Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Ausbau Kreuzungsbereich Erich-Schlesinger-Straße/ Südring - Ost (Südring bis Schwaaner Landstraße)

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen F083/66/26veröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1 Tag abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
    vor 6 Tagen
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 2 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 2 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 59 Tagen

Beschreibung

Nachdem die Planungsleistungen zum Umbau des Knotens Erich-Schlesinger-Straße/ Südring bereits teilweise beauftragt wurden, ist die rechtzeitige Vergabe der daran anknüpfenden Planungsleistungen zur Sanierung der östlichen E.-Schlesinger-Straße (Fahrbahn, Geh- und Radweg) unumgänglich erfor-derlich und nicht aufschiebbar. Der Maßnahmenteil - Sanierung der östlichen E.-Schlesinger-Straße ist im Zusammenhang mit der Bebauung des Stadthallenparkplatzes zu sehen und schließt an die dortige Investorenplanung an. Zudem ist hier die Verlegung der Bushaltestelle Mendelejewstraße geplant, welche für eine Linien- und Angebotsoptimierung der RSAG in der Südstadt unbedingt und dringend notwendig ist. Auch hier-durch entsteht ein zeitlicher Zwang die Maßnahmenrealisierung zügig vorzubereiten

Beschreibung des Loses

Unmittelbar beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung) und Teile der Besonderen Leistungen. Im Ergebnis der Vorplanung sollen die Leistungsphasen 3 bis 6 vorgenannter Planungsgegenstände sowie die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1-6) und weitere Besondere Leistungen als optionaler Leistungsteil nachbeauftragt werden können.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Angebotspreis

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.
Allgemeiner Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 250 Tsd EUR netto im Leistungsbild Verkehrsanlagen und 50 Tsd EUR netto im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für die Leistungsbilder Verk … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke, Nachweis für mindestens 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten sieben Jahre (Stichtag is … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten sieben Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen oder bis zum Stichtag in wesentlichen Teilen erbracht worden sein. LB Verkehrsanlagen: 2 Planungen von innerstädtischen Straßenverkehrsanlagen mit einer anrechenbaren Kostenhöhe von jeweils mindestens 1,0 Mio EUR ? HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit Anlagen für den Fuß- und Radverkehr, mindestens einem signalisierten oder zu planenden Knotenpunkt und Berücksichtigung des ÖPNV bzw. von Bushaltestellen oder 2 Planungen von innerstädtischen Straßenverkehrsanlagen ? HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestlänge von 500m, mit Anlagen für den Fuß- und Radverkehr, mindestens einem signalisierten oder zu planenden Knotenpunkt und Berücksichtigung des ÖPNV bzw. von Bushaltestellen Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss die Koordinierung bzw. Berücksichtigung angrenzender Planungen Dritter oder von Leitungsträgern beinhalten. LB Technische Ausrüstung: 1 Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestlänge von 200 m, mindestens 10 Lichtpunkte. LB Ingenieurbauwerke: 1 Planung von einer innerstädtischen Straßenentwässerungssanlage mit einer anrechenbaren Kostenhöhe von mindestens 250.000 EUR in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI einschließlich der Planung bzw. Sanierung von Straßenabläufen und Anschlussleitungen Der Bieter muss seine Fachkenntnisse zur Beurteilung von Kanalbefahrungsdaten im Sinne der Fähigkeit zur Erstellung einer Sanierungsempfehlungen mittel Zertifizierung des bearbeitenden Mitarbeiters als zertifizierter Kanalsanierungs-Berater/in nachweisen. Das Zertifikat muss den Anforderungen des Verbandes zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. oder gleichwertig entsprechen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV)
Anteil der Unterauftragsvergabe
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
06.11.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY6FR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
176.720 €Zuschlagswert im Median
88.870 € – 383.017 €mittlere Hälfte, 144 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac945f6d-b3cd-4991-84b8-d81231653ed0.