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Auftragsänderung 2: B112 OU Frankfurt (Oder) 3.VA - Bauwerksplanung Lph. 1, 3, 6 Baulos 2 - 4 Brücken + 4 Fledermausleitwände

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder) · Frankfurt (Oder), Brandenburg

Aktenzeichen FF.335.13-17/2024veröffentlicht 16.01.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 935 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate25.06.2024 – 02.06.2027
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt (Oder)15236, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.06.2027
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Ortsumgehung Frankfurt/Oder, 3. VA, Bauabschnitt 2 Neubau von 4 Brücken und 4 Fledermausleitwänden

Beschreibung des Loses

Für den 3. Verkehrsabschnitt 2. BA der Ortsumgehung Frankfurt/Oder sind für 4 Brücken und 4 Fledermausleitwände Planungsleistungen nach HOAI (2013) § 43 (Objektplanung Ingenieurbauwerke) in den Leistungsphasen (Lph.) 3 und 6 sowie § 51 (Tragwerksplanung) in der Leistungsphase 3 zu erbringen. Die Bearbeitung der Lph. 3 und 6 gemäß § 43 nach HOAI beinhaltet auch die Planung und Darstellung aller für die Baudurchführung erforderlichen Bau- und Montagezustände. Die Lph. 3 (Bauwerksentwurf) HOAI ist auf Basis der vorliegenden Bauwerkskizzen des bestätigten REVorentwurfes sowie der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses durchzuführen. Der Bauwerksentwurf ist unter Verwendung des Merkblattes für die einheitliche Entwurfsgestaltung des Landes Brandenburg und gem. RAB-ING zu erarbeiten. Für den Raumbezug sind das Lagesystem ETRS89 und das Höhensystem DHHN2016 zu verwenden. Im Zuge der Entwurfsplanung ist pro Bauwerk eine Absteckskizze mit den Achskoordinaten zu erstellen. Grundlage der Tragwerksplanung der Brückenbauwerke bildet das LM 1 nach DIN EN 1991-2 in Verbindung mit DIN 1991-2/NA. Für die Lesefassung des Bauwerksentwurfes nach RAB- ING (Lph. 3) sind 20 Wochen vorgesehen. Die Baukosten sind nach AKVS zu ermitteln. Der Bauwerksentwurf ist zeitgleich mit der Lph. 5 Verkehrsanlagen (gesonderte Planung) zu erarbeiten. Die Prüfung und Genehmigung des Bauwerksentwurfes erfolgt in zwei Instanzen des Landesbetriebes. Für die Erarbeitung der Vergabeunterlagen, bestehend aus Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Anlagen (Lph. 6 Ingenieurbauwerke) sind 10 Wochen vorgesehen. Sie sind zeitgleich mit der Lph. 6 Verkehrsanlagen (gesonderte Planung) zu erarbeiten. Zuarbeiten anderer an der Planung beteiligter Fachplaner sind auf Plausibilität zu prüfen und in die eigene Planung einzuarbeiten. Insbesondere sind die durch die Streckenplanung des Auftraggebers übergebenen Querschnittsmaße, Gradiente und Stationierung abzustimmen und zu kontrollieren. Die Erstellung des Bodengutachtens erfolgt durch den vom Auftraggeber gebundenen Bodengutachter und ist nicht Inhalt der o. g. Planungsleistung. Der Auftragnehmer hat jedoch im Zuge der Planung die für die Erstellung/Komplettierung des Bodengutachtens erforderlichen Angaben zu liefern. Insbesondere sind mit Erstellung des Bauwerksentwurfes die äußeren Bauwerksabmessungen als Plan mit der entsprechenden Belastung des Baugrundes im Bereich aller Gründungen und für die unterschiedlichen Lastzustände (Herstellung Widerlager/Pfeiler, Hinterfüllung, Einlagerung Überbau) zu übergeben. Die Übergabe aller o. g. Daten bzw. Zeichnungen an den Auftraggeber hat als DXF- und PDF-Datei zu erfolgen. Das Leistungsverzeichnis ist dem Auftraggeber in der Datenart DA81 zu übergeben. Seitens des Auftragnehmers ist die persönliche Teilnahme des jeweiligen Bearbeiters an folgenden Besprechungen beim Auftraggeber abzusichern: - gemeinsamer Planungsanlauf mit allen an der jeweiligen Planung beteiligten Auftragnehmern und Bearbeitern des Auftraggebers - gemeinsame Leistungsabgrenzung zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen der einzelnen Lose bzw. Vergabeeinheiten mit allen an der jeweiligen Planung beteiligten Auftragnehmern und Bearbeitern des Auftraggebers - Prüfgespräch für jede Leistungsphase Die für die Planung vorgesehene örtliche Gegebenheit ist durch den Auftragnehmer zu besichtigen (Bestandteil der Grundlagenermittlung). Die Anwesenheit des Auftraggebers bei der Ortsbesichtigung ist gemeinsam abzustimmen. Die Honorarermittlung erfolgt auf der Zugrundelegung der Kosten vergleichbarer Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers als vorläufiges Honorar. Die Abrechnung des Honorars erfolgt nach Kostenberechnung, die vom Auftraggeber zu bestätigen ist.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.06.2024
Vertragsende
02.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabe … ganz lesen1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHLQP# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf de … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHLQP# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): B112 OU Frankfurt (Oder) 3.VA - Bauwerksplanung Lph. 1, 3, 6 Baulos 1 - 5 Brücken + 2 Blendschutzwände

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Auftragsänderung (diese Seite)
  2. Auftragsänderung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 16.04.2024
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 16.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b246fdd5-197d-43db-a07c-7a02bfc78663.