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Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/04-2026veröffentlicht 07.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 248 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.05.2026 – 30.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • konzeptionelle Bewertung70 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und unter 25 Jahren, die motiviert sind, eine Ausbildung aufzunehmen, jedoch noch keine berufliche Orientierung entwickelt haben und sozialpädagogische Unterstützung benötigen. In der Regel haben die Jugendlichen einen Schulabschluss vorzuweisen, aber im Einzelfall sind Sie ohne Berufsabschluss. Die Einzelfälle beziehen sich auf Jugendliche, die direkt in eine BaE einmünden möchten oder Berufsziele haben, bei denen ein Schulabschluss nicht unbedingt notwendig ist.

Zeitlicher Umfang Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 6 Monate zugewiesen mit einem Umfang von 25 Stunden pro Woche. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Inhalt Die Maßnahme dient der beruflichen Orientierung, Ausbildungsplatzvermittlung sowie der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für Jugendliche und junge Erwachsene, die motiviert sind, eine Ausbildung aufzunehmen, jedoch noch keine klare berufliche Perspektive entwickelt haben.

Zentrale Ziele sind: - Herausarbeitung von mindestens drei realistischen Berufswünschen pro Teilnehmenden - Stärkung lebenspraktischer Kompetenzen - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention - Erprobung beruflicher Interessen im Rahmen von Praktika - Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt - Prüfung der Eignung und ggf. Vorbereitung auf eine BaE, falls keine direkte Vermittlung möglich ist.

Die Maßnahme gliedert sich in drei Phasen. Die Dauer der jeweiligen Phase muss an den Teilnehmenden angepasst werden. Die Schwerpunktsetzung der Module soll individuell nach Förderbedarf erfolgen, somit müssen auch nicht alle Inhalte bei allen Teilnehmenden gleich vermittelt werden. Es werden absichtlich keine genauen zeitlichen Vorgaben gemacht. Alle 3 Phasen sollten in der 6-monatigen Zuweisungsdauer von den Teilnehmenden durchlaufen worden sein.

Beschreibung des Loses

Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika

Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen.

Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis

Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt

Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden.

Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention

Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden.

Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen.

Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
konzeptionelle BewertungGewichtung (Punkte, genau) 70
Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anfo … ganz lesenEine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art.6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des erweiterten Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o.g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen des Auftragsgebers sowie seinem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Nachweis des Personals Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Pe …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT89JV2LC# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten a … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT89JV2LC# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V., Essen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Website
essen.de
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

75Bekanntmachungen
36Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 312c0d02-c7ba-4a08-9492-ae99c04f33d3.