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Ausbau des Datennetzes an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10/4.1-2025-0167veröffentlicht 17.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 459 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge endeten voraussichtlich je Los

  • Los 3: BTG Bauteil Bbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Goldbergstraße 58bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 1: VHS Rolandstraßebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Bibliothekbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 5: Grimmstraße 44bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
2 weitere Lose zeigen
  • Los 6: GS Horst Devensstraßebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 7: Mehrklassenbildungbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate30.10.2025 – 30.06.2026
Lose
7
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 12 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten.

Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte

- VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten

werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet.

Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.

Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen.

Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
VHS Rolandstraße

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

8 Monate–
2
Bibliothek

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

8 Monate–
3
BTG Bauteil B

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

2 Monate–
4
Goldbergstraße 58

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

2 Monate–
5
Grimmstraße 44

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

8 Monate–
6
GS Horst Devensstraße

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

8 Monate–
7
Mehrklassenbildung

Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Rolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Goldbergstr. 58 - Grimmstr. - GS Horst Devenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.

8 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.10.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Sollte dieses Verfahren mit Zuschlag auch vor dem 15.09.2025 beendet werden, ist mit der Maßnahme nach Auftragserteilung zu beginnen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTZNC3T3Q# WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Ver … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTZNC3T3Q# WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten in seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern. Allgemeiner Hinweis zu Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen9
2Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen9
3Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen9
4Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen10
5Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen10
6Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen10
7Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 510 (Installation (außer Software)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 370c0306-3e0d-4328-8786-75da467f1d90.