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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Aurich Schadstoffsammlung und -entsorgung

MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG · Großefehn, Niedersachsen

Aktenzeichen 1242veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 14 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,23 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG
    vor 22 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
    vor 15 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 41 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 56 Tagen

Beschreibung

Schadstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Aurich

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist: - die mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Privathaushalten auf dem Festlandsgebiet des Landkreises Aurich und auf den Inseln Juist und Baltrum, - die semimobile Sammlung gefährlicher Abfälle an den Wertstoffhöfen Großefehn, Hage und Georgsheil, - die Durchführung der stationären Sammlung gefährlicher Abfälle auf der Insel Norderney sowie die Übernahme und der Transport dieser Abfälle zur Entsorgungsanlage, - die ordnungsgemäße, schadlose und umweltgerechte Entsorgung der gesammelten Abfälle in Anlagen nach Wahl des AN einschließlich aller dazu nötigen Transporte, - außerdem die Abholung und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen im Landkreis Aurich (vorwiegend Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Schulen) - die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Auftraggeber. Insgesamt sind pro Jahr rund 200 t schadstoffhaltige Abfälle zu erfassen und zu entsorgen. Für die Schadstoffsammlung auf den kreisangehörigen Inseln bestehen besondere Randbedingungen. Für Näheres zur Leistung siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Bruttopreis gemäß Preisblatt des Angebotsformulars

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von 4 Monaten kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
22.10.2026, 10:01 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das R … ganz lesenverlangt: Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist vor Leistungsbeginn vorzulegen. Die Bürgschaftsurkunde wird vom AG zurückgegeben, sobald erkennbar ist, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht und abgeschlossen wurde, spätestens jedoch nach Ablauf der Gewährleistung (§ 14 Nr. 3 VOL/B). Für Näheres hierzu siehe §10 des Entsorgungsvertrags in den Vergabeunterlagen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ge … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMPQ7# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMPQ7# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Holtmeedeweg 6, 26629 Großefehn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (160 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a073aba0-be81-49ec-af10-00a687bbf9ea.