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vergebenEU-weitDienstleistungen

Aurich_LIS 2025

Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen Aurich_Konzession Ladestelleninfrastruktur 2025veröffentlicht 31.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 580 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (134 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8 Mio. €
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität und Schlüssigkeit des Umsetzungskonzeptes50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Aurich
    vor 19 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Implementierung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen werden nach Durchführung der europaweiten Ausschreibung als Konzessionen an einen Bieter / eine Bietergemeinschaft als Konzessionär vergeben. Die Leistungen umfassen insgesamt 168 Standorte mit in Summe 80 Ladepunkten im Stadtgebiet der Stadt Aurich. Die Eignung der Standorte ist nach Erteilung des Zuschlags durch den künftigen Konzessionär zu prüfen. Die seitens der Stadt Aurich vorgegebenen Standorte gem. den Anlagen 1.1. und 1.2 sind durch den künftigen Konzessionär nach Maßgabe seines Angebotes umzusetzen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität und Schlüssigkeit des Umsetzungskonzeptes50 %
Kosten
AngebotspreisDas Zuschlagskriterium "Angebotspreis" wird durch Addition sämtlicher Einzelpositionen des Preisblattes ermittelt. Der Anbieter des niedrigsten Preises erhält die Maximalpunktzahl 10. Das Zuschlagskriterium "Preis" wird mit einem Prozentsatz von 50 % gewichtet. Der jeweils nächstgünstige Bieter erhält in seiner Relation zum Preisabstand die entsprechende Punktzahl gemäß folgender Formel: Bestpreis dividiert durch Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit 50.
Qualität
Qualität und Schlüssigkeit des UmsetzungskonzeptesDas mit dem Angebot eingereichte Konzept wird zusammen mit den Angaben der Leistungsbeschreibung hinsichtlich der Qualität und Schlüssigkeit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie im Hinblick auf die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung während der Vertragslaufzeit bewertet. Positiv bewertet werden Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen er die angebotene Qualität während der Vertragslaufzeit sicherstellt Stichpunktartig zusammengefasst erfolgt die Bewertung jeweils in Bezug auf die nachfolgenden Aspekte: - Technische Plausibilität und Qualität der angebotenen Ladeinfrastruktur, - Berücksichtigung ökologischer Aspekte, insbesondere zur Ressourcenschonung; - Servicekonzept, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Servicepersonal in technischer Hinsicht in Bezug auf die technische Betreuung der Ladeinfrastruktur sowie die IT-technische Betreuung im Hinblick auf die Gesamtlösung sowie zu - Vertrieb und Marketing. Die Konzepte werden jeweils für sich im Schulnotenprinzip bewertet. Bewertet wird im Schulpunktesystem von 0 - 15 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
gem. Ziffer 6 der Bewerberinformation 6.1. Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand gemäß Formblatt 1. 6.2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt 2). 6.3. Einzureichen ist ein Nachweis einer Betriebshaftpflichtv … ganz lesengem. Ziffer 6 der Bewerberinformation 6.1. Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand gemäß Formblatt 1. 6.2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt 2). 6.3. Einzureichen ist ein Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personenschäden in Höhe von EUR 10.000.000,-, für Sachschäden in Höhe von EUR 2.000.000,- und für Vermögensschäden einschließlich der Verletzung des Datenschutzes, die weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, von EUR 500.000,- aufzuweisen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt (Erklärung auf Formblatt 1). 6.4. Aktueller Handelsregisterauszug, oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen. 6.5. Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird. (Formblatt 3) 6.6. Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Jahre der Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. (Formblatt 4). Vergleichbar sind Leistungen über den Aufbau und den Betrieb einer Ladestelleninfrastruktur auf Grundlage einer Vertragsbeziehung zu einem öffentlichen Auftraggeber. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes - die Art und die Auftragssumme der jeweils erbrachten Leistungen, - des Auftraggebers/Konzessionsgebers, - Ort und Zeit der Ausführung, - Ansprechpartner mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auch auf die Eignung Dritter stützen, ohne dass diese Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von konzernverbundenen Unternehmen als Patronatsgeber etc.). Ein Unternehmen, auf das sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt, liegt nicht bereits bei Einschaltung eines Nachunternehmens vor. Vielmehr ist der Fall des § 25 Abs. 3 KonzVgV erst dann gegeben, wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen einschaltet, auf dessen Eignung er/sie sich bezieht und daher die geforderten Eignungsnachweise ganz oder teilweise nicht selbst beibringt, sondern sich insoweit auf die Eignung und Eignungsnachweise eines dritten Unternehmens stützt. In diesem Fall muss der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens enthalten (Formblatt 6) oder eine vergleichbare Erklärung des Drittunternehmens mit identischem Inhalt. Einzureichen ist ferner das Formblatt 2 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Kriterium
Die Vergabestelle verweist auf Ziffer 7 der Bewerberinformation. Entscheidend ist zu 70% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergle … ganz lesenDie Vergabestelle verweist auf Ziffer 7 der Bewerberinformation. Entscheidend ist zu 70% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen über den Aufbau und den Betrieb einer Ladestelleninfrastruktur auf Grundlage einer Vertragsbeziehung zu einem öffentlichen Auftraggeber. Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 5 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des in der Bewerberinformation definierten Punktesystems bewertet. Weiteres Auswahlkriterium ist der Grad der Kundenzufriedenheit zu 30% nach Maßgabe der Ziffer 7.2. der Bewerberinformation.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
bis auf 16 Jahre nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mindestlohngesetz und SanktVO
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
ES handelt sich nicht um einen Dienstleistungsauftrag, sondern um eine Dienstleistungskonzession. Das Betriebsrisiko verbleibt beim Auftragnehmer.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS5MWX ES handelt sich um eine Konzession.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bgm.-Hippen-Platz, 26603 Aurich
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (134 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95bc23cc-0cfc-4c62-a747-bfbef928f3c2.