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MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier

MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG · Großefehn, Niedersachsen

Aktenzeichen 905-PPKveröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 13 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 13 Tagen
  4. Bindefrist endet
    25 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 38 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 55 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung - des kommunalen Anteils der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapier - sowie die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden, durchzuführen. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2024 bis Aug. 2025) auf ca. 10.900 t (Gewichtstonnen). Näheres siehe Kap. 3.1.2 dieser Vergabeunterlagen. Die PPK werden durch die MKW zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
VerwertungserlösVerwertungserlös für Vermarktung der PPK gem. Preisblatt Pos. 2
Preis
EntsorgungsentgeltEntgelt für die Übernahme und den Transport gem. Preisblatt Pos. 1
Kosten
TransportDie Transportzeit zur Übergabestelle wird mittels eines Routenplaners ermittelt. Näheres siehe Vergabeunterlagen Kap. 2.11.3

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben: BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
Eintragung in das Handelsregister
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben: BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, bezufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtun … ganz lesenFür den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Angaben zum Gesamtumsatz Anzugeben ist der Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.
Spezifischer Jahresumsatz
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtun … ganz lesenFür den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. WL2 Angaben zum Umsatz mit vergeichbaren Leistungen Als vergleichbare Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Anzugeben ist der Umsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für d … ganz lesenFür den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. BL1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft Der Bieter muss mit dem Angebot für die selbst durchgeführte Tätigkeit zum Abfallschlüssel AVV 15 01 01 oder 20 01 01 einen Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einreichen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für d … ganz lesenFür den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01. Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für d … ganz lesenFür den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. BL3 Referenzen Es ist mindestens eine Referenz über die Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen einzureichen, mit Angabe von Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefon), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2029, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
25 Tage
Angebotsöffnung
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle mit positiven Vo … ganz lesenverlangt: Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle mit positiven Vorzeichen) von Pos. 1 und Pos. 2 brutto in EUR/a gemäß Preisblatt mal der Mindestvertragslaufzeit. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen. Für Näheres hierzu siehe §11 des Entsorgungsvertrags in den Vergabeunterlagen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ge … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMWV4# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMWV4# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Holtmeedeweg 6, 26629 Großefehn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68a6a32b-2e40-4e5f-831b-2aea744d604e.