Auftragsänderung 2: Fachplanungsleistungen "Technische Ausrüstung" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung
Kirchenkreis Reinickendorf · Berlin, Berlin
Aktenzeichen TiTi_VgV_2025_01veröffentlicht 18.09.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 19 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 51 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Kirchenkreis Reinickendorf als Besitzerin des Projektgrundstückes in Berlin-Reinickendorf (Titiseestraße 7, 13469) beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und eines Familienzentrum im Erdgeschoss des Neubauprojekts "FACE Campus" . Hierzu sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - Fachplanungsleistungen zum HOAI-Leistungsbild "Technische Ausrüstung" vergeben werden.
Beschreibung des Loses
Die schadstoffbelastete Kirche von 1972 und die Kindertagesstätte der Felsengemeinde in der Rollbergesiedlung im Bezirk Berlin-Reinickendorf sind seit mehreren Jahren geschlossen und wurden aufwendig abgerissen. Die Kindertagesstätte ist seitdem ausgelagert worden. Der Kirchenkreis Reinickendorf beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und eines Familienzentrums im Erdgeschoss der realisierten Wohnanlage "Titiseestraße 7" in 13469 Berlin, Bezirk Reinickendorf. Der Neubau "FACE Campus" wurde mit sechs oberirdischen Vollgeschossen und einem Keller errichtet und enthält hauptsächlich Wohnungen. Die Räumlichkeiten der Kita sowie des Familienzentrums wurden im Rohbauzustand von einem Generalunternehmer an den Kirchenkreis Reinickendorf im Juli 2024 übergeben. Die Gesamtfläche der neuen Kindertagesstätte beträgt 637 m² (Nettofläche). Der gesamten Kindertagesstätte steht ein Außenspielbereich von ca. 956 m² zur Verfügung. Es sollen insgesamt 80 Kinder betreut werden, davon 54 Kinder über 3 Jahren (Ü3) und 26 Kinder unter 3 Jahren (U3). Die Kindertagesstätte wird insgesamt über 10 Aufenthaltsräume verfügen, 5 Gruppenräume und 5 Gruppennebenräume, ein Büro und einen Aufenthaltsraum für das Personal. Neben der pädagogischen Fläche befinden sich in der Einheit außerdem 4 Garderoben, 4 Kinderbäder und eine Küche mit Abstellkammer, die Personal-WCs und ein barrierefreies WC. Die Gesamtfläche des neuen Familienzentrums beträgt 756 m² (Nettofläche). Es steht dem Familienzentrum ein Außenbereich von ca. 370 m² zur Verfügung. Im Erdgeschoss des geplanten Neubaus wird sich das Familienzentrum mit den Räumen für seine sozialen Angebote mit Familien, dem Kinder Club, den Räumen für die Initiativen aus dem Quartier, Büroräumen für die Mitarbeiter*innen ansiedeln. Das Erdgeschoss des Gebäudes soll zu diesen sozialen Nutzungen weiterhin den Bürger*innen zur Verfügung stehen. Der geplante Neubau enthält daher unter anderem einen großen Mehrzweckraum, in dem größere Zusammenkünfte der Bürgerinnen und Bürger abgehalten werden können. Die Räumlichkeiten sollen zudem auch anderen Initiativen im Quartier zur Verfügung stehen. Anknüpfend an bzw. in Erweiterung der bisherigen Planungsergebnisse der Fachplanung "Technische Ausrüstung" hat der zu beauftragende Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: [1] Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild "Technische Ausrüstung", d.h. Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 gem. §§ 55, 53 Abs. 2 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021; [2] Einarbeitung in die Planung (Besondere Leistung). Grundlage der Beauftragung ist der "Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung" als Mustervertrag für kirchliche Körperschaften und Gliederungen (Stand 01.01.2021). Der Auftragsausführung sind die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - ABau siehe unter https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/) sowie die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, die geprüften Bauplanungsunterlagen, die bisherigen Planungsergebnisse und die Baugenehmigung zu Grunde zu legen. Im architektonischen Gesamtkonzept sind der bauliche Brandschutz und die energetischen Aspekte gleichermaßen zu beachten. Zudem ist bei der Planung besonderer Wert auf die Thematik Nachhaltigkeit (v.a. Umweltbewusste Gebäudetechnik) zu legen. Die Maßnahme wird mit Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Berlin finanziert, namentlich durch Zuwendungen aus "Europa im Quartier" (EQ) sowie aus Mitteln des Programms "Sozialer Zusammenhalt", dem Landesprogramm Kita-Ausbau Berlin sowie der Stiftung Deutsche Kassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) kofinanziert. Die geförderte Maßnahme ist zwischen 01.03.2024 und 31.03.2027 (Bewilligungszeitraum gem. Zuwendungsbescheid) zu beginnen und abzuschließen. Ziel ist es, den Betrieb im September 2026 aufzunehmen. Der Auftragnehmer hat somit nach besten Kräften daran mitzuwirken, dass der vorgegebene Bewilligungszeitraum eingehalten werden kann. Weitere notwendige Planungsleistungen für das genannte Bauvorhaben sollen in absehbarer Zeit im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren vergeben werden, wozu - soweit vergaberechtlich erforderlich - gesonderte Veröffentlichungen erfolgen. Wegen weiterer Einzelheiten - auch hinsichtlich des zu beplanenden Grundstückes und weiteren planerischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten - wird auf die Vergabeunterlagen - insbesondere die Vergabeunterlage "Aufgabenbeschreibung" nebst Anlagen - verwiesen. Zur besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen Dokumenten verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 19 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Mit der Abgabe eines Angebotes sind zudem folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen: - Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (IV 4021 F)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVM8EX# Das gesamte Vergabefahren wird als offenes Verfahren gem. § 15 VgV vollständig elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform abgewickelt. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig (Verhandlungs … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVM8EX# Das gesamte Vergabefahren wird als offenes Verfahren gem. § 15 VgV vollständig elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform abgewickelt. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig (Verhandlungsverbot gem. § 15 Abs. 5 Satz 2 VgV). Die geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) sind gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über DTVP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf DTVP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bieters gehen. Weitere Hinweise zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren sind den Vergabeunterlagen - dort den "Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen im offenen Verfahren" - zu entnehmen. Bieterfragen können über DTVP bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, damit gewährleistet ist, dass erbetene Informationen auch die anderen Bieter noch rechtzeitig erreichen. Diese Frist ist jedoch keine Ausschlussfrist. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt anonymisiert an alle Bieter. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bieter gemäß den Ausschreibungsbedingungen geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) mit dem Angebot jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) gemäß den Vorgaben der Ausschreibungsbedingungen für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Unterlagen auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) vergeben und ausgeführt. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alt-Wittenau 70, 13437 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE9 Zuschläge
- DAR GmbH Berlin7 Zuschläge
- SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
- EIBS Büro Berlin5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Auftragsänderung (diese Seite)
- Auftragsänderung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 28.02.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 338e1aed-03a2-427e-bd6b-579b65c85381.