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3, Satz 5 PBefG der Unterlage "Ausreichende Verkehrsbedienung auf dem Linienbündel Stadtbusverkehr Hanau" einschließlich Anlagen zu entnehmen. Die Unterlagen zur sind unter dem Link https://www.hsb.de/mam/static/dateien/erg%c3%a4nzendes_dokument_vorabbekanntmachung-manl27012026.pdf abrufbar. Während der Laufzeit des öDA können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Demzufolge können sich u.a. die Linien ändern, neue Linien hinzukommen und/oder heutige Linien wegfallen. Für derartige Änderungen wird der öDA Regelungen enthalten. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauf-trags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007, § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Das ausschließliche Recht schützt den Betreiber vor konkurrierenden Verkehren, sofern diese das Fahrgastpo-tenzial der geschützten Verkehre des Stadtverkehrs nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Stadt Hanau kommt mit dieser Vorabbekanntmachung ihrer Informationspflicht aus Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG nach.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2027
Vertragsende
31.05.2042
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYPM4K3# a) Klarstellungen zur Verfahrensart Entgegen den Angaben in IV.1) der Vorabbekanntmachung ist keine Direktvergabe an einen internen Betreiber i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt, sondern eine In-house-Vergabe nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 VO ( … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYPM4K3# a) Klarstellungen zur Verfahrensart Entgegen den Angaben in IV.1) der Vorabbekanntmachung ist keine Direktvergabe an einen internen Betreiber i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt, sondern eine In-house-Vergabe nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Das Veröffentlichungsformular lässt eine korrekte Angabe nicht zu. b) Vergabe einer Gesamtleistung Die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung, sie-he § 8a Abs. 4 Satz 2 PBefG. Die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Eigenwirtschaftliche Anträge (dazu sogleich unter c)), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. c) Eigenwirtschaftliche Anträge Nach der Vorschrift des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Bussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 2-4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die in Ziffer II.2.4) beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des Verkehrs in Hanau bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der Stadt Hanau wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch eine verbindliche Zusicherung nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt. d) Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf die Fristen der § 135, § 160 GWB sowie auf die Rügeobliegenheit aus § 160 GWB hingewiesen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hanau Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH
Anschrift
Daimlerstraße 5, 63450 Hanau
Website
hanau.de
Kontakt
info@hanau-lno-gmbh.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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