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Aufwuchsregulierung für das Munitionsversorgungszentrum West der Bundeswehr in Dorsten, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, VOEK 289-24

Einrichtung des Öffentlichen Rechts · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 289-24veröffentlicht 22.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate12.08.2024 – 30.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser soll die Aufwuchsregulierung über fünf Jahre ausgeschrieben werden. - Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Aufwuchsregulierung über eine Fläche von 130.000 qm. - Beschreibung der Aufwuchsregulierung: Im Zuge der Herstellung des Brandschutzes der Munitionslagerhäuser (MunLgHaus) muss im Munitionsversorgungszentrun West der Bundeswehr an den Böschungen der MunLgHäuser eine langfristige Aufwuchsbeseitigung, insbesondere des Grasbewuchses, der Brombeere sowie der Stockausschläge, durch Mulchen, stattfinden. Der zu beseitigende Aufwuchs muss bodennah beseitigt werden (höchstens 10 cm über dem Bodenverlauf). Auf der Liegenschaft befinden sich 381 MunLgHäuser. Die Häuser und deren Vorflächen haben zusammen eine Bearbeitungsfläche von 34,31 ha. Die Fläche wird zeitlich versetzt (im Jahreswechsel) nach Absprache mit der AG gemulcht. --- Genauere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Im Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser soll die Aufwuchsregulierung über fünf Jahre ausgeschrieben werden. - Die ausgeschriebene Leistung umfasst die jährliche Aufwuchsregulierung über 130.000 qm Fläche und setzt sich, wie folgt, zusammen: Pos. 1.1: Bodennahe Aufwuchsbeseitigung (mulchen) an den Bunkerböschungen, mit einem Neigungswinkel von 45 Grad,von Gras, Brombeere u.ä. sowie von Stockausschlag über 110.000 qm Fläche Pos. 1.2: Bodennahe Aufwuchsbeseitigung (mulchen) von Gras, Brombeere u.ä. sowie von Stockausschlag über 20.000 qm Fläche Pos. 2.1 bis 2.4: Bedarfspositionen --- Weitere Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbeh … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlic … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
Kriterium
zu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 300.000 €. … ganz lesenzu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 300.000 €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Kriterium
8) Erklärung, dass: - das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die a … ganz lesen8) Erklärung, dass: - das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen --- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart --- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Angaben in den Referenzen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- , Industrieobjekt, u. a.) - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Jährlicher Leistungsumfang (Fläche in qm) - Leistungszeitraum - Leistungsart Überprüfung der Referenzen: Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Kriterium
zu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für w … ganz lesenzu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.08.2024
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich drei-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin b … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich drei-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Begleitung Personal: … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Begleitung Personal: Nach erfolgtem Zuschlag, hat die Auftragnehmerin (AN) der Auftraggeberin (AG) eine Personalliste vorzulegen. Darin müssen alle Erfüllungsgehilfinnen der AN aufgeführt sein. Personen aus Staaten der Staatenliste nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG erhalten keinen Zugang zum MunVersZ West. Um zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wird die Personalliste an die Bundeswehr weitergeleitet um eine Zugangsgenehmigung vorzubereiten. Die Arbeiten können mit einem Vorlauf von zwei bis vier Wochen nach Übermittlung der Personalliste beginnen. Die militärische Sicherheit wird während der Ausführung der Maßnahmen durch den Wachdienst vor Ort sichergestellt. Das Wachpersonal wird bei den Arbeiten der AN anwesend sein. Durchführung der Arbeiten: Das Befahren der MunLgHäuser mit Maschinen ist nicht gestattet. Zwischenräume der MunLgHäuser dürfen je nach Arbeitsverfahren und Art der Maschine nur nach vorheriger Absprache mit der AG befahren werden. Dem Geschäftsbetrieb der Bundeswehr im Munitionsversorgungszentrum West ist immer Vorrang, vor der Arbeit externer Unternehmen zu gewähren. Kurzfristige Änderungen im geplanten Bauabschnitt sind daher möglich. In der Regel macht das Personal vor Ort davon nur selten Gebrauch. Zugang zur Liegenschaft: Beim MunVersZ West handelt es sich um einen gesicherten militärischen Bereich. Der Zugang wird nur Personen gestattet, denen die Bundeswehr eine Zutrittserlaubnis ausstellt. Personen aus nicht NATO- Ländern kann der Zutritt verweigert werden. Siehe aktuelle „Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ des BMI. Alle Personen, die das MunVersZ betreten wollen, sind mindestens zwei Werktage vorher beim Leiter des MunVersZ-West anzumelden. Dies gilt ebenfalls für Lieferanten, Spediteure und Nachunternehmer. Bei erstmaliger Meldung gelten die vorangegangenen Fristen. Der Anmeldung ist eine Liste mit Vor- und Zunamen, Geburtsort, Wohnsitz und Nummer des Personalausweises der an der Durchführung der Maßnahme beteiligten Personen beizufügen. Des Weiteren ist die Zeitspanne anzugeben, in der die Personen zur Erledigung ihrer Aufgaben Zugang zur Liegenschaft benötigen. Für Fahrzeuge der AN sind zusätzlich die Kennzeichen anzugeben. Vordruck wird bereitgestellt nach der Zuschlagserteilung. Beim Einfahren in das MunVersZ ist täglich für jede Person ein Liegenschaftsausweis im Ausweiswechselverfahren an der Wache zu erwerben. Beim Ausfahren aus dem Gelände ist der Ausweis zurückzugeben. Ein Verlust ist umgehend zu melden. Personen ohne gültigem deutschen Personalausweis/ bzw. international anerkanntem Reisedokument erhalten keinen Liegenschaftsausweis und haben daher kein Zutrittsrecht. Sie werden von der diensthabenden Wache abgewiesen. Anweisungen, vom diensthabenden Personal der Bundeswehr und vom Wachpersonal, die den Aufenthalt im MunVersZ-West betreffen, ist Folge zu leisten. Weisungen, die die Maßnahme sachlich und fachlich betreffen sind nur von der zuständigen Leitung des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser entgegen zu nehmen. Die AN hat während der Durchführung der Arbeiten einen/e fachlich ausgebildeten Vertreter/in auf dem Leistungsort einzusetzen, der/die berechtigt ist Weisungen der Maßnahmenleitung entgegenzunehmen. Die Arbeitszeiten im MunVersZ West sind: Montag bis Donnerstag: 7:00 - 15:30 Uhr Freitag: 7:00 - 12:30 Uhr Die MunLgHäuser liegen im besonders gesicherten Betriebsteil des MunVersZ. Zum Betreten dieses Bereiches und zum Verhalten in diesem Bereich sind weitere Vorschriften zu beachten. Der Inhalt dieser Vorschriften wird bei einer Sicherheitsbelehrung durch die Bundeswehr vermittelt. Eine Sicherheitsbelehrung zum Verhalten im besonders gesicherten Betriebsteil erfolgt einmal vor Maßn …
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) (nur bei Abgabe eines Festpreises) 5. Anlage C-02aa - Pre … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) (nur bei Abgabe eines Festpreises) 5. Anlage C-02aa - Preisgleitklausel (nicht bei Festpreisangeboten) 6. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) 7. Nachweis zur verpflichtenden Ortsbesichtigung (Anlage C-02b) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung --- Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage C-02b) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss NUR per E-Mail verbindlich angekündigt werden. Details sind der Anlage A-01 (Bewerbungsbedingungen) unter Punkt 2 zu entnehmen. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Ange-botsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- Im Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86585c2b-9990-4599-a1a2-cdb91dc6026e.