Ausbau des Datennetzes an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10/4.1-2025-0167veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 15.09.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 7
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate15.09.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten41 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten.
Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte
- VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten
werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen.
Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | VHS Rolandstraße Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 9 Monate | – |
| 2 | Bibliothek Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 9 Monate | – |
| 3 | BTG Bauteil B Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 3 Monate | – |
| 4 | Goldbergstraße 58 Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 3 Monate | – |
| 5 | Grimmstraße 44 Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 9 Monate | – |
| 6 | GS Horst Devensstraße Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 9 Monate | – |
| 7 | Mehrklassenbildung Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026. | 9 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung12 von 12 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur/Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur/der personellen Ausstattung.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Erklärung Eignungsleihe - techn./berufl. Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a, falls erforderlich.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung Eignungsleihe - wirtschaftl./finanz. Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a, sofern erforderlich.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung des Bietenden - Spezifischer Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur/Technische Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 3 - Erklärung über die technische Ausstattung Ihres Unternehmens.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig). Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden.
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Produktdatenblatt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produktdatenblätter der angebotenen Produkte/Fabrikate oder der angebotenen Systeme.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.09.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 41 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.08.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung - Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 - Eigenerklärung - Sanktionen-EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, z … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung - Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 - Eigenerklärung - Sanktionen-EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023. - Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 534b, sofern erforderlich. - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533a, sofern erforderlich und zumutbar. - Nachweis Unterauftragnehmer ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533b, sofern erforderlich. - Bewerber/Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern zutreffend- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenkürzer
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# Sollte dieses Verfahren mit Zuschlag auch vor dem 15.09.2025 beendet werden, ist mit der Maßnahme nach Auftragserteilung zu beginnen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT0FGJ2LM WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertr … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT0FGJ2LM WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten in seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern. Allgemeiner Hinweis zu Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen
- Website
- gelsenkirchen.de
- Kontakt
- zentrale.dienste@
gelsenkirchen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 510 (Installation (außer Software)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIK TEC GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81321e0c-b4bc-48e2-9701-206647417330.